Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: W 80937
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 37 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
§22 53538*10
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5331 110 Nm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5259 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(S)(EU,M) e6*2007/46*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 Suzuki ACross 235/55R19 A02) bis A10)
A93a) BF1)
245/50R19
A01) K01)
255/50R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FR e4*2007/46*0142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53538*10
131 Suzuki Kizashi 225/40R19 A01) bis A10)
(4-türig Limousine) K03) BF2) K04)
245/35R19
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(S)(EU,M) e6*2007/46*0485*..
ZE1HE(S)(EU,M) e6*2018/858*00057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 Suzuki Swace 245/30R19 A01) bis A10)
BF1) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) BF3)
Serienverbreiterung)
225/35R19
A98a)
235/35R19
245/30R19
A98a)
245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EY e4*2001/116*0105*..
EY e4*2007/46*0284*..
EY-2 e50*2007/46*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) BF3)
Serienverbreiterung)
225/35R19
A01) A98a) K01) K04)
235/35R19
A01) K01) K04)
245/30R19
A01) A98a) K01) K04)
§22 53538*10
245/35R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türig, mit A98a) BF2)
Serienverbreiterung)
225/35R19
A98a)
235/35R19
245/30R19
A98a)
245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GY e4*2001/116*0124*..
GY e4*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türig, ohne A98a) BF2)
Serienverbreiterung)
225/35R19
A01) A98a) K01) K04)
235/35R19
A01) K01) K04)
245/30R19
A01) A98a) K01) K04)
245/35R19
§22 53538*10
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Suzuki SX4 225/35R19 A01) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs- BF3) E45) K01) K04)
Nr. e4*2007/46*0779*03) 245/30R19
K50)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JY e4*2007/46*0779*..
JY e6*2018/858*00006*..
JY-2S e6*2018/858*00006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103 Suzuki SX4 235/35R19 A01) bis A10)
A11) BF3) E45a) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JT e4*2001/116*0091*..
JT e4*2007/46*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 235/45R19 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) A98a) BF2) K04)
235/50R19
K01)
245/45R19
A93) K03)
255/45R19
K01)
§22 53538*10
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LY e4*2007/46*0928*..
LY e6*2007/46*00005*..
LY-2S e6*2007/46*00005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103 Suzuki Vitara 225/40R19 A01) bis A10)
A11) BF3) K01) K04)
235/35R19
245/35R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 53538*10
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5307
Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001135-K0-021
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 80937
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: 5331
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5259
Anzugsmoment: 110 Nm
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 bzw.
ab e6*2018/858*00006*00
§22 53538*10
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im oben genannten Radhauskantenbereich eng an das Radhaus zu
kleben oder ein 20 mm breiter Streifen auszuschneiden .
Die Anlage 4a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.09.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53538*10
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024