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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                             Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          W
Typ                             W 60543
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
LK 114,3 W 60543 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø64,1        5/114,3/64,1            43          650    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52164
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           W 60543 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                       -                      5322

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
                                Land Rover

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                          Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (IX)          73, 104        195/65R15   A11                                 A14 B03 Flh
FK1, FK2                  73, 104        205/60R15   A11                                 KuG S01
e11*2001/116*
0255*07-..,
0256*07-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (VII) Sport   66-118         195/60R15   A13                                 A14 Flh H5l
EP1,-2,-4, EV1            66-118         195/65R15   A12                                 KuG S01
e11*98/14*
0173, 0174, 0188*..
e11*2001/116*0198*.
Honda Civic (VIII) 4-     92, 104        195/65R15   A90                                 A14 KuG Sth
Türer                     92, 104        205/60R15   A12                                 S01
FB1,FB2,FB7,FB8           92, 104        215/60R15   A12
e11*2007/46*0183*..;
e11*2007/46*0184*..;
e11*2007/46*0185*..;
e11*2007/46*0186*..
Honda Civic (VIII)        70             195/65R15   A31                                 A14 KuG Lim
Hybrid                                                                                   S01
FD3
e11*2001/116*0271*.
Honda CR-V (II)           110            205/70R15   A13                                 A14 B03 KuG
RD8                                                                                      S01
e11*98/14*0190*
00-01
Honda FR-V                92,103,110     195/65R15                                       A12 A14 B03
BE1, BE3                  92,103,110     205/60R15                                       KuG S01
e6*2001/116*0099*..
e6*2001/116*0100*..
Honda FR-V                103            195/65R15                                       A12 A14 B03
BE5                       103            205/60R15                                       KuG S01
e6*2001/116*0104*..
Honda Stream              92, 115        195/65R15                                       A12 A14 KuG
RN1, RN3                                                                                 S01
e6*98/14*0081*..,
e6*98/14*0082*..
Land Rover Freelan-       71-130         195/80R15   A11 R09 T96 124                     A14 B03 KuG
der                       71-130         205/70R15   A12 R37 T93 T95 T96 128             S01
LN, LND                   71-130         215/65R15   A12 R37 T00 T96 129
e11*96/79*0082*..,        71-130         225/60R15   A01 A12 G01 T95 T96 130
e1*98/14*0134*..          71-130         225/65R15   A12 127




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6
127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

128      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1280 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 6
KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit
Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ
V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeig-
net sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Dezember 2022 in Lambsheim statt.




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Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Dezember 2022




Wagner                                                                00401525.DOC JR-BW




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim