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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          W
Typ                             W 60543
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
LK 114,3 W 60543 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø60,1        5/114,3/60,1         43          650    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52164
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           W 60543 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                        -                   RM 8510
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                       -                   5307
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                       30                  5259

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici             79-99,2      195/65R15   A13                                 A14 A57 B03
FY                      79-99,2      205/60R15   A39                                 Flh KMV KuG
e4*2001/116*0106*..     79-99,2      205/65R15   A39                                 S03
                        79-99,2      215/60R15   A12
Suzuki Swift Sport (IV) 92           195/55R15   A12                                 A14 A58 Flh
MZ                                                                                   KuG S03
e4*2001/116*0090*..
Suzuki SX4              66-99,2      195/65R15   A13                                 A14 A57 B03
EY                      66-99,2      205/60R15   A39                                 Flh KMV KuG
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2         205/65R15   A39                                 S03
e4*2007/46*0284*..      66-99,2      215/60R15   A12
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              66-99,2      195/65R15   A13                                 A14 A58 B03
EY                      66-99,2      205/60R15   A39                                 Flh KOV KuG
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2         205/65R15   A39                                 S03
e4*2007/46*0284*..      66-99,2      215/60R15   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4              79, 88       195/65R15                                       A12 A14 A58
GY                      79, 88       205/60R15                                       KuG Lim S01
e4*2001/116*0124*..     79, 88       215/60R15   A01 K1b
- Limousine
Toyota Auris (I)        66-97        195/65R15   A33                                 A14 B03 Flh
E15J, E15UT..           66-97        205/60R15   A91                                 KuG S02
e11*2001/116*0299*..; 66-97          215/60R15   A12
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       66, 73, 85   195/65R15   A33                                 A14 A58 Car
E15UT(a),               66, 73, 85   205/60R15   A33                                 F23 Flh KOV
E15UTN(a), -/TMG        66, 73, 85   215/60R15   A12                                 KuG Pe2 S02
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)       82, 85, 97   195/65R15   A33                                 A14 A58 Car
E15UT(a),               82, 85, 97   205/60R15   A33                                 F24 Flh KOV
E15UTN(a), -/TMG        82, 85, 97   215/60R15   A12                                 KuG Pe2 S02
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid (I)   73           195/65R15   A33                                 A14 B03 Flh
HE15U(a)                  73           205/60R15   A91                                 KuG S02
e11*2007/46*
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15   A33                                 A14 A58 Car
HE15U(a), -/TMG           73           205/60R15   A33                                 F24 Flh KOV
e11*2007/46*              73           215/60R15   A12                                 KuG Pe2 S02
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Corolla (X)        66-97        195/65R15   A33                                 A14 B03 KuG
E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15   A91                                 Sth S02
e11*2001/116*             66-97        215/60R15   A12
0304*00-08;
e11*2001/116*0314*.
Toyota Corolla (XI)       66, 73, 97   195/65R15   A33                                 A14 A58 F23
E15EJ, -/TMG              66, 73, 97   205/60R15   A33                                 KOV KuG Lim
e11*2001/116*             66, 73, 97   215/60R15   A12                                 Pe2 S02
0304*09-..;
e13*2007/46*1910*..
- ab Modell 2014 (E18)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V      W        Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%    100% 100%
230 km/h                  94%    100% 100%
240 km/h                  91%    100% 100%
250 km/h                  -      95%      100%
260 km/h                  -      90%      100%
270 km/h                  -      85%      100%
280 km/h                  -      -        95%
290 km/h                  -      -        90%
300 km/h                  -      -        85%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 5 von 6
F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit
Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ
V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeig-
net sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2022 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Dezember 2022




Wagner                                                                00401524.DOC JR-BW




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim