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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  W 80937
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                    Lk 114,3
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5307        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           5331        110 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5259        110 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(S)(EU,M)               e6*2007/46*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Suzuki ACross          235/55R19                              A02) bis A10)
                                     A93a)                                  BF1)

                                         245/50R19
                                         A01) K01)

                                         255/50R19
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                               e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi            225/40R19                         A01) bis A10)
                (4-türig Limousine)       K03)                              BF2) K04)

                                         245/35R19
                                         K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(S)(EU,M)              e6*2018/858*00057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72            Suzuki Swace           245/30R19                              A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19                          A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a)                              BF3)
                Serienverbreiterung)
                                         225/35R19
                                         A98a)

                                         235/35R19

                                         245/30R19
                                         A98a)

                                         245/35R19
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Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                4a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a)                             BF3)
                Serienverbreiterung)
                                         225/35R19
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         235/35R19
                                         A01) K01) K04)

                                         245/30R19
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         245/35R19
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit            A98a)                             BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         225/35R19
                                         A98a)

                                         235/35R19

                                         245/30R19
                                         A98a)

                                         245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19                          A02) bis A10)
                (5-türig, ohne           A98a)                              BF2)
                Serienverbreiterung)
                                         225/35R19
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         235/35R19
                                         A01) K01) K04)

                                         245/30R19
                                         A01) A98a) K01) K04)

                                         245/35R19
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              225/35R19                           A01) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                       BF3) E45) K01) K04)
                Nr. e4*2007/46*0779*03) 245/30R19
                                        K50)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
JY                             e6*2018/858*00006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              235/35R19                           A01) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                        A11) BF3) E45a) K01) K04)
                Nr. e4*2007/46*0779*04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       235/45R19                         A01) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a)                             BF2) K04)

                                         235/50R19
                                         K01)

                                         245/45R19
                                         A93) K03)

                                         255/45R19
                                         K01)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
LY                            e6*2007/46*00005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103      Suzuki Vitara          225/40R19                          A01) bis A10)
                                                                          A11) BF3) K01) K04)
                                        235/35R19

                                        245/35R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5307
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5331
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5259
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-G0-021
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur
          Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das Radhaus zu
          kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden .

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.10.2023