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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51616 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55056317 (11. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ W 70740
               Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                              Seite 1 von 5
               Auftraggeber                     Borbet Vertriebs GmbH
                                                Tratmoos 5
                                                85467 Neuching
                                                QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Typ                              W 70740
               Radgröße                         7,0J x 17H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                Lk108          W 70740 Lk108 / Ø72,5 - Ø65,1          5/108/65,1        50         650      2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       51616
               Herstellerzeichen                BORBET
               Radtyp und Ausführung            W 70740 (s.o.)
               Radgröße                         7,0J x 17H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr
§22 51616*12




               Befestigungsmittel

                Nr.     Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)            (mm)
                S01     Schraube M12x1,25             Kegel 60°          100             33            5204
                S02     Schraube M12x1,25             Kegel 60°          115             33            5204

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Citroen
                                                Fiat
                                                Opel
                                                Peugeot
                                                Toyota
               Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citr. C4 Picasso/            68-133          205/55R17                                     A12 A14 A21
                Spacetourer                  68-133          215/50R17                                     A58 A60 BP3
                3                                                                                          S01
                e2*2007/46*0356*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51616 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55056317 (11. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ W 70740
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 5
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Berlingo (IV)       55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0624*..          55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               Citroen Berlingo (IV)       55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0625*..          55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               Fiat Doblo (III)            55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0624*18-..       55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               Fiat Doblo (III)            55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0625*20-..       55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               Opel Combo-E                55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0623*..          55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               Opel Combo-E, -/Life        55-96         205/50R17      A90 T89 T93                     A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95                     BP2 KOV NoE
§22 51616*12




               e2*2007/46*0622*..          55-96         225/45R17      A12 T91 T94                     Pe9 R59 S02
               Peugeot 3008                73-133        205/65R17      A90                             A14 A21 A58
               M                           73-133        215/60R17      A90                             B29 B73 BP2
               e2*2007/46*0534*..          73-133        215/65R17      A90                             BP3 NoP S02
               - incl. Facelift 2021       73-133        225/60R17      A90
               Peugeot 3008                73-133        205/65R17      A90                             A14 A21 A58
               M                           73-133        215/60R17      A90                             B29 B73 BP2
               e2*2007/46*0534*..          73-133        215/65R17      A90                             BP3 NoP R93
                                           73-133        225/60R17      A90                             S02
               Peugeot Partner (IV)        55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E                           55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0625*..          55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               Toyota Proace City          55-96         205/50R17      A90 T89 T93 130                 A14 A21 A58
               E, E(EU,N)-TMG              55-96         205/55R17      A90 T91 T95 130                 BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0686*..;         55-96         225/45R17      A12 T91 T94 130                 Pe9 R59 S02
               e13*2007/46*2270*..
               Toyota Proace City Verso    75-96         205/50R17      A90 T89 T93                     A14 A21 A58
               E, E(EU,M)-TMG              75-96         205/55R17      A90 T91 T95                     BP2 KOV NoE
               e2*2007/46*0685*..;         75-96         225/45R17      A12 T91 T94                     Pe9 R59 S02
               e13*2007/46*2269*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51616 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55056317 (11. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ W 70740
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
§22 51616*12




               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               130       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51616 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55056317 (11. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ W 70740
               Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 5
               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B29     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               B73     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 268 mm an Achse2.

               BP2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
§22 51616*12




               mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel an Achse 1.

               BP3     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               Pe9      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse 1.

               R59     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16 ww.
               205/55R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R93     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
               235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51616 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55056317 (11. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 17H2 Typ W 70740
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 5
               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
§22 51616*12




               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 1. Oktober 2025




               Wagner                                                                                   00456531.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51616*12




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 51616*12




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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