Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      1 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       W 80937
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 BORBET
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                         Lk 114,3
Radgröße:                                                     8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                           760 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 5305        120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 5305        140 Nm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FG                           e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106    Kia Carens, Kia UN     235/35R19                                A01) bis A10)
                                                                              BF1) K01) K04) K21) K33)
                                     245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      2 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e4*2001/116*0121*..
ED                            e4*2007/46*0132*..
EDG                           e11*2001/116*0339*..
EDI                           e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105    Kia Ceed, Ceed SW       215/35R19                            A01) bis A10)
              (5-türer, Kombi)                                             BF1) K01) K04) K21) T85)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                          e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105    Kia Pro Ceed          215/35R19                              A01) bis A10)
              (3-türer)             K21) T85)                              BF1) K01) K04) K33) K48)

                                      225/30R19
                                      T84)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                          e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100    Kia Ceed              225/30R19                              A01) bis A10)
              (3-Türer)                                                    BF1) K01) K02) K62) K63)
                                                                           T84)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                           e4*2007/46*0496*..
JD                           e4*2007/46*0497*..
JDG                          e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100    Kia Ceed               225/30R19                             A01) bis A10)
              (5-Türer, Kombi)                                             BF1) K01) K02) K62) K63)
                                                                           T84)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118    Kia Ceed, Pro Ceed      225/35R19                            A01) bis A10)
              (5-türer Limousine, 5-                                       A11) BF1) K01) K02) K28)
              türer Coupe, Kombi)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      3 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
150           Kia Ceed, Pro Ceed      225/35R19                            A01) bis A10)
              (5-türer Limousine, 5-                                       BF1) K01) K02) K28)
              türer Coupe)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                          e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 150    Kia XCeed             225/35R19                              A01) bis A10)
                                    G5W) N235)                             A11) BF1) K01)

                                      235/35R19

                                      245/35R19
                                      K72)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                          e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Kia Niro              225/35R19                              A01) bis A10)
                                    N235)                                  BF1) G5W) K01) K04)

                                      225/35R19 M+S


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                           e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142   Kia Magentis, Optima   225/35R19                             A01) bis A10)
                                     K03)                                  BF1)

                                      235/35R19
                                      K01) K13) K22) K23) K25) K45)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                          e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196   Kia Opirus            225/45R19                              A01) bis A10)
                                    G0H) K03) K40) N235)                   BF1) K33)

                                      235/40R19
                                      K01) K39)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      4 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                          e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121   Kia Optima            225/40R19                              A01) bis A10)
                                    K04) K25) K62)                         BF1) K01)

                                     235/35R19
                                     K02)

                                     245/35R19
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                          e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132    Kia Optima, Optima    225/40R19                              A01) bis A10)
              Sportswagon                                                  BF1) K01) K02)
                                    235/35R19

                                     245/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                          e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 180   Kia Optima GT,        245/35R19                              A01) bis A10)
              Optima Sportswagon GT                                        BF1) K01) K02)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                       e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204   Kia Sorento           235/50R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                          e11*2001/116*0358*..
XM                          e11*2007/46*0141*..
XMG                         e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145   Kia Sorento           235/50R19                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2)

                                     235/55R19

                                     245/50R19
                                     A01) K03) K04)

                                     255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      5 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                          e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204   Kia Sorento           235/50R19                              A01) bis A10)
                                    K04)                                   BF1) K01)

                                     235/55R19
                                     K04)

                                     245/50R19
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                         e4*2007/46*1530*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148   Kia Sorento           235/55R19                              A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K01) K02)
                                     255/50R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                          e4*2001/116*0139*..
AM                          e4*2007/46*0133*..
AMG                         e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103    Kia Soul              225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) GF6) K01) K04) K28)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                           e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150    Kia Soul               225/35R19                             A01) bis A10)
              (mit                                                         BF1) K04)
              Serienverbreiterung)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                           e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150    Kia Soul               225/35R19                             A01) bis A10)
              (ohne                                                        BF1) K01) K04)
              Serienverbreiterung)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      6 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                        e9*2007/46*6160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81     Kia Soul EV           225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                           A93) BF1) K01) K04)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                           e4*2001/116*0089*..
JES                          e4*2001/116*0120*..
JESG                         e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129    Kia Sportage           225/45R19                             A02) bis A10)
              (mit                   N235)                                 BF1)
              Serienverbreiterungen,
              Fahrzeugbreite 1840    235/40R19
              mm)
                                     245/40R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                           e4*2001/116*0089*..
JES                          e4*2001/116*0120*..
JESG                         e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129    Kia Sportage           225/45R19                             A01) bis A10)
              (ohne                  N235)                                 BF1) K01)
              Serienverbreiterungen,
              Fahrzeugbreite 1800    235/40R19
              mm)                    K04)

                                     245/40R19
                                     K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                           e11*2007/46*0166*..
SLS                          e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135    Kia Sportage           235/45R19                             A01) bis A10)
              (bis Modell 2013)      A93) K03)                             BF1) E47)

                                     235/50R19
                                     G4C) K01) K58)

                                     245/45R19
                                     K03) K58)

                                     255/45R19
                                     K01) K58)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      7 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                           e11*2007/46*0166*..
SLS                          e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135    Kia Sportage           225/45R19                             A02) bis A10)
              (ab Modell 2014)       A93a)                                 BF1) E47a)

                                     235/45R19

                                     245/45R19
                                     A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                          e11*2007/46*3139*..
QL                          e5*2007/46*1080*..
QLE                         e11*2007/46*3144*..
QLE                         e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136    Kia Sportage          225/45R19                              A01) bis A10)
                                    K04)                                   A11) BF1) K01)

                                     235/45R19
                                     K02)

                                     245/45R19
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E                        e4*2018/858*00079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132    Kia Sportage          235/45R19                              A01) bis A10)
                                    K04)                                   A11) BF1)

                                     235/50R19
                                     K01) K02)

                                     245/45R19
                                     K01) K04)

                                     255/45R19
                                     K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      8 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                          e4*2007/46*0130*..
YN                          e4*2007/46*0131*..
YNS                         e4*2007/46*0261*..
YNS                         e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94     Kia Venga             215/35R19                               A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K02) K55) K56)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      9 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 140 Nm

E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G4C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      10 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


GF6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K39)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      11 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
          anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

K45)   An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng an das
       äußere Karosserieblech anzulegen.

K48)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm
       (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
          Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
          unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
          150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
       • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche
          des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte
          umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten.

K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 45 Grad vor Radmitte bis zur Oberkante
          Stoßfängerauf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
       • - im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist die Blechlasche zu kürzen und die
          Befestigungsschraube um 10 mm nach innen hinten zu versetzen

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7c
Seite :                      12 / 12
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 7c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022