Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : BC1e
Seite : 1/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX-9519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: Lk 112
Radausführungskennz.: Lk 112
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr.
51564*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : BC1e
Seite : 2/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET45
320 Mercedes AMG E53 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94) BF1)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET45
295 Mercedes AMG E43 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) BF1)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) K126) K133) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : BC1e
Seite : 3/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET45
295 Mercedes AMG E43 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) K126) K133) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET45
320 Mercedes AMG E53 245/35R19 M+S 245/35R19 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94) BF1)
245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) K126) K133) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : BC1e
Seite : 4/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx19H2, ET20 9½Jx19H2, ET45
320 Mercedes AMG E53 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi) BF1)
255/35R19 M+S 255/35R19 M+S A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10)
BF1)
245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)
BF1)
255/35R19 285/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) K126) K133) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades VTX-9519, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp VTX-8519, Lk 112 (ABE-Nr. 51564*03) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : BC1e
Seite : 5/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5255-0
Anzugsmoment: 150 Nm
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51565 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000926-E0-021
Anlage-Nr. : BC1e
Seite : 6/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX-9519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BC1e mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX-9519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.05.2020