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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      1 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     W 80937
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               BORBET
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               Lk 112
Radausführungskennz.:                                        Lk 112
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         830 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            5255-0      140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm          5253       150 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm          5253       160 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      2 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                           e1*2001/116*0430*..
B81                          e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199    Audi A4, A4 quattro    225/35R19                             A02) bis A10)
              (Baureihe B8,          A93) N235) T88)                       BF1) E79)
              Limousine, Kombi,
              außer S4)              225/40R19
                                     N235)

                                     235/35R19
                                     N245) T91)

                                     245/35R19
                                     A01) K64)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                          e1*2001/116*0430*..
B81                         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245   Audi A4, S4           225/40R19 M+S                          A02) bis A10)
              (Baureihe B8,                                                BF1) E79)
              Limousine, Kombi)     235/35R19 M+S
                                    T91)

                                     245/35R19
                                     A01) K64)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                           e1*2001/116*0430*..
B81                          e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210    Audi A4, A4 quattro    225/35R19                             A02) bis A10)
              (Baureihe B9,          A93) T88)                             BF1) E79a)
              Limousine, Kombi)
                                     225/40R19
                                     GAZ)

                                     235/35R19
                                     T91)

                                     245/35R19
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                          e1*2001/116*0430*..
B81                         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi S4               225/40R19 M+S                          A02) bis A10)
              (Baureihe B9,                                                BF1) E79a)
              Limousine, Kombi )    235/35R19 M+S
                                    T91)

                                      245/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245   Audi A6               225/40R19                              A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)    A93a) N235) T93)                       BF1) E54) EB1) EB2) EF0)

                                      225/40R19 M+S
                                      A93a) T93) W235)

                                      225/45R19
                                      N235)

                                      225/45R19 M+S
                                      W235)

                                      235/40R19
                                      A93a) N245)

                                      235/40R19 M+S
                                      A93a)

                                      235/45R19
                                      GCH) N245)

                                      235/45R19 M+S
                                      GCH)

                                      245/40R19
                                      N255)

                                      245/40R19 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245   Audi A6 Allroad         235/45R19                            A02) bis A10)
                                                                           BF1) EB2)
                                      245/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195   Audi A6               225/45R19                              A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,    A93)                                   BF1) E21) EF0)
              Frontantrieb)
                                    235/45R19
                                    A93)

                                      235/50R19
                                      GFL)

                                      245/45R19
                                      A93a)

                                      255/45R19
                                      GG3)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                           e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250   Audi A6                225/45R19                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,     A93) N235) T96)                       A11) BF1) E21) E54) EF0)
              Allradantrieb)
                                     235/45R19
                                     A93) N245)

                                      235/50R19
                                      GFL) N245)

                                      245/45R19
                                      A93a) N255)

                                      255/45R19
                                      GG3)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                            e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257   Audi A6 Allroad         235/50R19                            A02) bis A10)
                                                                           BF1) EB3)
                                      245/45R19
                                      A98a)

                                      245/50R19

                                      255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
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Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 235/45R19                                A02) bis A10)
                                    N245)                                    BF1) EB1) EB2)

                                     245/40R19
                                     N255)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
4H                          e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368   Audi A8, A8L          235/50R19                                A02) bis A10)
                                    N245)                                    BF2) E44) EB1) EB2)

                                     235/50R19 M+S

                                     245/45R19
                                     N255)

                                     255/45R19

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     235/50R19           255/45R19           A02) bis A10)
                                     N245)                                   BF2) E44) EB1) EB2) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
382           Audi S8               235/45R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                             BF2) EB1)
                                     235/50R19 M+S

                                     245/45R19 M+S

                                     255/45R19 M+S

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     235/50R19 M+S       255/45R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                             BF2) EB1) V00)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      6 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                          e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338   Audi A8, A8 L         235/45R19                              A02) bis A10)
                                    N245)                                  A11) A93a) BF3) E44) EB4)
                                                                           EB5) EF0)
                                     235/50R19
                                     N245)

                                     245/45R19
                                     N255)

                                     255/45R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200   Audi Q5                225/55R19 M+S                         A02) bis A10)
              (ohne                  A94) W235)                            BF3) EF0)
              Serienverbreiterung)
                                     235/50R19
                                     A94)

                                     235/55R19
                                     A94)

                                     245/50R19
                                     A01) K03)

                                     255/45R19
                                     A94)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      7 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200   Audi Q5                225/55R19 M+S                         A02) bis A10)
              (mit                   A94) W235)                            BF3) EF0)
              Serienverbreiterung)
                                     235/50R19
                                     A94)

                                      235/55R19
                                      A94)

                                      245/50R19

                                      255/45R19
                                      A94)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260   Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S                          A02) bis A10)
              (mit                   A94)                                  BF3)
              Serienverbreiterung)
                                     235/55R19 M+S
                                     A94)

                                      245/50R19 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                              A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- A94)                                   A11) BF3) E44)
              Flaps vorne u. hinten)
                                      235/55R19
                                      A94)

                                      245/50R19
                                      A01) A94) K03) K04)

                                      255/50R19
                                      A01) A94a) K03) K04)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      8 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           235/50R19 M+S                        A02) bis A10)
              Sportback               A94)                                 BF3)
              (ohne Verbreiterungs-
              Flaps vorne u. hinten) 235/55R19 M+S
                                      A94)

                                      245/50R19 M+S
                                      A01) A94) K03) K04)

                                      255/50R19 M+S
                                      A01) A94a) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                              A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    A94)                                 A11) BF3) E44)
              Flaps vorne u. hinten)
                                      235/55R19
                                      A94)

                                      245/50R19
                                      A94)

                                      255/50R19
                                      A94a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           235/50R19 M+S                        A02) bis A10)
              Sportback               A94)                                 BF3)
              (mit Verbreiterungs-
              Flaps vorne u. hinten) 235/55R19 M+S
                                      A94)

                                      245/50R19 M+S
                                      A94)

                                      255/50R19 M+S
                                      A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
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Seite :                      9 / 12
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Teiletyp :                   W 80937


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      10 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 160 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      11 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø420x40 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/30R21
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
         das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      12 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022