GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
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Auftraggeber Borbet Vertriebs GmbH
Tratmoos 5
85467 Neuching
QM-Nr. 49 02 0121806
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell W
Typ W 60543
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
114,3 W 60543 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø67,1 5/114,3/67,1 43 650 2000
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52164
Herstellerzeichen BORBET
Radtyp und Ausführung W 60543 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 -
S02 Mutter M12x1,5 60° Kegel 130 -
S03 Mutter M12x1,5 60° Kegel 125 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mazda
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Ioniq Hybrid 77 195/60R15 A39 A14 A58 B81
AE 77 195/65R15 A39 Flh KuG NoE
e4*2007/46*1157*.. 77 205/60R15 A12 S03
- incl. Facelift 2019 77 215/60R15 A12
Hyundai i30 /-cw 66-105 185/65R15 A33 R09 A14 B03 B30
FD, FDH 66-105 195/60R15 A90 R37 Car Flh KuG
e11*2001/116*0313*. 66-105 195/65R15 A90 S01
e11*2001/116*0343*. 66-105 205/60R15 A12
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw 66-100 195/65R15 A13 A14 A17 A58
GDH, GDH-HME 66-100 205/60R15 A90 B81 Car Cpe
e11*2007/46*0337*..; 66-100 215/60R15 A12 Flh KuG X82
e11*2007/46*0338*..; S01
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai i30 /-cw 70-117 195/65R15 A33 A14 A58 B81
PDE 70-117 205/60R15 A90 Car F24 Flh
e11*2007/46*3807*..; 70-117 215/60R15 A12 KuG X82 S03
e5*2007/46*1075*..
- incl. Facelift 2020
Kia Carens / UN 84-107 205/65R15 A11 A14 B03 KuG
FG 84-107 215/60R15 A30 S01
e4*2001/116*0114*.. 84-107 215/65R15 A12
Kia Ceed /-SW 73-103 195/65R15 A33 A14 A58 B81
CD 73-103 205/60R15 A90 Car KOV KuG
e4*2007/46*1299*.. 73-103 215/60R15 A12 NoP X82 Y85
S03
Kia Soul 85-103 195/65R15 A13 A14 A58 KuG
AM 85-103 195/70R15 A01 A12 G73 S01
e4*2001/116*0139*..; 85-103 195/70R15 A12 Z18
e4*2007/46*0133*.. 85-103 205/60R15 A12 X74
85-103 205/60R15 A01 A12 G46
85-103 205/65R15 A01 A12 G73
85-103 205/65R15 A12 Z18
85-103 215/60R15 A12
85-103 215/65R15 A01 A12 G73
85-103 215/65R15 A12 Z18
Kia Venga 55-94 195/65R15 A33 A14 A58 Flh
YN, -/S, -/G 55-94 205/60R15 A12 KuG S01
e4*2007/46* 55-94 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K2b
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
Kia cee'd 66-106 185/65R15 A33 R09 A14 B03 B30
ED 66-106 195/60R15 A90 R37 Car Cpe Flh
e4*2001/116*0121*.; 66-106 195/65R15 A90 KuG S01
e4*2007/46*0132*.. 66-106 205/60R15 A12
- pro_cee'd /-SW
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia cee'd /-SW 66-100 195/65R15 A13 A14 A17 A58
JD 66-100 205/60R15 A90 B81 Car KuG
e4*2007/46*0496*..; 66-100 215/60R15 A12 X82 Y85 S01
e4*2007/46*0497*..
- incl. Facelift 2015
Kia pro_cee'd 66-100 195/65R15 A13 A14 A17 A58
JD 66-100 205/60R15 A90 B81 KuG X82
e4*2007/46*0496*.. 66-100 215/60R15 A01 A12 K4h Y84 S01
- incl. Facelift 2015
Mazda 3 (I) 62-80 195/65R15 A39 A14 B02 B03
BK 62-80 205/60R15 A12 Flh KuG Lim
e1*2001/116*0234*.. 62-80 215/55R15 A01 A12 K1c K42 K46 S01
Mazda 3 (II) 77 - 110 195/65R15 A91 A14 B03 Flh
BL 77 - 110 205/60R15 A91 KuG Sth S01
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F 96 195/55R15 K42 K56 A01 A12 A14
BJ, BJD 96 205/50R15 K42 K46 K56 B03 KuG S01
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I) 81-107 195/65R15 A39 A14 B02 B03
CR1 81-107 205/60R15 A01 A12 K42 B30 KuG S01
e13*2001/116*0156*.
Mazda 5 (II) 85 195/65R15 A91 A14 A58 B03
CW, CWE 85 205/60R15 A01 A12 K6f B30 KuG S01
e1*2007/46*0433*.., 85 215/60R15 A01 A12 K1a K1b K4h K6f K6g
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I) 119-122 195/65R15 A11 M+S A14 B03 Car
GG/GY; GG1/GY1 88-108 195/65R15 A11 Flh KuG Lim
e1*98/14*0188*..; 88-108 205/60R15 A01 A12 K42 S01
e11*2001/116*0203*. 88-108 215/55R15 A01 A12 K42
Mazda 626 (V) 66-100 185/65R15 M+S R09 T87 T88 T92 A14 A30 B03
GF ww. GF/GW, -/D 66-100 195/60R15 R37 T86 T87 T88 KuG S01
e1*96/27*0055*.., 66-110 195/65R15 R09
e1*98/14*0055*.., 66-85 185/65R15 R09 T87 T88 T92
e1*98/14*0164*..
Mazda MPV 88-90,104 205/65R15 A11 130 A14 B03 KuG
LW ww. LWD 88-90,104 215/60R15 A12 130 S02
e1*98/14*0118*..,
e1*98/14*0165*..
Mazda Premacy 66-84 185/55R15 R37 T81 T82 T85 T86 A12 A14 KuG
CP, CPD 66-84 195/50R15 A01 K42 R37 T82 T83 X20 S01
e1*98/14*0116*.., 66-96 195/55R15 A01 K42 T85 T89
e1*98/14*0161*.. 96 195/60R15 A01 K42 R09
Mitsubishi Lancer (VII) 60-99 195/55R15 A33 M+S A14 B03 Car
CS0 60-99 195/60R15 A12 KuG Sth S01
e1*2001/116*0233*
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A17 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B30 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.
B81 Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.
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F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.
G73 Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit
Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ
V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeig-
net sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
NoP Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
Seite 8 von 9
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.
X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).
X74 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).
X82 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an
Achse 1.
Y84 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck.
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller Borbet Vertriebs GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 3. September 2020 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 3. September 2020
Wagner 00350338.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim