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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       W 80937
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 BORBET
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                         Lk 114,3
Radgröße:                                                     8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                           760 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 5305        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 5305        120 Nm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                           e11*2001/116*0262*..
BLE                          e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136    Mazda 3                215/35R19                                A01) bis A10)
              (Schrägheck, bis       T85)                                     BF1) E50) K01) K04) K58)
              Modelljahr 2013)
                                     225/35R19
                                     T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121    Mazda 3                  225/35R19                           A01) bis A10)
              (4-/ 5-Türer, ab                                             BF1) E50a) K01) K04) K15)
              Modelljahr 2014)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                          e13*2007/46*1972*..
BPE                         e13*2007/46*2249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137    Mazda 3               225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF2) K01) K04)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                           e1*2001/116*0448*..
GHE                          e13*2007/46*1075*..
GJ                           e1*2007/46*1001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143    Mazda 6                225/40R19                             A02) bis A10)
              (bei Typ GH nur                                              BF1) E51a)
              Ausführungen ab EG- 225/45R19
              Genehmigungs-Nr.       A01) K67)
              e1*2001/116*0448*14,
              bei Typ GHE nur        235/40R19
              Ausführungen ab EG- A01) K01)
              Genehmigungs-Nr.
              e13*2007/46*1075*06) 245/40R19
                                     A01) K01) K12) K67) K68)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                         e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115    Mazda CX-3            225/40R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04)
                                       235/35R19

                                       235/40R19

                                       245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                          e1*2001/116*0448*..
GHE                         e13*2007/46*1075*..
KE                          e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141   Mazda CX-5            225/55R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     235/50R19
                                     A01) K01)

                                     245/45R19

                                     245/50R19
                                     A01) K01) K02)

                                     255/45R19
                                     A01) K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                          e13*2007/46*1803*..
KFE                         e13*2007/46*1832*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143   Mazda CX-5            225/55R19                              A01) bis A10)
                                    K04)                                   BF1)

                                     235/50R19
                                     K01) K04)

                                     245/45R19
                                     K04)

                                     245/50R19
                                     K01) K02)

                                     255/45R19
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                          e11*2001/116*0308*..
ERE                         e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191   Mazda CX-7            235/50R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04)
                                     235/55R19

                                     245/50R19

                                     255/50R19
                                     K51)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                         e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
204           Mazda CX-9            245/55R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                     255/50R19

                                     255/55R19

                                     265/50R19

                                     275/50R19
                                     A01) K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                          e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143    Mazda CX-30           225/45R19                              A01) bis A10)
              (2WD)                                                        BF2) K01)
                                    235/45R19
                                    K04)

                                     245/40R19
                                     A93a) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                          e13*2007/46*2041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137    Mazda CX-30           225/45R19                              A01) bis A10)
              (4WD)                                                        BF2) K01)
                                    235/45R19
                                    K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DR                          e13*2007/46*2300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81            Mazda MX-30           225/45R19                              A01) bis A10)
                                    A93)                                   BF2) K01) K04)

                                     235/45R19
                                     A93a)

                                     245/40R19
                                     A93)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                          G517
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155   Mazda Xedos 9         225/35R19                               A01) bis A10)
              (Serie 205/65R15)                                             BF1) K01) K04) K12) T88)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                          e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120           Mazda Xedos 9         225/35R19                               A01) bis A10)
              (Serie 215/55R16)                                             BF1) K01) K04) K12)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe
      Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K51)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:

       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
         klemmen
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
         auszuschneiden (siehe Skizze)




K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
          entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter Radmitte
          umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 7d
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 7d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022