Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  VTX-9519
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr.
51564*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                         5276        140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C                            e1*2018/858*00123*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
115 bis 180      BMW 2er Coupe          255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                            e1*2007/46*2017*..
G3L                            e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
85 bis 210       BMW 3er                235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                 (Heckantrieb)                             A94) K04) N245)                 A11) BF1)
                                                           T91)
                                        235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) N245)                      A11) BF1) G01)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) N255) T93)                 A11) BF1)
                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1)
                                        225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                       A11) BF1) V00)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1)
                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                       A11) BF1) V00)
                                        235/35R19          275/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     3 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
120 bis 210      BMW 3er                  235/35R19        235/35R19                       A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           A94) K04) N245)                 A11) BF1) ER2)
                                                           T91)
                                          245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) N255) T93)                 A11) BF1) ER2)
                                          225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                       A11) BF1) ER2) V00)
                                          225/40R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) ER2)
                                          235/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                       A11) BF1) ER2) V00)
                                          235/35R19        275/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                              e1*2007/46*2017*..
G3L                              e1*2007/46*1947*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
250 bis 275      BMW M340i, M340d         225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                 (Allradantrieb)                           K02) T93)                       BF1) V00)
                                          225/40R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                          235/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) T93)                       BF1) V00)
                                          235/35R19        275/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                            e1*2007/46*2126*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
120 bis 210      BMW 4er Coupe, Cabrio 235/35R19           235/35R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K04) T91)                 BF1)
                                        235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) G01)
                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       BF1)
                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        235/35R19          275/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
                                        245/35R19          285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C                            e1*2007/46*2126*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
250 bis 275      BMW M440i, M440d       255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04) T93)                       BF1) V00)
                                        235/35R19          275/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
                                        245/35R19          285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                            e1*2018/858*00122*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
120 bis 210      BMW 4er Gran Coupe     235/40R19          235/40R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a)                           BF1) N245)
                                        245/40R19          245/40R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                      BF1)
                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        245/40R19          255/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1)
                                        255/35R19          265/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET20    9½Jx19H2, ET35
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        235/40R19         235/40R19                       A01) bis A10)
                 xDrive, BMW 5er Hybrid                    T95)                            A11) BF1) E21) ER2) N245)
                 (Limousine, außer       245/40R19         245/40R19                       A01) bis A10)
                 M550i xDrive und                                                          A11) BF1) E21) ER2)
                 M550d xDrive)           255/35R19         255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           T96)                            A11) BF1) E21) ER2)
                                         255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) E21) ER2)
                                             245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF1) E21) ER2)
                                             255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K26)              A11) BF1) E21) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
294 bis 390      BMW 5er                  245/35R19 M+S    245/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                 (Limousine, nur M550i                     T93)                            BF1) E21) ER2)
                 xDrive und M550d         245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 xDrive)                                                                   BF1) E21) ER2)
                                          255/35R19 M+S    255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E21) ER2)
                                             255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E21) ER2) G01)
                                             245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF1) E21) ER2)
                                             255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02)                   BF1) E21) ER2) V00)
                                             255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K26)              BF1) E21) ER2) GFC) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET20    9½Jx19H2, ET35
100 bis 265      BMW 5er, BMW 5er        245/40R19         245/40R19                       A01) bis A10)
                 xDrive                                                                    A11) BF1) E21) ER2)
                 (Kombi, außer M550d     255/35R19         255/35R19                       A01) bis A10)
                 xDrive)                                   T96)                            A11) BF1) E21) ER2)
                                         245/40R19         275/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E21) ER2)
                                         245/40R19 M+S     275/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) E21) ER2)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET20    9½Jx19H2, ET35
294              BMW 5er                 245/40R19 M+S     245/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                 (Kombi, nur M550d                         W255)                           BF1) E21) ER2)
                 xDrive)                 245/40R19         275/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) E21) ER2)
                                         255/35R19         285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF1) E21) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
120 bis 265      BMW 6er GT             245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94) M00)                       A11) BF1) ER2)
                                        255/40R19          255/40R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF1) ER2)
                                        245/45R19          275/40R19                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       A11) BF1) ER2)
                                        255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K04)                      A11) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET20    9½Jx19H2, ET35
155 bis 390      BMW 7er                 245/45R19         245/45R19                       A02) bis A10)
                 (Baureihe G11)                            M00)                            A11) BF1) EB1) ER2)
                                         255/40R19         255/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) EB1) ER2)
                                             245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF1) EB1) ER2)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                              e1*2007/46*1906*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
235 bis 250      BMW 840d xDrive, 840i 255/35R19 M+S       255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                 xDrive                                    A94) K04)                       BF1)
                 (Coupe 2-türer, Cabrio)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
100 bis 210      BMW X3                 255/45R19          255/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) ER2)
                                        265/45R19          265/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) ER2)
                                        275/45R19          275/45R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) ER1)
                                        255/45R19          285/40R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
240 bis 265      BMW X3 M40d, X3 M40i 255/45R19 M+S        255/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) EF0) ER2)
                                        265/45R19 M+S      265/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) EF0) ER2)
                                        275/45R19 M+S      275/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) EF0) ER1)
                                        255/45R19 M+S      285/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) EF0) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
120 bis 210      BMW X4                 255/45R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF1) ER2)
                                        265/45R19          265/45R19                       A01) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF1) ER2)
                                        275/45R19          275/45R19                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) ER1)
                                             255/45R19              285/40R19              A02) bis A10)
                                                                    A94)                   A11) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 255/45R19 M+S        255/45R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF1) ER2)
                                        265/45R19 M+S      265/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           A94)                            A11) BF1) ER2)
                                        275/45R19 M+S      275/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) ER1)
                                             255/45R19 M+S          285/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                    A94)                   A11) BF1) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
        DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
        Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: mit Scheibe Ø395x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GFC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R19,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage BC1 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023