Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-9519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5276 140 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G2C e1*2018/858*00123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 115 bis 180 BMW 2er Coupe 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 85 bis 210 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Heckantrieb) A94) K04) N245) A11) BF1) T91) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K04) N245) A11) BF1) G01) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) N255) T93) A11) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K02) T93) A11) BF1) V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K02) T93) A11) BF1) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) A11) BF1) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 120 bis 210 BMW 3er 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Allradantrieb) A94) K04) N245) A11) BF1) ER2) T91) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) N255) T93) A11) BF1) ER2) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K02) T93) A11) BF1) ER2) V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) ER2) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K02) T93) A11) BF1) ER2) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) A11) BF1) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3K e1*2007/46*2017*.. G3L e1*2007/46*1947*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 250 bis 275 BMW M340i, M340d 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) (Allradantrieb) K02) T93) BF1) V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K02) T93) BF1) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 120 bis 210 BMW 4er Coupe, Cabrio 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) A94a) K04) T91) BF1) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) G01) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) T93) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3C e1*2007/46*2126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 250 bis 275 BMW M440i, M440d 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) T93) BF1) V00) 235/35R19 275/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4C e1*2018/858*00122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) A94a) BF1) N245) 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) A94a) K04) BF1) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF1) 255/35R19 265/35R19 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) xDrive, BMW 5er Hybrid T95) A11) BF1) E21) ER2) N245) (Limousine, außer 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) M550i xDrive und A11) BF1) E21) ER2) M550d xDrive) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) T96) A11) BF1) E21) ER2) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10) A11) BF1) E21) ER2) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E21) ER2) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K26) A11) BF1) E21) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5L e1*2007/46*1688*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 294 bis 390 BMW 5er 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A01) bis A10) (Limousine, nur M550i T93) BF1) E21) ER2) xDrive und M550d 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10) xDrive) BF1) E21) ER2) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10) BF1) E21) ER2) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A01) bis A10) BF1) E21) ER2) G01) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) E21) ER2) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) E21) ER2) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K02) K26) BF1) E21) ER2) GFC) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10) xDrive A11) BF1) E21) ER2) (Kombi, außer M550d 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) xDrive) T96) A11) BF1) E21) ER2) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E21) ER2) 245/40R19 M+S 275/35R19 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) E21) ER2) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5K e1*2007/46*1750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 294 BMW 5er 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A01) bis A10) (Kombi, nur M550d W255) BF1) E21) ER2) xDrive) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) K04) BF1) E21) ER2) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K02) BF1) E21) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G6GT e1*2007/46*1791*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) A94) M00) A11) BF1) ER2) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) A94) K04) A11) BF1) ER2) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) A94a) K04) A11) BF1) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 155 bis 390 BMW 7er 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) (Baureihe G11) M00) A11) BF1) EB1) ER2) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) A11) BF1) EB1) ER2) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) EB1) ER2) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G8C e1*2007/46*1906*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 235 bis 250 BMW 840d xDrive, 840i 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A01) bis A10) xDrive A94) K04) BF1) (Coupe 2-türer, Cabrio) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 100 bis 210 BMW X3 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) ER2) 265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) ER2) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) ER1) 255/45R19 285/40R19 A01) bis A10) K04) A11) BF1) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3X e1*2007/46*1797*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) ER2) 265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) ER2) 275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) ER1) 255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A01) bis A10) K04) A11) BF1) EF0) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 120 bis 210 BMW X4 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) 265/45R19 265/45R19 A01) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) A11) BF1) ER1) 255/45R19 285/40R19 A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4X e1*2007/46*1881*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET35 240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S 255/45R19 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) 265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) 275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A01) bis A10) A11) BF1) ER1) 255/45R19 M+S 285/40R19 M+S A02) bis A10) A94) A11) BF1) ER2) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5276 Anzugsmoment: 140 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GFC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO Nr. : RA-000926-E0-021 Anlage-Nr. : BC1 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage BC1 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023