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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    W 80937
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          44 mm
§22 53538*08




               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    57,06 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        810 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                      140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                e1*2001/116*0217*..
               8P                                e1*2001/116*0241*..
               8P                                e1*2001/116*0456*..
               8PB                               e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147      Audi A3                    215/35R19                              A01) bis A10)
                               (3türig, 5türig, Cabrio,   K03) T85)                              BF1)
                               außer S3, RS3)
                                                          225/35R19
                                                          G0S) K01) K04) K58) K59) T88)

                                                         245/30R19
                                                         K01) K04) K58) K59)

                                                                                                 Auflagen und Hinweise
§22 53538*08




                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                                         vorne                hinten
                                                         215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                                         K03) T85)            K04) K58) K59)     BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                            e1*2001/116*0217*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195     Audi S3                225/35R19                                  A01) bis A10)
                                                      T88)                                       BF1) K01) K04) K58) K59)

                                                         245/30R19


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       215/35R19                             A02) bis A10)
                               (3-türig, 5-türig)          N225) T85)                            A11) BF1)

                                                         225/35R19
                                                         A01) GB1) K03) K04) K27)

                                                         245/30R19
                                                         A01) K01) K04) K27) K28) K68)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                                 e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi A3, A3 Sportback, 215/35R19 M+S                          A02) bis A10)
                               S3, S3 Sportback            T85)                              BF1)
                               (3-türig, 5-türig)
                                                           225/35R19
                                                           A01) K03) K04) K27)

                                                         245/30R19
                                                         A01) K01) K04) K27) K28) K68)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§22 53538*08




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                              A02) bis A10)
                               Cabrio                    N225) T85)                          BF1) E75)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die max.       215/35R19 M+S
                               18 Zoll Räder verbaut     T85) W225)
                               oder eingetragen haben)
                                                         225/30R19
                                                         T84)

                                                         225/35R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 215/35R19                              A02) bis A10)
                               Cabrio                    T85)                                BF1) E76)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die            225/30R19
                               serienmäßig 19 Zoll       T84)
                               Räder verbaut und/oder
                               eingetragen haben)        225/35R19

                                                         245/30R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
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               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       225/35R19                         A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                                                   BF1)
                               (Nur zulässig an
                               Fahrzeugen die max.
                               18 Zoll Räder verbaut
                               oder eingetragen haben)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228     Audi S3 Stufenheck,       225/35R19                         A02) bis A10)
                               S3 Cabrio                                                   BF1)
§22 53538*08




                               (Nur zulässig an          245/30R19
                               Fahrzeugen die
                               serienmäßig 19 Zoll
                               Räder verbaut und/oder
                               eingetragen haben)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                             e1*2007/46*0608*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 294     Audi RS3 Sportback      245/30R19                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K81)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3    215/35R19                          A02) bis A10)
                               Limousine                A93) N225) T85)                    A11) BF2)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- und          225/35R19
                               Verbundlenker -          A93a)
                               Hinterachse)
                                                        235/35R19
                                                        A01) G1C) K04)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                             e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 245     Audi S3 Sportback, S3   225/35R19                          A01) bis A10)
                               Limousine               A93a)                              BF1) K04)

                                                        235/35R19

                                                        245/30R19
                                                        K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 53538*08




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen   235/35R19
                               205/..)                  T91)

                                                        245/35R19
                                                        A01) K64)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        T93)                              BF1) E44) E54)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)                  235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/35R19
                                                        A01) K64) T93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  225/35R19                          A02) bis A10)
                               (ohne                    A93) T88)                          BF2)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/40R19

                                                        235/35R19
                                                        A01) A93a) K03)

                                                        235/40R19
                                                        A01) K03)

                                                        245/35R19
                                                        A01) K03)
§22 53538*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   225/35R19                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93) T88)                         BF2)

                                                        225/40R19

                                                        235/35R19
                                                        A93a)

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                                        235/35R19
                                                        A93a)

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                              e1*2018/858*00006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/50R19                               A02) bis A10)
                               Sportback                                                         A94) BF3) EB1) ER1)
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19            255/50R19          A02) bis A10)
                                                                              A94)               BF3) EB1) ER1)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19                                A02) bis A10)
§22 53538*08




                               (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                     BF1) E77)
                               8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr          235/35R19
                               e1*2001/116*0369*16;     A01) K68)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-        245/35R19
                               Serienreifen 225/..)     A01) K67)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               8J                              e1*2001/116*0375*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                     BF1) E77)
                               8J; bis EG-
                               Genehmigungs-Nr          235/35R19 M+S
                               e1*2001/116*0369*16;     A01) K68)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-        245/35R19 M+S
                               Reifen 245/..)           A01) K67)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                             e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                   225/35R19                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;         A93)                              BF1) E77a) EB2)
                               Baureihe 8S; Serie bis 19
                               Zoll; ab EG-              225/40R19
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)      235/35R19

                                                        245/35R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 53538*08




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        A93)                               BF1) E77a) E85) EB2)
                               Baureihe 8S; Serie
                               auch 20Zoll; ab EG-      225/40R19
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)     235/35R19

                                                        245/35R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53538*08




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
§22 53538*08




                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
                      auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit belüfteter Scheibe Ø382x30 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GB1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18,
                    235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 53538*08




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                      mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937


               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                         von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
                         bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
                         ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungspunkt für den
                         Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                         von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
                         bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
§22 53538*08




                         entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng
                        an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
                        Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind um 5 mm aufzuweiten,
                      • der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante
                         anzupassen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001135-I0-021
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 80937



               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53538*08




               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 8 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 14.08.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53538*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024