Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001135-I0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 1/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 80937 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: W 80937 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radausführungskennz.: Lk 114,3 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm §22 53538*08 Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 geprüfte Radlast: *) 760 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORTHING Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001135-I0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 2/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 80937 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M4 Einzelbetriebserlaubnis Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Forthing 4 215/50R19 A01) bis A10) M00) BF1) E41) K02) 215/50R19 M+S M00) 225/45R19 A93) 225/45R19 M+S A93) 225/50R19 §22 53538*08 225/50R19 M+S 235/45R19 A93a) 235/45R19 M+S A93a) 245/40R19 A93) 245/40R19 M+S A93) 245/45R19 245/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SX5G Einzelbetriebserlaubnis Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Forthing 5 235/55R19 A01) bis A10) A93) K04) BF1) E42) K01) 245/50R19 A93) K04) 255/50R19 A93a) K02) 265/50R19 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001135-I0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 3/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 80937 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in §22 53538*08 Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001135-I0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 4/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 80937 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5307 Anzugsmoment: 120 Nm E41) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die §22 53538*08 Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto): • FIN: LMXA14AF6PZ363771 • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 19.04.2023 • Motorleistung: 130 kW • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø315 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel • Karosserievariante: s. Foto • Serienbereifung: 215/55R18, 215/55R18, 235/45R19, 235/40R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001135-I0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 5/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 80937 E42) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a. Foto): • FIN: LMXA14AF8PZ363111 • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 30.03.2023 • Motorleistung: 130 kW • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø315 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel • Karosserievariante: s. Foto • Serienbereifung: 235/55R19, 235/50R20 §22 53538*08 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO Nr. : RA-001135-I0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 6/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 80937 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage 4f mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 14.08.2024 §22 53538*08 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 53538*08 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024