Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                               Tratmoos 5
                                               85467 Neuching
                                               QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          W
               Typ                             W 65640
               Radgröße                        6,5J x 16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               Lk 108       W 65640 Lk 108 / Ø72,5 - Ø63,4      5/108/63,4             50       650     2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51615
               Herstellerzeichen               BORBET
               Radtyp und Ausführung           W 65640 (s.o.)
               Radgröße                        6,5J x 16H2
§22 51615*11




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    5303
               S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                    5303
               S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   135                      -                    5303
               S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   120                      -                    5303
               S05   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   204                      -                    5328

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Ford
                                               Jaguar

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford C-MAX              66-107         205/55R16                                  A14 A21 A33
               DM2                                                                               B02 S02
               e13*2001/116*0109*.
               Ford C-Max              63-134         205/55R16   A13 R09                        A14 A21 A58
               (Compact)               63-134         205/60R16   A12 R37                        B02 KoS V16
               DXA                     63-134         215/55R16   A33                            S03
               e13*2007/46*1103*..     63-134         225/50R16   A12
               - incl. Facelift 2015
               Ford Focus (III)        63-134         205/55R16   A13                            A14 A21 A58
               DYB                     63-134         215/55R16   A33                            Car Flh Lim
               e13*2007/46*1138*..     63-134         225/50R16   A12                            V16 S02
               - incl. Facelift 2014
               Ford Focus (IV)         63-134         195/60R16   A91 R37                        A14 A21 A58
               DEH                     63-134         195/65R16   A94 R09                        F23 Flh KOV
               e13*2007/46*1911*..     63-134         205/60R16   A91                            NoP S03
                                       63-134         215/55R16   A91
                                       63-134         215/60R16   A12
                                       63-134         225/55R16   A12
§22 51615*11




                                       63-134         235/50R16   A12
               Ford Focus (IV)         85-134         195/60R16   A91 R37                        A14 A21 A58
               DEH                     85-134         195/65R16   A94 R09                        F24 Flh KOV
               e13*2007/46*1911*..     85-134         205/60R16   A91                            NoP S03
                                       85-134         215/55R16   A91
                                       85-134         215/60R16   A12
                                       85-134         225/55R16   A12
                                       85-134         235/50R16   A12
               Ford Focus Turnier      63-134         195/60R16   A91 R37                        A14 A21 A58
               (IV)                    63-134         195/65R16   A94 R09                        Car F24 KOV
               DEH                     63-134         205/60R16   A91                            NoP S03
               e13*2007/46*1911*..     63-134         215/55R16   A91
                                       63-134         215/60R16   A12
                                       63-134         225/55R16   A12
                                       63-134         235/50R16   A12

               Ford Grand C-Max        70-134         205/55R16   A13 R09 T94 130                A14 A21 A58
               DXA                     70-134         215/55R16   A01 A33 G40 T93 T97 130        B02 KmS V16
               e13*2007/46*1103*..     70-134         215/55R16   A33 R09 T93 T97 130            S03
               - incl. Facelift 2015   70-134         225/50R16   A12 T92 T96 130
               Ford Kuga (I)           100            215/70R16   R09                            A13 A14 A21
               DM2                     100-147        215/65R16                                  A57 B02 S02
               e13*2001/116*           100-147        225/65R16
               0109*19-31              100-147        235/60R16
               Ford Mondeo (III)       66-150         205/50R16   R37 T87 T91                    A13 A14 A21
               B4Y, B5Y                66-150         205/55R16   T88 T89 T91                    A58 B02 B03
               e1*98/14*               66-166         205/55R16   M+S T91                        Flh Sth S01
               0154,0155*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Mondeo (V)          85-177        215/60R16   A33                            A14 A21 A57
               BA7                      85-177        225/55R16   A90                            Flh Lim S03
               e13*2001/116*
               0249*26-..
               - ab MJ 2015 (MK5)
               Ford Mondeo Hybrid       103           215/60R16   A33                            A14 A21 A58
               (V)                      103           225/55R16   A90                            Car Lim S03
               BA7-HEV, BA7H
               e13*2007/46*1485*..
               Ford Mondeo Turnier      66-150        205/50R16   R37 T87 T91                    A13 A14 A21
               (III)                    66-150        205/55R16   T91                            A58 B02 B03
               BWY                      66-166        205/55R16   M+S T91                        Car S01
               e1*98/14*0156*..
               Ford Mondeo Turnier      85-177        215/60R16   A33 130                        A14 A21 A57
               (V)                      85-177        225/55R16   A90 130                        Car S03
               BA7
               e13*2001/116*
               0249*26-..
               - ab MJ 2015 (MK5)
§22 51615*11




               Ford Tourneo Connect     55-85         205/55R16   T91 T94 130                    A12 A14 A21
               PH2, PJ2                                                                          B02 S04
               e1*2001/116*
               0206*..,
               0207*00-15
               Ford Transit Connect     55-85         205/55R16   T91 T94 130                    A12 A14 A21
               PT2, PU2                                                                          B02 S04
               L071; L072;
               e1*2007/46*0271*..;
               e1*2007/46*
               0272*00-03
               Ford Transit/Tourneo     55-125        205/60R16   A31 130                        A14 A21 A58
               Connect                  55-125        215/55R16   A91 T97 130                    V16 S03
               PJ2, PU2                 55-125        225/55R16   A12 130
               e1*2001/116*
               0207*16-25;
               e1*2007/46*
               0272*04-13,
               - Modell 2014 bis 2017
               - mit Radmuttern
               M12x1,5
               Ford Transit/Tourneo     55-88         205/60R16   A31 T96 130                    A14 A21 A58
               Connect                  55-88         215/55R16   A91 T97 130                    V16 S05
               PJ2, PU2                 55-88         225/55R16   A12 130
               e1*2001/116*
               0207*26-..;
               e1*2007/46*0272*14-..
               ab Modelljahr 2018
               - mit Radmuttern
               M14x1,5
               Jaguar X-Type            96-170        205/55R16                                  A14 A21 A63
               CF1                                                                               B02 B03 Lim
               e11*98/14*0176*..                                                                 S01


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
§22 51615*11




               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§22 51615*11




               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9
               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 51615*11




               G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
               mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KmS    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

               KoS    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 9
               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 51615*11




               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 9
               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
§22 51615*11




               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. August 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51615 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55052217 (9. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ W 65640
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 8. August 2024




               Wagner                                                               00432970.DOC
§22 51615*11




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51615*11




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte