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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                VTX-9519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
8J                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5241     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
4E                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5274   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
GA                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              5274   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331     Audi A8                 245/40R19                                  A02) bis A10)
                                        N255)                                      E44)

                                           245/40R19 M+S

                                           245/45R19
                                           M00)N255)

                                           245/45R19 M+S
                                           M00)

                                           255/40R19
                                           N265)

                                           255/40R19 M+S

                                           265/40R19

                                           275/35R19
                                           A01)K04)

                                           275/40R19
                                           A01)K04)K35)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/40R19            275/35R19          A01) bis A10)
                                           N255)                K04)               E44)V00)

                                           245/45R19            275/40R19          A01) bis A10)
                                           M00)N255)            K04)K35)           E44)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                                e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    235/35R19                               A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A01)K03)

                                           245/35R19
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Audi Q2                    235/35R19                            A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)K03)K04)

                                            245/35R19
                                            A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   235/35R19                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K67)                               E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 245/35R19
                Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K67)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro   235/35R19 M+S                        A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A01)K67)                               E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 245/35R19
                Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)K67)
                Sommer-Reifen 245/..)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                       235/35R19                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe                                      E77a)
                8S; Serie bis 19 Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)




RA-000926-C0-021-07~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/7                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                    235/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe                                         E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll; ab 245/35R19
                EG-Genehmigungs-Nr         A01)K27)
                e1*2001/116*0369*17)
                                           255/35R19
                                           A01)K03)K04)K27)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                           K27)                 K02)K75)           E77a)E85)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228     Audi TTS                   245/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K27)                                E77a)E85)
                8S; Serie auch 20Zoll;ab
                EG-Genehmigungs-Nr         255/35R19
                e1*2001/116*0369*17)       A01)K03)K04)K27)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R19            285/30R19          A02) bis A10)
                                                                                   E77a)E85)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2007/46*1686*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             Audi TTRS                  245/35R19                               A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster; Baureihe A01)K04)K27)
                8S)
                                           255/30R19
                                           A01)K03)K04)

                                           255/35R19
                                           A01)K03)K04)K27)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/35R19            285/30R19          A01) bis A10)
                                           K27)                 K02)K75)           V00)




RA-000926-C0-021-07~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


RA-000926-C0-021-07~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
     Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000926-C0-021-07~AU-5-112-57-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K75) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 200mm über dem Schweller bis zur Oberkante
        Stoßfänger um 10 mm zu weiten,
     - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
        an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
     - - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
        bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die
     Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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