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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    1 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                VTX-9519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
129                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                -      120 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 212G, 218, 230, 230 AMG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 5255-0   130 Nm
231                           M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile            Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
204X,204X AMG                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  5253     140 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
219                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 5255-0        140 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221, 221 AMG, R1ECLS,                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 5255-0        150 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes CLS               245/35R19                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K61)K97)T93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    265/30R19
                                           A01)K01)K04)K61)K97)T93)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)K61)K97)         K02)               V00)

                                           245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                           K01)K61)K97)         K02)K101)          V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes CLS               265/30R19                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;         A01)K01)K04)K61)K97)T93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 255/40R18)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
219                            e1*2001/116*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes CLS            245/35R19                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                          265/30R19
                                          A01)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/35R19            275/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                                    V00)

                                          245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K77)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                         e1*2007/46*1818*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne                hinten
180 bis 270     Mercedes CLS            245/40R19            275/35R19            A02) bis A10)
                                                                                  V00)

                                          255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)

                                          255/40R19            285/35R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
212                               e1*2001/116*0501*..
212G                              e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse          235/35R19                              A02) bis A10)
                (W212, Limousine,          A01)K01)K02)K27)K67)K97)T91)           E111)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC            255/50R19                                A02) bis A10)
                (X253)                  A01)K01)K04)M00)                         ER1)

                                         275/45R19
                                         A01)K01)K04)

                                         285/45R19
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
270             Mercedes GLC 43 AMG, 255/45R19                                   A02) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe        A01)K01)
                (X253, C253)
                                        255/50R19
                                        A01)K01)M00)

                                         275/45R19
                                         A01)K01)

                                         285/40R19
                                         A01)K01)

                                         285/45R19
                                         A01)K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                         K01)M00)                                V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
204X AMG                       e1*2007/46*1884*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375     Mercedes GLC 63 AMG, 255/50R19                                    A02) bis A10)
                GLC 63S AMG             A01)A94a)K01)M00)N265)
                (X253, C253)
                                        265/45R19
                                        A94)N275)

                                          275/45R19
                                          A01)A94)K01)N285)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                          K01)M00)N265)        N295)              V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        255/50R19                               A02) bis A10)
                (C253, ohne               A01)K01)K04)M00)                        ER1)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  275/45R19
                                          A01)K01)K04)

                                          285/45R19
                                          A01)K01)K02)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/50R19            285/45R19          A01) bis A10) ER1)
                                          K01)M00)             K02)               V00)




RA-000926-C0-021-01c~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    6 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                            e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     Mercedes GLC Coupe        255/50R19                               A02) bis A10) ER1)
                (C253, mit                A01)K01)M00)
                Radhausverbreiterungen an
                Achse 2)                  275/45R19
                                          A01)K01)

                                          285/45R19
                                          A01)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                          K01)M00)                                V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
221                             e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse        245/45R19                                A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014)   A01)K01)K04)M00)N255)                    E98b)ER2)

                                          245/45R19 M+S
                                          A01)K01)K04)M00)

                                          255/40R19
                                          A01)K01)K04)N265)

                                          255/40R19 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          265/40R19
                                          A01)K01)K04)N275)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG, S65 255/40R19 M+S                               A02) bis A10)
                AMG                     A01)K01)                                  E98b)EF0)
                (W222)
                                        265/40R19 M+S
                                        A01)K01)




RA-000926-C0-021-01c~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    7 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19                                A02) bis A10)
                Cabrio                   A01)K03)M00)
                (C217, A217)
                                         255/40R19
                                         A01)K01)

                                          265/40R19
                                          A01)K01)K04)K125)

                                          275/40R19
                                          A01)K01)K02)K125)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                          K03)M00)             K02)K125)          V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG        255/40R19 M+S                             A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe, A01)K01)                                    EF0)
                S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)            255/45R19 M+S
                                        A01)K01)K125)

                                          265/40R19 M+S
                                          A01)K01)K02)K125)

                                          275/40R19 M+S
                                          A01)K01)K02)K125)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
129                            e1*96/27*0058*..
129                            F142
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 290     Mercedes SL              235/35R19                                A02) bis A10)
                                         A01)K03)N245)




RA-000926-C0-021-01c~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    8 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL               235/35R19 M+S                           A02) bis A10)
                (Baureihe R230)           A01)K01)T91)                            E114)

                                          245/30R19 M+S
                                          A01)K01)M00)T89)

                                          245/35R19 M+S
                                          A01)K01)T93)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)N265)T91)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)N265)

                                          265/30R19
                                          A01)K01)N275)T93)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/30R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)K16)           E114)V00)

                                          255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)K16)           E114)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230 AMG                         e1*2001/116*0248*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 450     Mercedes SL63 AMG,        255/30R19 M+S                           A02) bis A10)
                SL65 AMG                  A01)K01)                                E114)
                (Baureihe R230)
                                          255/35R19 M+S
                                          A01)K01)

                                          265/30R19 M+S
                                          A01)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)K16)           E114)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               1c
Seite :                    9 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R19                               A02) bis A10)
                (Baureihe R231)           A01)A94)K01)K04)N265)                   E114a)E115)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K04)N265)

                                          265/30R19
                                          A01)A94a)K01)K04)N275)

                                          275/30R19
                                          A01)K01)K04)N285)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          255/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               E114a)E115)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
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Teiletyp :                 VTX-9519


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
     Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
     die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
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E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1466 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der inneren Radhauskante aus seinem Blechpfalz
       zu nehmen um diesen zu kürzen und eng an das Radhaus anzulegen(verkleben).
     - der Blechpfalz ist eng an das innere Radhaus anzulegen.




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K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
       zum Befestigungsniet auszuschneiden,
     - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
       10 mm zu kürzen

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
     Lenkeinschlag) warm nach vorne einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
     Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
       Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
       Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
         komplett (auf Restdicke ~11 mm) um- und anzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Blech) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
     umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000926-C0-021-01c~DB-5-112-66_5-ET25.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
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N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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