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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    W 80937
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          37 mm
§22 53538*08




               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        830 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5255-0      140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253       160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B8,           A93) N235) T88)                   BF1) E79)
                               Limousine, Kombi,
                               außer S4)               225/40R19
                                                       N235)

                                                       235/35R19
                                                       N245) T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K64)
§22 53538*08




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4            225/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                               (Baureihe B8,                                             BF1) E79)
                               Limousine, Kombi)      235/35R19 M+S
                                                      T91)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K64)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,           A93) T88)                         BF1) E79a)
                               Limousine, Kombi)
                                                       225/40R19
                                                       GAZ)

                                                       235/35R19
                                                       T91)

                                                       245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S4                225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,                                             BF1) E79a)
                               Limousine, Kombi )     225/40R19 M+S

                                                       235/35R19
                                                       T91)

                                                       235/35R19 M+S
                                                       T91)

                                                       245/35R19
§22 53538*08




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      A93a) N235) T93)                  BF1) E54) EB1) EB2) EF0)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       A93a) T93) W235)

                                                       225/45R19
                                                       N235)

                                                       225/45R19 M+S
                                                       W235)

                                                       235/40R19
                                                       A93a) N245)

                                                       235/40R19 M+S
                                                       A93a)

                                                       235/45R19
                                                       GCH) N245)

                                                       235/45R19 M+S
                                                       GCH)

                                                       245/40R19
                                                       N255)

                                                       245/40R19 M+S
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               Nr. :                       RA-001135-I0-021
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               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                          BF1) EB2)
                                                        245/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93)                               BF1) E21) EF0)
                               Frontantrieb)
                                                       235/45R19
§22 53538*08




                                                       A93)

                                                        235/50R19
                                                        GFL)

                                                        245/45R19
                                                        A93a)

                                                        255/45R19
                                                        GG3)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 250     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93) N235) T96)                    A11) BF1) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb)
                                                       235/45R19
                                                       A93) N245)

                                                        235/50R19
                                                        GFL) N245)

                                                        245/45R19
                                                        A93a) N255)

                                                        255/45R19
                                                        GG3)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/50R19                               A02) bis A10)
                                                                                                BF1) EB3)
                                                        245/45R19
                                                        A98a)

                                                        245/50R19

                                                        255/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
§22 53538*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   235/45R19                                A02) bis A10)
                                                       N245)                                    BF1) EB1) EB2)

                                                        245/40R19
                                                        N255)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           235/50R19                                 A02) bis A10)
                                                      N245)                                     BF2) E44) EB1) EB2)

                                                        235/50R19 M+S

                                                        245/45R19
                                                        N255)

                                                        255/45R19

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R19            255/45R19          A02) bis A10)
                                                        N245)                                   BF2) E44) EB1) EB2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                235/45R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EB1)
                                                       235/50R19 M+S

                                                       245/45R19 M+S

                                                       255/45R19 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/50R19 M+S        255/45R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                                               BF2) EB1) V00)
§22 53538*08




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R19                                A02) bis A10)
                                                      N245)                                    A11) A93a) BF3) E44) EB4)
                                                                                               EB5) EF0)
                                                       235/50R19
                                                       N245)

                                                       245/45R19
                                                       N255)

                                                       255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  225/55R19 M+S                      A02) bis A10)
                               (ohne                    A94) W235)                         BF3) EF0)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/50R19
                                                        A94)

                                                        235/55R19
                                                        A94)

                                                        245/50R19
                                                        A01) K03)
§22 53538*08




                                                        255/45R19
                                                        A94)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   225/55R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A94) W235)                        BF3) EF0)

                                                        235/50R19
                                                        A94)

                                                        235/55R19
                                                        A94)

                                                        245/50R19

                                                        255/45R19
                                                        A94)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A94)                              BF3)

                                                        235/55R19 M+S
                                                        A94)

                                                        245/50R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
§22 53538*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                             A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    A94)                               A11) BF3) E44)
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        235/55R19
                                                        A94)

                                                        245/50R19
                                                        A01) A94) K03) K04)

                                                        255/50R19
                                                        A01) A94a) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            235/50R19 M+S                      A02) bis A10)
                               Sportback                A94)                               BF3)
                               (ohne Verbreiterungs-
                               Flaps vorne u. hinten)   235/55R19 M+S
                                                        A94)

                                                        245/50R19 M+S
                                                        A01) A94) K03) K04)

                                                        255/50R19 M+S
                                                        A01) A94a) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                             A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-      A94)                              A11) BF3) E44)
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                         235/55R19
                                                         A94)

                                                        245/50R19
                                                        A94)

                                                        255/50R19
                                                        A94a)
§22 53538*08




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                               Sportback                 A94)                              BF3)
                               (mit Verbreiterungs-
                               Flaps vorne u. hinten)    235/55R19 M+S
                                                         A94)

                                                        245/50R19 M+S
                                                        A94)

                                                        255/50R19 M+S
                                                        A94a)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
§22 53538*08




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 53538*08




               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø420x40 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
§22 53538*08




                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/30R21
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng
§22 53538*08




                        an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                2
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53538*08




               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 14.08.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53538*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024