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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  W 80937
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radausführungskennz.:                                     Lk 112
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      830 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5248        120 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                            e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131     Ssangyong Korando      225/45R19                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         235/45R19

                                         245/40R19

                                         245/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                            e8*2007/46*0360*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120     Ssangyong Korando      235/45R19                            A02) bis A10)
                (2WD, 4WD)             A93)                                 BF1)

                                         235/50R19
                                         A01) GHE) K01)

                                         245/45R19

                                         255/45R19
                                         A01) GHE) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EK                            e9*2018/858*11111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 75       Ssangyong Korando e- 225/50R19                              A01) bis A10)
                Motion                 A93)                                 BF1) K01)

                                         235/50R19
                                         A93a) K04)

                                         245/45R19
                                         A93)

                                         255/45R19
                                         A93) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                               e9*2007/46*6294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 120      Ssangyong Tivoli          225/40R19                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb, ab                                           BF1) GGW) K04)
                Nachtragstand 10)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                               e9*2007/46*6294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120     Ssangyong Tivoli          225/40R19                         A01) bis A10)
                (Allradantrieb, ab                                          BF1) K04)
                Nachtragstand 10)         235/40R19
                                          K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
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A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 120 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     215/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                2d
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Die Anlage 2d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2023