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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   Borbet Vertriebs GmbH
                                              Tratmoos 5
                                              85467 Neuching
                                              QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            W 60543
               Radgröße                       6Jx15H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                LK 114,3      W 60543 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø67,1      5/114,3/67,1      43         650      2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52164
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          W 60543 (s.o.)
               Radgröße                       6Jx15H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 52164*08




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110             -             5305
                S02   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          125             -             5305
                S03   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          130             -             5305

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Hyundai
                                              Kia
                                              Mazda
                                              Mitsubishi
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai i30 /-cw           66-105          185/65R15     A33 R09                         A14 B03 B30
                FD, FDH                    66-105          195/60R15     A90 R37                         Car Flh KuG
                e11*2001/116*0313*.        66-105          195/65R15     A90                             S01
                e11*2001/116*0343*.        66-105          205/60R15     A12
                e11*2007/46*0225*..


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 9
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai i30 /-cw           66-100        195/65R15        A13                           A14 A17 A58
               GDH, GDH-HME               66-100        205/60R15        A90                           B81 Car Cpe
               e11*2007/46*0337*..;       66-100        215/60R15        A12                           Flh KuG X82
               e11*2007/46*0338*..;                                                                    S01
               e13*2007/46*1604*..
               - incl. Facelift 2015
               Hyundai i30 /-cw           70-118        195/65R15        A33                           A14 A58 B81
               PDE                        70-118        205/60R15        A90                           Car F24 Flh
               e11*2007/46*3807*..;       70-118        215/60R15        A12                           KuG NoP X82
               e5*2007/46*1075*..                                                                      S02
               - incl. Facelift 2020
               Hyundai i30 /-cw           70-88         195/65R15        A33                           A14 A58 B81
               PDE                        70-88         205/60R15        A90                           Car F23 Flh
               e11*2007/46*3807*08-..;    70-88         215/60R15        A12                           KuG NoP X82
               e5*2007/46*1075*..                                                                      S02
               - incl. Facelift 2020
               Hyundai Ioniq Hybrid       77            195/60R15        A39                           A14 A58 BH1
               AE                         77            195/65R15        A39                           Flh KuG NoE
§22 52164*08




               e4*2007/46*1157*..         77            205/60R15        A12                           S02
               - incl. Facelift 2019      77            215/60R15        A12
               Kia Carens / UN            84-107        205/65R15        A11                           A14 B03 KuG
               FG                         84-107        215/60R15        A30                           S01
               e4*2001/116*0114*..        84-107        215/65R15        A12
               Kia cee'd (I)              66-106        185/65R15        A33 R09                       A14 B03 B30
               ED                         66-106        195/60R15        A90 R37                       Car Cpe Flh
               e4*2001/116*0121*.;        66-106        195/65R15        A90                           KuG S01
               e4*2007/46*0132*..         66-106        205/60R15        A12
               - pro_cee'd /-SW
               Kia cee'd /-SW (II)        66-100        195/65R15        A13                           A14 A58 B81
               JD                         66-100        205/60R15        A90                           Car F17 KuG
               e4*2007/46*0496*..;        66-100        215/60R15        A12                           X82 Y85 S01
               e4*2007/46*0497*..
               - incl. Facelift 2015
               Kia Ceed /-SW (III)        73-118        195/65R15        A33                           A14 A58 B81
               CD                         73-118        205/60R15        A90                           Car F24 KOV
               e4*2007/46*1299*..         73-118        215/60R15        A12                           KuG NoP X82
                                                                                                       Y85 S02
               Kia pro_cee'd (II)         66-100        195/65R15        A13                           A14 A58 B81
               JD                         66-100        205/60R15        A90                           F17 KuG X82
               e4*2007/46*0496*..         66-100        215/60R15        A01 A12 K4h                   Y84 S01
               - incl. Facelift 2015




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Kia Soul (I)               85-103        195/65R15        A13                           A14 A58 KuG
               AM                         85-103        195/70R15        A01 A12 G73                   S01
               e4*2001/116*0139*..;       85-103        195/70R15        A12 Z18
               e4*2007/46*0133*..         85-103        205/60R15        A12 X74
                                          85-103        205/60R15        A01 A12 G46
                                          85-103        205/65R15        A01 A12 G73
                                          85-103        205/65R15        A12 Z18
                                          85-103        215/60R15        A12
                                          85-103        215/65R15        A01 A12 G73
                                          85-103        215/65R15        A12 Z18
               Kia Venga                  55-94         195/65R15        A33                           A14 A58 Flh
               YN, -/S, -/G               55-94         205/60R15        A12                           KuG S01
               e4*2007/46*                55-94         215/60R15        A01 A12 K1a K1b K2b
               0130*,0131*,
               0261*,0262*..;
               e50*2007/46*0052*..
               - incl. Facelift 2015
§22 52164*08




               Mazda 3 (I)                62-80         195/65R15        A39                           A14 B02 B03
               BK                         62-80         205/60R15        A12                           Flh KuG Lim
               e1*2001/116*0234*..        62-80         215/55R15        A01 A12 K1c K42 K46           S01
               Mazda 3 (II)               77 - 110      195/65R15        A91                           A14 B03 Flh
               BL                         77 - 110      205/60R15        A91                           KuG Sth S01
               e11*2001/116*
               0262*00-09
               (FIN: -JMZBL...)
               Mazda 323 F                96            195/55R15        K42 K56                       A01 A12 A14
               BJ, BJD                    96            205/50R15        K42 K46 K56                   B03 KuG S01
               e1*98/14*0094*..,
               e1*98/14*0181*..
               Mazda 5 (I)                81-107        195/65R15        A39                           A14 B02 B03
               CR1                        81-107        205/60R15        A01 A12 K42                   B30 KuG S01
               e13*2001/116*0156*.
               Mazda 5 (II)               85            195/65R15        A91                           A14 A58 B03
               CW, CWE                    85            205/60R15        A01 A12 K6f                   B30 KuG S01
               e1*2007/46*0433*..,        85            215/60R15        A01 A12 K1a K1b K4h K6f K6g
               e13*2007/46*1731*00
               Mazda 6 (I)                119-122       195/65R15        A11 M+S                       A14 B03 Car
               GG/GY; GG1/GY1             88-108        195/65R15        A11                           Flh KuG Lim
               e1*98/14*0188*..;          88-108        205/60R15        A01 A12 K42                   S01
               e11*2001/116*0203*.        88-108        215/55R15        A01 A12 K42
               Mazda 626 (V)              66-100        185/65R15        M+S R09 T87 T88 T92           A14 A30 B03
               GF ww. GF/GW, -/D          66-100        195/60R15        R37 T86 T87 T88               KuG S01
               e1*96/27*0055*..,          66-110        195/65R15        R09
               e1*98/14*0055*..,          66-85         185/65R15        R09 T87 T88 T92
               e1*98/14*0164*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 9
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mazda MPV                   88-90,104     205/65R15       A11 130                         A14 B03 KuG
               LW ww. LWD                  88-90,104     215/60R15       A12 130                         S03
               e1*98/14*0118*..,
               e1*98/14*0165*..
               Mazda Premacy               66-84         185/55R15       R37 T81 T82 T85 T86             A12 A14 KuG
               CP, CPD                     66-84         195/50R15       A01 K42 R37 T82 T83 X20         S01
               e1*98/14*0116*..,           66-96         195/55R15       A01 K42 T85 T89
               e1*98/14*0161*..            96            195/60R15       A01 K42 R09
               Mitsubishi Lancer           60-99         195/55R15       A33 M+S                         A14 B03 Car
               CS0                         60-99         195/60R15       A12                             KuG Sth S01
               e1*2001/116*0233*

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
§22 52164*08




               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei

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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 9
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               130       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 52164*08




               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A17     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
               werden.

               A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 9
               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B30     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

               B81      Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

               BH1      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 262 mm an Achse 2.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F17     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
               werden.

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
§22 52164*08




               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G46      Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
               die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
               ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G73      Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
               StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 9
               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
§22 52164*08




               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KuG       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
               von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ
               33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen
               für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht
               über den Felgenrand hinausragen.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 9
               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
§22 52164*08




               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X20      Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u.
               a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X74     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15 oder
               205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X82      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse 1.

               Y84      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Fließheck.

               Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52164 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55039718 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 9 von 9
               Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52164*08




               Lambsheim, 20. Januar 2025




               Wagner                                                                                 00440468.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 52164*08




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 52164*08




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte