GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Neuching QM-Nr. 49 02 0121806 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell W Typ W 60543 Radgröße 6Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) LK 114,3 W 60543 LK 114,3 / Ø72,5 - Ø60,1 5/114,3/60,1 43 650 2000 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52164 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung W 60543 (s.o.) Radgröße 6Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungs- Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. mittel S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 5331 S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 5307 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 5259 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A13 A14 A57 B03 FY 79-99,2 205/60R15 A39 Flh KMV KuG e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A39 S03 79-99,2 215/60R15 A12 Suzuki Swift Sport (IV) 92 195/55R15 A12 A14 A58 Flh MZ KuG S03 e4*2001/116*0090*.. Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 A14 A57 B03 EY 66-99,2 205/60R15 A39 Flh KMV KuG e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 S03 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 A14 A58 B03 EY 66-99,2 205/60R15 A39 Flh KOV KuG e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 S03 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 A12 A14 A58 GY 79, 88 205/60R15 KuG Lim S01 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 A01 K1b - Limousine Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A33 A14 B03 Flh E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A91 KuG S02 e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12 0305*00-13; e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 66, 73, 85 195/65R15 A33 A14 A58 Car E15UT(a), 66, 73, 85 205/60R15 A33 F23 Flh KOV E15UTN(a), -/TMG 66, 73, 85 215/60R15 A12 KuG Pe2 S02 e11*2001/116* 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-..; e13*2007/46*1718*.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Auris (II) 82, 85, 97 195/65R15 A33 A14 A58 Car E15UT(a), 82, 85, 97 205/60R15 A33 F24 Flh KOV E15UTN(a), -/TMG 82, 85, 97 215/60R15 A12 KuG Pe2 S02 e11*2001/116* 0305*14-..; e11*2007/46* 0019*04-..; e13*2007/46*1718*.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A33 A14 B03 Flh HE15U(a) 73 205/60R15 A91 KuG S02 e11*2007/46* 0018*00-04 Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 A14 A58 Car HE15U(a), -/TMG 73 205/60R15 A33 F24 Flh KOV e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 KuG Pe2 S02 0018*05-..; e13*2007/46*1549*.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Corolla (X) 66-97 195/65R15 A33 A14 B03 KuG E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A91 Sth S02 e11*2001/116* 66-97 215/60R15 A12 0304*00-08; e11*2001/116*0314*. Toyota Corolla (XI) 66, 73, 97 195/65R15 A33 A14 A58 F23 E15EJ, -/TMG 66, 73, 97 205/60R15 A33 KOV KuG Lim e11*2001/116* 66, 73, 97 215/60R15 A12 Pe2 S02 0304*09-..; e13*2007/46*1910*.. - ab Modell 2014 (E18) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 4 von 6 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur- nier, Variant, …). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 5 von 6 F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeig- net sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an Achse 1. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu- fenheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2023 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52164 nach §22 StVZO Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55039718 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ W 60543 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 13. Februar 2023 Wagner 00404226.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim