Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  W 80937
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            BORBET
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                    Lk 114,3
               Radgröße:                                                8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53538*09




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,1
               geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           5306        120 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           5306        110 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5273        110 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5273       120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FE0E                          e13*2018/858*00237*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               45 bis 90       Nissan Ariya           235/55R19                                A02) bis A10)
                                                                                               BF1)
                                                          245/50R19
                                                          A01) K04)

                                                          255/50R19
                                                          A01) K03) K04)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y51                               e13*2007/46*1105*..
               Y51H                              e13*2007/46*1148*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infiniti M 245/45R19                         A02) bis A10)
§22 53538*09




                               Hybrid, Infiniti Q70                                            A11) A94) BF2) EB1) EF0)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               V37                              e13*2007/46*1378*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/45R19                         A02) bis A10)
                               Q50 Hybrid                                                      A11) BF1) EB2)
                               (2WD + 4WD)                   235/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                           e11*2007/46*0132*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 157     Nissan Juke            225/35R19                                A01) bis A10)
                               (Allrad)                                                        BF2) K01) K04)
                                                      225/40R19

                                                          235/35R19

                                                          235/40R19
                                                          G01)

                                                          245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                             e11*2007/46*0132*..
               F15                             e3*2007/46*0162*..
               F15                             e5*2007/46*1031*..
               F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
               F15M                            e3*2007/46*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R19                         A01) bis A10)
                               Bifuel                                                     BF2) E19) K01) K04)
                               (Frontantrieb)           225/40R19

                                                        235/35R19

                                                        235/40R19
                                                        G01) K74)

                                                        245/35R19
                                                        K74)
§22 53538*09




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE0                           e11*2007/46*0230*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan Leaf            215/35R19                           A02) bis A10)
                                                      A93a) T85)                          BF2)

                                                        225/35R19
                                                        A01) K01)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z50                           e1*2001/116*0298*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Nissan Murano          225/55R19                           A01) bis A10)
                                                      K04)                                BF2)

                                                        235/55R19
                                                        K01) K04)

                                                        245/50R19
                                                        K01) K04)

                                                        245/55R19
                                                        K01) K04)

                                                        255/50R19
                                                        K01) K02)

                                                        265/50R19
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z51                           e1*2001/116*0478*..
               Z51                           e3*2007/46*0073*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 188     Nissan Murano          235/55R19                          A01) bis A10)
                                                      K03) K04)                          BF2)

                                                       245/55R19
                                                       K01) K04)

                                                       255/55R19
                                                       K01) K02)

                                                       265/50R19
                                                       K01) K02)

                                                       275/50R19
                                                       K01) K02)
§22 53538*09




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C13                           e9*2007/46*3086*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Nissan Pulsar          215/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                       225/30R19
                                                       A01) A93a) K01)

                                                       225/35R19
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J10                            e11*2001/116*0295*..
               J10                            e3*2007/46*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               76 bis 110      Nissan Qashqai,         225/45R19                         A02) bis A10)
                               Qashqai+2                                                 BF2)
                                                       235/40R19

                                                       235/45R19

                                                       245/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               J11                              e11*2007/46*0963*..
               J11                              e5*2007/46*1029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Nissan Qashqai            225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Frontantrieb + Allrad)   A93a)                              BF3)

                                                        225/45R19

                                                        235/40R19

                                                        245/40R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                            e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53538*09




               103 bis 116     Nissan Qashqai          225/50R19                            A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen                                        BF4) E60)
                               mit Verbundlenker-      245/45R19
                               Hinterachse; 2WD)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               J12                             e9*2018/858*11042*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 116     Nissan Qashqai           225/50R19                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeugausführungen N235)                                  A11) BF4)
                               mit Mehrlenker-
                               Hinterachse; 2WD &       245/45R19
                               4WD)

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               NFK                               e2*2018/858*00024*..
               NFK                               e2*2018/858*00025*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Nissan Townstar            225/40R19                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)        G6P) T93)                         BF4) ER1)

                                                        235/35R19
                                                        A01) A93) K04) T91)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 127     Nissan X-Trail          225/45R19                            A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs-                                        BF2)
                               Nr.:                    235/45R19
                               e1*2001/116*0432*05)
                                                       245/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Nissan X-Trail          225/45R19                         A02) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs-                                      BF2)
                               Nr.:                    235/45R19
                               e1*2001/116*0432*06)
                                                       245/45R19


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T32                            e13*2007/46*1456*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 130      Nissan X-Trail          225/55R19                         A02) bis A10)
                               (Serie 225/65R17 ww.                                      BF1)
                               225/55R19)              235/50R19
§22 53538*09




                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/45R19
                                                       A93)

                                                       255/45R19
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T33                            e13*2018/858*00293*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               116 bis 120     Nissan X-Trail          235/50R19                         A01) bis A10)
                                                       A93) K04)                         A11) BF1)

                                                       235/55R19
                                                       K04)

                                                       245/50R19
                                                       A93a) K02)

                                                       255/50R19
                                                       K01) K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 53538*09




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5306
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5306
§22 53538*09




                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5273
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5273
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 53538*09




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
                        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
                        entsprechend zu kürzen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-J0-021
               Anlage-Nr. :                6a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 6a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 16.10.2023
§22 53538*09
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53538*09




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024