Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: W 80937
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 125 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TG e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/45R19 A02) bis A10)
BF1)
235/45R19
A01) K11)
245/40R19
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Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) T85) BF1) K01) K04) K21) K45)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 215/35R19 A01) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, K25) K58) T85) BF1) K01) K02) K28)
Kombi)
225/30R19
A93) T84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Hyundai i30 N, i30 225/35R19 A01) bis A10)
Fastback N BF2) K01) K02)
235/35R19
G01) K27) K28) K58)
245/30R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
202 bis 206 Hyundai i30 N 225/35R19 A01) bis A10)
Performance, i30 N235) BF2) K01) K02)
Fastback N
Performance 225/35R19 M+S
235/35R19
K27) K28) K58)
245/30R19
G01)
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VF e4*2007/46*0263*..
VF e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Hyundai I40 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi) G03) K03) BF1) K02) K13) K22) K25)
245/35R19
K01) K28) K57)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
JC-HME e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 215/35R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K02) K54) K55)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EL e11*2007/46*0104*..
ELH e11*2007/46*0192*..
LM e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Hyundai IX35 225/45R19 A01) bis A10)
BF1) K01)
235/45R19
K04)
245/40R19
K02)
245/45R19
K02) K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NE e9*2018/858*11054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 76 Hyundai Ioniq 5 235/55R19 A01) bis A10)
(2WD, 4WD) BF3) EF0) K01) K02)
245/50R19
255/50R19
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Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona 225/35R19 A01) bis A10)
Hybrid K04) A11) BF1)
(Frontantrieb)
225/40R19
GG4) K04)
235/35R19
K03) K04)
235/40R19
G7U) K03) K04)
245/35R19
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
OSE e4*2007/46*1522*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro 225/40R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
235/40R19
K03) K04)
245/35R19
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 Hyundai Kona N 225/40R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
235/35R19
235/40R19
245/35R19
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Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CM e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/50R19 A02) bis A10)
BF1)
235/55R19
245/50R19
255/50R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199 Hyundai Santa Fe, 235/50R19 A01) bis A10)
Grand Santa Fe BF1) K01) K02)
235/55R19
245/50R19
255/50R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TM e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/50R19 A01) bis A10)
K04) BF2) E56) K01)
235/55R19
K04)
245/50R19
K02)
255/50R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NF e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Hyundai Sonata 225/40R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K15) K21)
235/35R19
K04)
245/35R19
K04)
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Nr. : RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e4*2001/116*0087*..
JMG e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Hyundai Tucson 225/45R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
235/40R19
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 225/45R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) K01)
235/45R19
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 225/50R19 A01) bis A10)
N235) A11) BF3) K01) K04)
235/50R19
245/45R19
255/45R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
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Teiletyp : W 80937
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 125 Nm
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BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 120 Nm
E56) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu
kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-schneiden,
• die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
• die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
unten um 5 mm zu kürzen,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten.
K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben.
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K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
hinter der Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 7b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022