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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          W
Typ                             W 65640
Radgröße                        6,5J x 16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                    (mm)
Lk 108       W 65640 Lk 108 / Ø72,5 - Ø65,1         5/108/65,1          40         650    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51615
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           W 65640 (s.o.)
Radgröße                        6,5J x 16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°      130                      33                 5228
S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°      115                      33                 5204

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Opel
                                Peugeot
                                Toyota
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (IV)   55-81         195/55R16   A90 T91                         A14 A21 A58
E                       55-81         195/60R16   A90                             A59 KOV
e2*2007/46*0624*..;     55-81         205/55R16   A12                             NoE
e2*2007/46*0625*..      55-81         215/55R16   A01 A12 G01                     X16 S02
- 15 Zoll Serie         55-81         225/50R16   A01 A12 K1a K2b
Opel Combo-E            55-96         205/55R16   A90 T91 T94 130                 A14 A21 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96 130                 KOV NoE
e2*2007/46*0623*..      55-96         215/55R16   A12 130                         Pe9
                        55-96         225/50R16   A01 A12 K1a K2b T92 T96 130     X99 S02
                        55-96         225/55R16   A01 A12 K1a K2b 130
Opel Combo-E            55-81         195/55R16   A90 T91                         A14 A21 A58
E                       55-81         195/60R16   A90                             A59 KOV
e2*2007/46*0623*..      55-81         205/55R16   A12                             NoE
- 15 Zoll Serie         55-81         215/55R16   A01 A12 G01                     X16 S02
                        55-81         225/50R16   A01 A12 K1a K2b
Opel Combo-E Life       55-96         205/55R16   A90 T91 T94                     A14 A21 A58
E                       55-96         205/60R16   A90 T92 T96                     KOV NoE
e2*2007/46*0622*..      55-96         215/55R16   A12                             Pe9
                        55-96         225/50R16   A01 A12 K1a K2b T92 T96         X99 S02
                        55-96         225/55R16   A01 A12 K1a K2b
Peugeot Partner (IV)    55-81         195/55R16   A90 T91                         A14 A21 A58
E                       55-81         195/60R16   A90                             A59 KOV
e2*2007/46*0625*..      55-81         205/55R16   A12                             NoE
- 15 Zoll Serie         55-81         215/55R16   A01 A12 G01                     X16 S02
                        55-81         225/50R16   A01 A12 K1a K2b
Toyota Proace City      55-96         205/55R16   A90 T91 T94 130                 A14 A21 A58
E, E(EU,N), -/TMG       55-96         205/60R16   A90 T92 T96 130                 KOV NoE
e2*2007/46*0686*..;     55-96         215/55R16   A12 130                         Pe9
e13*2007/46*2270*..     55-96         225/50R16   A01 A12 K1a K2b T92 T96 130     X15 X99 S02
                        55-96         225/55R16   A01 A12 K1a K2b 130
Toyota Proace City      55-81         195/55R16   A90 T91                         A14 A21 A58
E, E(EU,N), -/TMG       55-81         195/60R16   A90 T89 T93                     A59 KOV
e2*2007/46*0686*..;     55-81         205/55R16   A12                             NoE
e13*2007/46*2270*..     55-81         215/55R16   A01 A12 G01                     Z15 S02
- 15 Zoll Serie         55-81         225/50R16   A01 A12 K1a K2b
Toyota Proace City      75-96         205/55R16   A90 T91 T94                     A14 A21 A58
Verso                   75-96         205/60R16   A90 T92 T96                     KOV NoE
E, E(EU,M), -/TMG       75-96         215/55R16   A12                             Pe9
e2*2007/46*0685*..;     75-96         225/50R16   A01 A12 K1a K2b T92 T96         X15 X99 S02
e13*2007/46*2269*..     75-96         225/55R16   A01 A12 K1a K2b

Volvo S80, -/BiFuel     96-125        205/60R16   A13 R37                         A14 A21 B02
T, K                    96-166        215/55R16   A12                             B03 NBF S01
e9*96/79,98/14,         96-200        215/55R16   A12 M+S
2001/116*               96-200        225/55R16   A12
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel     85-191        205/55R16   T88 T91                         A12 A14 A21
S, J                    85-191        215/55R16   A01 K1a K2b                     B02 B03 X7V
e4*98/14,2001/116*                                                                S01
0040,0061*..

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC70; V70 XC     120-154        205/55R16    A13 M+S R09 T90 T91                   A14 A21 B02
S                      120-154        215/65R16    A63                                   B03 KMV S01
e4*98/14*0040*..,      120-154        225/60R16    A12
e4*2001/116*0040*..
- XC (Cross Country)


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Pe9     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X16     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 16 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Oktober 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Oktober 2023




Wagner                                                                00417459.DOC




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