Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-9519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET BORBET Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: Lk 112 Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm 51 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204K, 204 AMG, 204K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm AMG, M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, 212 AMG, 212G, 212K, Baureihe W212, S212: 5255-0 130 Nm 212K AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212, R1ES Baureihe W213: 5255-0 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K01) N245)T91) E103) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) T91) E103) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) K04) E103) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T91) E103) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04) E103) 265/30R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) K04) E103) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) K04) E103)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K01) N245)T91) E103)GCT) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K01) T91) E103)GCT) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) K04)T93) E103)GCT) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T91) E103) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04) E103)GCV) 265/30R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T93) E103) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) K04)T93) E103)V00) RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10) AMG, C63 S AMG K01)K13)K22)K25) (Limousine, W205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10) K01) A94a) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) 265/30R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) 275/30R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) 245/35R19 265/35R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) K02)K128) V00) 255/30R19 275/30R19 A01) bis A10) K01) V00) 255/35R19 275/35R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) K103)K128)K28) V00) 265/30R19 285/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K128) V00) RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. 204K AMG e1*2001/116*0463*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10) AMG, C63 S AMG K01)K13)K22)K25) (Kombi, S205) 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A01) bis A10) K01) A94a)T91) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) 265/30R19 265/30R19 A01) bis A10) K01) 275/30R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) 245/35R19 265/35R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) K02)K128) V00) 255/30R19 275/30R19 A01) bis A10) K01) V00) 255/35R19 275/35R19 A01) bis A10) K01)K13)K22)K25) K103)K128)K28) V00) 265/30R19 285/30R19 A01) bis A10) K01) K02)K128) V00) RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 255/30R19 M+S 255/30R19 M+S A02) bis A10) AMG, C63 S AMG A94a) E110b) (Coupe C205, Cabrio A205) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) E110b) 265/30R19 M+S 265/30R19 M+S A02) bis A10) A94a) E110b) 265/35R19 M+S 265/35R19 M+S A02) bis A10) E110b) 275/30R19 M+S 275/30R19 M+S A01) bis A10) K01) A94a) E110b) 255/35R19 M+S 285/30R19 M+S A02) bis A10) E110b)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (W212, Limousine, K01)K27)K97) T91) E111) Ausführungen mit kleinsten 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) Serienreifen in 16Zoll) K01) T91) E111) 235/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01)K27)K97) T91) E111)V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K01)K27)K97) E111)V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K01)K27)K97) K04) E111)V00) RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 125 bis 300 Mercedes E-Klasse 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) (W212, Limousine, K01) E111)T91) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) (S212, Kombi, K01)K27)K97) K04)T96) E111)V00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212 AMG e1*2007/46*0191*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 386 bis 430 Mercedes E-Klasse AMG 265/30R19 285/30R19 A01) bis A10) (W212, Limousine) K01) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. 212K AMG e1*2007/46*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 386 bis 430 Mercedes E-Klasse AMG 265/30R19 285/30R19 A01) bis A10) (S212, Kombi) K01) V00) RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 420 bis 450 Mercedes E-Klasse E63 265/35R19 M+S 265/35R19 M+S A02) bis A10) AMG, E63S AMG A94) (W213, Limousine) 265/40R19 M+S 265/40R19 M+S A02) bis A10) A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.5x19,ET25 9.5x19,ET51 420 bis 450 Mercedes E-Klasse E63 265/35R19 M+S 265/35R19 M+S A02) bis A10) AMG, E63S AMG A94) (S213, Kombi) 265/40R19 M+S 265/40R19 M+S A02) bis A10) A94) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E110b) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe C205: nur Varianten, die mit ''R" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Typ 204 ab EG-Genhemigungs-Nr. e1*2001/116*0431*38 - Typ 204 AMG ab EG-Genhemigungs-Nr. e1*2001/116*0464*18 RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden - der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen. RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565 Nr. : RA-000926-C0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018 RA-000926-C0-021-01~DB-5-112-66_5-ET25.docx