Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: VTX-9519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse * Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 750 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm * Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519 an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204, 204 AMG, 204K, 218,230, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 130 Nm 231, R1ES M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 221 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255-0 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212 W213, S213: 5255-0 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 270 Mercedes C-Klasse, C43 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10) AMG (Coupe C205, Cabrio A205) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K132) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K122)K132) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04)K132) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) K04)N245)T91) E103) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K04)T91) E103) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04) E103) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K04)T91) E103) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K122) E103) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04)T91) E103)V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) E103)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K122) E103)V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) E103)V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 270 Mercedes C-Klasse, C43 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10) AMG (Limousine, W205) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K122) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) K04)N245)T91) E103)GCT) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10) K04)T91) E103)GCT) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K04)T93) E103)GCT) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10) K04)T91) E103) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K122) E103)GCV) 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04)T91) E103)V00) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04)T93) E103)V00) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K122) E103)GCV)V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04)T93) E103)V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 270 Mercedes C-Klasse, C43 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10) AMG (Kombi, S205) 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04)K122) V00) 235/35R19 265/30R19 A01) bis A10) K04) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 120 bis 245 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; T93) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) 245/35R19 275/30R19 A02) bis A10) V00) 245/35R19 285/30R19 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 295 Mercedes E43 AMG 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K04) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04)K126)K133) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 295 Mercedes E43 AMG 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) (S213, Kombi) 255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10) V00) 255/35R19 285/30R19 A01) bis A10) K04) V00) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10) K04)K126)K133) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 270 bis 335 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) Cabrio M00) (C217, A217) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) 245/45R19 275/40R19 A02) bis A10) V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R19 255/30R19 A02) bis A10) (Baureihe R231) N265) E114a)E115) 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10) N265) E114a)E115) 255/35R19 285/30R19 A02) bis A10) E114a)E115)V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET20 9.5x19,ET45 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/40R19 255/35R19 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94a)N265)T96) E111a)ER1)V00) 225/40R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10) A94a)T96) E111a) ER1)V00) 225/45R19 285/35R19 A01) bis A10) K04)K133) E111a) ER1)V00) 225/45R19 M+S 285/35R19 M+S A01) bis A10) K04)K133) E111a) ER1)V00) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen- weise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen - die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51565 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000926-A0-021 Anlage-Nr. : 201 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : VTX-9519 T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 201 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.12.2017 RA-000926-A0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx