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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                VTX-9519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           BORBET
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                           Lk 112
Radgröße:                                              9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        750 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm
 * Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*02) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Mercedes-Benz, Daimler-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
204, 204K, 204 AMG, 218, 230, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             5255-0 130 Nm
231,                          M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212, 221, R1ES                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 5255-0   150 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 235/35R19 M+S           235/35R19 M+S                 A02) bis A10)
                AMG
                (Coupe C205, Cabrio A205)
                                          245/35R19            245/35R19                     A01) bis A10)
                                                               K132)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K122)K132)             V00)

                                               235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K132)              V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
85 bis 245      Mercedes C-Klasse        235/35R19            235/35R19                      A01) bis A10)
                (Limousine, W205)                             K04)N245)T91)                  E103)

                                               235/35R19 M+S          235/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K04)T91)               E103)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E103)

                                               255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T91)               E103)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K122)              E103)

                                               225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T91)               E103)V00)

                                               225/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E103)V00)

                                               225/40R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E103)V00)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K122)              E103)V00)

                                               235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E103)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 235/35R19 M+S          235/35R19 M+S                  A02) bis A10)
                AMG
                (Limousine, W205)
                                         245/35R19            245/35R19                      A02) bis A10)


                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K122)              V00)

                                               235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
85 bis 245      Mercedes C-Klasse       235/35R19            235/35R19                       A01) bis A10)
                (Kombi, S205)                                K04)N245)T91)                   E103)GCT)

                                               235/35R19 M+S          235/35R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                      K04)T91)               E103)GCT)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T93)               E103)GCT)

                                               255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T91)               E103)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K122)              E103)GCV)

                                               225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T91)               E103)V00)

                                               225/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T93)               E103)V00)

                                               225/40R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T93)               E103)GCT)V00)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K122)              E103)GCV)V00)

                                               235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)T93)               E103)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    6 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
270 bis 287     Mercedes C-Klasse, C43 235/35R19 M+S         235/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                AMG
                (Kombi, S205)
                                        245/35R19            245/35R19                       A02) bis A10)


                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K122)              V00)

                                               235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
218                               e1*2007/46*0485*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
120 bis 245     Mercedes CLS               245/35R19            245/35R19                    A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                              T93)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 245/45R17)    245/35R19            275/30R19                    A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               245/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
110 bis 250     Mercedes E-Klasse        225/40R19            255/35R19                      A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                             A94a)N265)T96)                 E111a)V00)

                                               225/45R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K133)              E111a)ER1)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    7 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
295             Mercedes E43 AMG         245/35R19 M+S        245/35R19 M+S                  A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                             A94)

                                               245/40R19 M+S          245/40R19 M+S          A02) bis A10)


                                               255/35R19 M+S          255/35R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                      A94a)

                                               255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A02) bis A10)


                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K126)K133)         V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    8 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
295             Mercedes E43 AMG        245/40R19 M+S        245/40R19 M+S                   A02) bis A10)
                (S213, Kombi)

                                               255/35R19 M+S          255/35R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                      A94a)

                                               255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A02) bis A10)


                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

                                               255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                      K04)K126)K133)         V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
221                            e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
270 bis 345     Mercedes S-Klasse Coupe, 245/45R19            245/45R19                      A02) bis A10)
                Cabrio                                        M00)
                (C217, A217)             255/40R19            255/40R19                      A02) bis A10)


                                               245/45R19              275/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             V00)

Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    9 / 12                                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
231                             e1*2007/46*0803*..
230                             e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET20          9.5x19,ET45
225 bis 335     Mercedes SL               255/30R19            255/30R19                     A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                N265)                         E114a)E115)

                                               255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                      N265)                  E114a)E115)

                                               255/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                             E114a)E115)V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519 (ABE-Nr. 51564*02) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    10 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
     205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
     1):
     - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
     - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E114a)      Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
    Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
     /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51565
Nr. :                      RA-000926-C0-021
Anlage-Nr. :               201
Seite :                    12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 VTX-9519


K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
       kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
       anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
       zum Befestigungsniet auszuschneiden
     - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
       10 mm zu kürzen
     - die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
     innen um 5 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 201 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




RA-000926-C0-021-201~DB-5-112-66_5-ET45.docx