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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    W 80937
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                      Lk 114,3
               Radgröße:                                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          37 mm
§22 53538*08




               Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                        760 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        125 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          5305        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     2 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TG                            e4*2001/116*0099*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/45R19                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        235/45R19
                                                        A01) K11)

                                                        245/40R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FD                              e11*2001/116*0313*..
               FDH                             e11*2001/116*0343*..
               FDH                             e11*2007/46*0225*..
               FDHG                            e11*2001/116*0361*..
§22 53538*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       215/35R19                          A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)       T85)                               BF1) K01) K04) K21) K45)

                                                        225/35R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GDH                              e11*2007/46*0337*..
               GDH                              e11*2007/46*0338*..
               GDH-HME                          e13*2007/46*1604*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        215/35R19                         A01) bis A10)
                               (3-Türer, 5-Türer, Kombi) K25) K58) T85)                    BF1) K01) K02) K28)

                                                        225/30R19
                                                        A93) T84)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                             e11*2007/46*3807*..
               PDE                             e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184             Hyundai i30 N, i30       225/35R19                          A01) bis A10)
                               Fastback N                                                  BF2) K01) K02)
                                                        235/35R19
                                                        G01) K27) K28) K58)

                                                        245/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                            e11*2007/46*3807*..
               PDE                            e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               202 bis 206     Hyundai i30 N           225/35R19                         A01) bis A10)
                               Performance, i30                                          BF2) K01) K02)
                               Fastback N Performance 235/35R19
                                                       K27) K28) K58)

                                                       245/30R19
                                                       G01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VF                            e4*2007/46*0263*..
               VF                            e4*2007/46*0264*..
§22 53538*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 130      Hyundai I40            225/40R19                          A01) bis A10)
                               (Kombi)                G03) K03)                          BF1) K02) K13) K22) K25)

                                                       245/35R19
                                                       K01) K28) K57)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JC                            e4*2007/46*0207*..
               JC                            e4*2007/46*0223*..
               JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 94       Hyundai IX20           215/35R19                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02) K54) K55)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EL                            e11*2007/46*0104*..
               ELH                           e11*2007/46*0192*..
               LM                            e11*2007/46*0128*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Hyundai IX35           225/45R19                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01)
                                                        235/45R19
                                                        K04)

                                                        245/40R19
                                                        K02)

                                                        245/45R19
                                                        K02) K52)
§22 53538*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NE                              e9*2018/858*11054*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81       Hyundai Ioniq 5          235/55R19                         A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)                                                 BF3) EF0) K01) K02)
                                                        245/50R19

                                                        255/50R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CE                              e4*2018/858*00145*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 81       Hyundai Ioniq 6          225/50R19                         A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)               K02)                              BF3) K01)

                                                        235/45R19
                                                        K04)

                                                        245/45R19
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                             e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      225/35R19                         A01) bis A10)
                               Hybrid                  K04)                              A11) BF1)
                               (Frontantrieb)
                                                       225/40R19
                                                       GG4) K04)

                                                       235/35R19
                                                       K03) K04)

                                                       235/40R19
                                                       G7U) K03) K04)

                                                       245/35R19
§22 53538*08




                                                       K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               OSE                           e4*2007/46*1522*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   225/40R19                          A01) bis A10)
                                                      K04)                               BF1)

                                                       235/40R19
                                                       K03) K04)

                                                       245/35R19
                                                       K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206             Hyundai Kona N         225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02)
                                                       235/35R19

                                                       235/40R19

                                                       245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                             e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               146             Hyundai Kona             225/45R19                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit           K04)                              BF3) K01)
                               Einzelradaufhängung
                               an HA; Front- +          235/45R19
                               Allradantrieb)           K04)

                                                        245/40R19
                                                        K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 53538*08




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 88       Hyundai Kona            225/40R19                          A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit          G01) K04)                          A11) BF3) K01)
                               Verbundlenker an HA;
                               Frontantrieb)           235/40R19
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2E                          e4*2018/858*00168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               33 bis 53       Hyundai Kona Elektro   215/50R19                           A01) bis A10)
                                                      G01) K04) M00) N225)                BF3) K01)

                                                        215/50R19 M+S
                                                        G01) K04) M00)

                                                        225/45R19
                                                        K04) N235)

                                                        225/45R19 M+S
                                                        K04)

                                                        235/45R19
                                                        K04)

                                                        245/40R19
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CM                             e11*2001/116*0270*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Hyundai Santa Fe        235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19

                                                       255/50R19
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                             e11*2007/46*0633*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 53538*08




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/50R19                         A01) bis A10)
                               Santa Fe                                                  BF1) K01) K02)
                                                       235/55R19

                                                       245/50R19

                                                       255/50R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                             e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 147     Hyundai Santa Fe        235/50R19                         A01) bis A10)
                                                       K04)                              BF2) E56) K01)

                                                       235/55R19
                                                       K04)

                                                       245/50R19
                                                       K02)

                                                       255/50R19
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                              e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 148     Hyundai Santa Fe,        235/50R19                         A01) bis A10)
                               Santa Fe Hybrid          K04)                              A11) BF2) E56a) K01)

                                                        235/55R19
                                                        K04)

                                                        245/50R19
                                                        K02)

                                                        255/50R19
                                                        K02)
§22 53538*08




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MX5                            e4*2018/858*00188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118             Hyundai Santa Fe        235/50R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF3) EF0) K01) K02)
                                                        235/55R19

                                                        245/50R19

                                                        255/50R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NF                             e11*2001/116*0241*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 184     Hyundai Sonata          225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K15) K21)
                                                        235/35R19
                                                        K04)

                                                        245/35R19
                                                        K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                             e4*2001/116*0087*..
               JMG                            e11*2001/116*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Hyundai Tucson          225/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04)
                                                       235/40R19

                                                       245/40R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                             e11*2007/46*2711*..
               TL                             e5*2007/46*1084*..
               TLE                            e11*2007/46*2724*..
§22 53538*08




               TLE                            e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson          225/45R19                         A01) bis A10)
                                                       K04)                              A11) BF1) K01)

                                                       235/45R19
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX4E                          e5*2018/858*00001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   225/50R19                          A01) bis A10)
                                                      N235)                              A11) BF3) K01) K04)

                                                       235/50R19

                                                       245/45R19

                                                       255/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53538*08




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
§22 53538*08




                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                      bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 53538*08




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                      10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

               K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu
                         kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-schneiden,
                      • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
                         umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                         auszuschneiden.

               K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
                      Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
§22 53538*08




                      auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

               K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich.
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
                         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
                      • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
                         unten um 5 mm zu kürzen,
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten.

               K57)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
                         hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                    nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                    Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                    jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                7b
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 7b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 53538*08




               Geschäftsstelle Essen, 14.08.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53538*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024