Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX-9519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C e1*2018/858*00123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 BMW 2er Coupe 255/35R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 3er 235/35R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) N245) T91) A11) BF1) ER1) K01) K02)
245/35R19
N255) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1*2018/858*00122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 235/40R19 A01) bis A10)
N245) BF1) K01) K02)
245/40R19
255/35R19
265/35R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
255/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 A01) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid K03) N245) T95) A11) BF1) E21) ER1)
(Limousine, außer
M550i xDrive und 245/40R19
M550d xDrive) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) K26) K90) A11) BF1) E21) ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390 BMW 5er 245/35R19 M+S A01) bis A10)
(Limousine, nur M550i T93) BF1) E21) ER1) K01) K04)
xDrive und M550d
xDrive) 245/40R19 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) K26) K90) BF1) E21) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 A01) bis A10)
xDrive K04) A11) BF1) E21) ER1) K01)
(Kombi, außer M550d
xDrive) 255/35R19
K02) T96)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 BMW 5er 245/40R19 M+S A01) bis A10)
(Kombi, nur M550d BF1) E21) ER1) K01) K04)
xDrive) W255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) E21) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 A01) bis A10)
M00) A11) BF1) ER1) K04)
255/40R19
265/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
M00) K04) A11) BF1) ER1)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390 BMW 7er 245/45R19 A01) bis A10)
(Baureihe G11) A11) BF1) EB1) ER1) K04)
M00)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
M00) K04) A11) BF1) EB1) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i 255/35R19 M+S A01) bis A10)
xDrive A94) BF1) K01) K04)
(Coupe 2-türer, Cabrio)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 BMW iX1 245/45R19 A01) bis A10)
M00) BF1) ER1) K01) K02)
255/40R19
265/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 255/45R19 A01) bis A10)
K03) A11) BF1) ER1) K04)
265/45R19
K01) K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S A01) bis A10)
K03) A11) BF1) EF0) ER1) K04)
265/45R19 M+S
K01) K78)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW X4 255/45R19 A02) bis A10)
A11) BF1) ER1)
265/45R19
A01) K03) K04)
285/40R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R19 285/40R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) ER1)
265/45R19 M+S
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A01) bis A10)
K04) A11) BF1) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z e1*2007/46*1949*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 BMW Z4 245/35R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R19 265/35R19 A01) bis A10)
N255) K04) K34) N275) BF1) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K34) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 200 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich nach oben einzuformen.
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Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 8/9
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K90) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an
das Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : 2a
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023