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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                               Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          W
Typ                             W 60543
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
LK 114,3 W 60543 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø67,1          5/114,3/67,1            43          650    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52164
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           W 60543 (s.o.)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund          Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                       -                      5305
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     125                       -                      5305
S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     130                       -                      5305

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Mazda
                                Mitsubishi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i30 /-cw        66-105        185/65R15   A33 R09                             A14 B03 B30
FD, FDH                 66-105        195/60R15   A90 R37                             Car Flh KuG
e11*2001/116*0313*.     66-105        195/65R15   A90                                 S01
e11*2001/116*0343*.     66-105        205/60R15   A12
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw        66-100        195/65R15   A13                                 A14 A17 A58
GDH, GDH-HME            66-100        205/60R15   A90                                 B81 Car Cpe
e11*2007/46*0337*..;    66-100        215/60R15   A12                                 Flh KuG X82
e11*2007/46*0338*..;                                                                  S01
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai i30 /-cw        70-118        195/65R15   A33                                 A14 A58 B81
PDE                     70-118        205/60R15   A90                                 Car F24 Flh
e11*2007/46*3807*..;    70-118        215/60R15   A12                                 KuG NoP X82
e5*2007/46*1075*..                                                                    S02
- incl. Facelift 2020
Hyundai Ioniq Hybrid    77            195/60R15   A39                                 A14 A58 BH1
AE                      77            195/65R15   A39                                 Flh KuG NoE
e4*2007/46*1157*..      77            205/60R15   A12                                 S02
- incl. Facelift 2019   77            215/60R15   A12
Kia Carens / UN         84-107        205/65R15   A11                                 A14 B03 KuG
FG                      84-107        215/60R15   A30                                 S01
e4*2001/116*0114*..     84-107        215/65R15   A12
Kia cee'd (I)           66-106        185/65R15   A33 R09                             A14 B03 B30
ED                      66-106        195/60R15   A90 R37                             Car Cpe Flh
e4*2001/116*0121*.;     66-106        195/65R15   A90                                 KuG S01
e4*2007/46*0132*..      66-106        205/60R15   A12
- pro_cee'd /-SW
Kia cee'd /-SW (II)     66-100        195/65R15   A13                                 A14 A58 B81
JD                      66-100        205/60R15   A90                                 Car F17 KuG
e4*2007/46*0496*..;     66-100        215/60R15   A12                                 X82 Y85 S01
e4*2007/46*0497*..
- incl. Facelift 2015
Kia Ceed /-SW (III)     73-118        195/65R15   A33                                 A14 A58 B81
CD                      73-118        205/60R15   A90                                 Car KOV KuG
e4*2007/46*1299*..      73-118        215/60R15   A12                                 NoP X82 Y85
                                                                                      S02
Kia pro_cee'd (II)      66-100        195/65R15   A13                                 A14 A58 B81
JD                      66-100        205/60R15   A90                                 F17 KuG X82
e4*2007/46*0496*..      66-100        215/60R15   A01 A12 K4h                         Y84 S01
- incl. Facelift 2015




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Soul (I)            85-103          195/65R15   A13                                 A14 A58 KuG
AM                      85-103          195/70R15   A01 A12 G73                         S01
e4*2001/116*0139*..;    85-103          195/70R15   A12 Z18
e4*2007/46*0133*..      85-103          205/60R15   A12 X74
                        85-103          205/60R15   A01 A12 G46
                        85-103          205/65R15   A01 A12 G73
                        85-103          205/65R15   A12 Z18
                        85-103          215/60R15   A12
                        85-103          215/65R15   A01 A12 G73
                        85-103          215/65R15   A12 Z18
Kia Venga               55-94           195/65R15   A33                                 A14 A58 Flh
YN, -/S, -/G            55-94           205/60R15   A12                                 KuG S01
e4*2007/46*             55-94           215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015
Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                                 A14 B02 B03
BK                      62-80           205/60R15   A12                                 Flh KuG Lim
e1*2001/116*0234*..     62-80           215/55R15   A01 A12 K1c K42 K46                 S01
Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91                                 A14 B03 Flh
BL                      77 - 110        205/60R15   A91                                 KuG Sth S01
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F             96              195/55R15   K42 K56                             A01 A12 A14
BJ, BJD                 96              205/50R15   K42 K46 K56                         B03 KuG S01
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   A39                                 A14 B02 B03
CR1                     81-107          205/60R15   A01 A12 K42                         B30 KuG S01
e13*2001/116*0156*.
Mazda 5 (II)            85              195/65R15   A91                                 A14 A58 B03
CW, CWE                 85              205/60R15   A01 A12 K6f                         B30 KuG S01
e1*2007/46*0433*..,     85              215/60R15   A01 A12 K1a K1b K4h K6f K6g
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S                             A14 B03 Car
GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11                                 Flh KuG Lim
e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A01 A12 K42                         S01
e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A01 A12 K42
Mazda 626 (V)           66-100          185/65R15   M+S R09 T87 T88 T92                 A14 A30 B03
GF ww. GF/GW, -/D       66-100          195/60R15   R37 T86 T87 T88                     KuG S01
e1*96/27*0055*..,       66-110          195/65R15   R09
e1*98/14*0055*..,       66-85           185/65R15   R09 T87 T88 T92
e1*98/14*0164*..
Mazda MPV               88-90,104       205/65R15   A11 130                             A14 B03 KuG
LW ww. LWD              88-90,104       215/60R15   A12 130                             S03
e1*98/14*0118*..,
e1*98/14*0165*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda Premacy             66-84        185/55R15   R37 T81 T82 T85 T86                   A12 A14 KuG
CP, CPD                   66-84        195/50R15   A01 K42 R37 T82 T83 X20               S01
e1*98/14*0116*..,         66-96        195/55R15   A01 K42 T85 T89
e1*98/14*0161*..          96           195/60R15   A01 K42 R09
Mitsubishi Lancer (VII)   60-99        195/55R15   A33 M+S                               A14 B03 Car
CS0                       60-99        195/60R15   A12                                   KuG Sth S01
e1*2001/116*0233*


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V      W        Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%    100% 100%
230 km/h                  94%    100% 100%
240 km/h                  91%    100% 100%
250 km/h                  -      95%      100%
260 km/h                  -      90%      100%
270 km/h                  -      85%      100%
280 km/h                  -      -        95%
290 km/h                  -      -        90%
300 km/h                  -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 5 von 9
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 6 von 9
B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

BH1    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 262 mm an
Achse 2.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

F17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 7 von 9
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit
Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ
V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeig-
net sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (7. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9
X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

X74      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

X82    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an
Achse 1.

Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. Februar 2023




Wagner                                                                00404230.DOC




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