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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  VTX-9519
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             BORBET
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                                9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr.
51564*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0     150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                   K04) K122) K132)                BF1)
                 (Coupe C205, Cabrio
                 A205)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, W205)                         K04) K122) N245)                A11) BF1) E103)
                                                           T91)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K122) T91)                 A11) BF1) E103)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                   K04) K122)                      BF1)
                 (Limousine, W205)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                 (Kombi, S205)                             K04) K122) N245)                A11) BF1) E103) GCT)
                                                           T91)
                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K122) T91)                 A11) BF1) E103) GCT)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
270 bis 287      Mercedes C-Klasse,     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                 C43 AMG                                   K04) K122)                      BF1)
                 (Kombi, S205)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
218                              e1*2007/46*0485*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
120 bis 245      Mercedes CLS             245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                 (Limousine, Kombi;                        A94) T93)                       BF1)
                 Ausführungen mit         245/35R19        275/30R19                       A01) bis A10)
                 kleinsten Serienreifen                    A94a)                           BF1) V00)
                 245/45R17)               245/35R19        285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                             e1*2007/46*1666*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
320              Mercedes AMG E53         245/35R19 M+S    245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio)                                                           A11) BF2)
                                          245/40R19 M+S    245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2)
                                             255/35R19 M+S          255/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF2)
                                             245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K133)             A11) BF2)
                                             255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)                         K04) N265) T96)                 A11) BF2) E111a) ER3) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
295              Mercedes AMG E43       245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                                                         BF2)
                                        245/40R19 M+S      245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                             255/35R19 M+S          255/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K04)                   BF2)
                                             255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K04) K126) K133)       BF2)
                                             245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       BF2)
                                             255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       BF2) V00)
                                             255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
295              Mercedes AMG E43       245/40R19 M+S      245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                                                             BF2)
                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2)
                                        255/40R19 M+S      255/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K126) K133)                BF2)
                                        245/40R19          275/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                BF2)
                                        255/35R19          285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                BF2) V00)
                                        255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
320              Mercedes AMG E53       245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                 (W213, Limousine)                                                         A11) BF2)
                                        245/40R19 M+S      245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2)
                                             255/35R19 M+S          255/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K04)                   A11) BF2)
                                             255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                    K04) K126) K133)       A11) BF2)
                                             245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       A11) BF2)
                                             255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       A11) BF2) V00)
                                             255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                    K02) K126) K133)       A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET20     9½Jx19H2, ET35
320              Mercedes AMG E53       245/40R19 M+S      245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                 (S213, Kombi)                                                             A11) BF2)
                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF2)
                                        255/40R19 M+S      255/40R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04) K126) K133)                A11) BF2)
                                        245/40R19          275/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                A11) BF2)
                                        255/35R19          285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                A11) BF2) V00)
                                        255/40R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                                                           K02) K126) K133)                A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
120 bis 198      Mercedes GLC             255/50R19        255/50R19                       A01) bis A10)
                 (X254, ohne                               A94) K02) M00)                  A11e) BF2) E131) E133) ER1)
                 Verbreiterung, Mild-     275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94) K02)                       A11e) BF2) E131) E133) ER2)
                                          235/55R19        255/50R19                       A01) bis A10)
                                                           A94) K02) M00)                  A11e) BF2) E131) E133) ER1)
                                          235/55R19        285/45R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K02)                      A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                           ER1) V00)
                                             255/50R19              285/45R19              A01) bis A10)
                                                                    A94a) K02)             A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                           ER1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET20   9½Jx19H2, ET35
120 bis 198      Mercedes GLC             255/50R19        255/50R19                       A01) bis A10)
                 (X254, mit                                A94) M00)                       A11e) BF2) E131) E133) ER1)
                 Verbreiterung, Mild-     275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                 Hybrid)                                   A94)                            A11e) BF2) E131) E133) ER2)
                                          235/55R19        255/50R19                       A01) bis A10)
                                                           A94) M00)                       A11e) BF2) E131) E133) ER1)
                                          235/55R19        285/45R19                       A01) bis A10)
                                                           A94)                            A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                           ER1) V00)
                                             255/50R19              285/45R19              A01) bis A10)
                                                                    A94)                   A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                           ER1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
230                             e1*98/14*0169*..
231                             e1*2007/46*0803*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET20    9½Jx19H2, ET35
225 bis 335      Mercedes SL             255/30R19         255/30R19                       A01) bis A10)
                 (Baureihe R231)                           A94) N265)                      BF1) E114a) E115)
                                         255/35R19         255/35R19                       A01) bis A10)
                                                           A94a) N265)                     BF1) E114a) E115)
                                         255/35R19         285/30R19                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF1) E114a) E115) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*04) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
        DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
        Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code
      489).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
         oder nach hinten/oben zu biegen,
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519



K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
      um 5 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. :                BC1c
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  VTX-9519


Die Anlage BC1c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.05.2023