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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-B0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  W 80937
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 108
Radausführungskennz.:                                     Lk 108
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5303        120 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5270        140 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5270       160 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-B0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-2D                          e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30              215/35R19                             A01) bis A10)
                                       K03) T85)                             BF1) S01)

                                         225/35R19
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V                               e9*2007/46*6834*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Volvo Polestar 2         245/45R19                           A02) bis A10)
                                                                             B31) BF2)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40, V50             215/35R19                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) T85)                              BF1) S01)

                                         225/35R19
                                         A01) K01) K04)

                                         235/35R19
                                         A01) K01) K04) K33)

                                         245/30R19
                                         A01) K01) K04) K33)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40               215/35R19                            A02) bis A10)
                (außer V40 Cross        T85)                                 BF1)
                Country)
                                        225/35R19
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Nr. :                       RA-001135-B0-021
Anlage-Nr. :                10c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 215/35R19                          A02) bis A10)
                                        A93) T85)                          BF1)

                                         225/35R19

                                         225/40R19

                                         235/35R19
                                         A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
G                              e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      225/35R19                         A01) bis A10)
                Hybrid                   A93a) N235) T88)                  BF2) E58) K01) K04)
                (Limousine, Kombi; außer
                Cross Country)           235/35R19
                                         K49) T91)

                                         245/30R19
                                         K49) T89)

                                         245/35R19
                                         G5W) K48) K49)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 225/45R19                         A02) bis A10)
                V60 Cross Country                                          BF2)
                                         235/40R19

                                         235/45R19

                                         245/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-B0-021
Anlage-Nr. :                10c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                             e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo V60              225/40R19                         A02) bis A10)
                                       N235) T93)                        BF2)

                                        225/45R19
                                        GH3) N235)

                                        235/35R19
                                        T91)

                                        235/40R19

                                        245/35R19
                                        T93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70              235/35R19                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)          T91)                              BF2) L22)

                                        245/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A                             e9*2001/116*0057*..
A-2D                          e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80              235/35R19                         A02) bis A10)
                                       N245) T91)                        BF2) E58) L22)

                                        245/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-B0-021
Anlage-Nr. :                10c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo S90, V90           225/45R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A93a) GFF) N235)                  BF2)
                Cross Country)
                                         225/45R19 M+S
                                         A93a) GFF)

                                         235/45R19
                                         GFG) N245)

                                         235/45R19 M+S
                                         GFG)

                                         245/40R19

                                         245/45R19
                                         GFG)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/45R19                          A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                         235/50R19

                                         245/45R19

                                         255/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X                             e9*2007/46*3146*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 184      Volvo XC40             235/45R19                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF2) EF0)

                                         235/50R19
                                         A01) A93a) K03) K04)

                                         245/45R19
                                         A93)

                                         245/50R19
                                         A01) GH4) K01) K02)

                                         255/45R19
                                         A01) A93a) K03) K04)
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Nr. :                       RA-001135-B0-021
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Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
D                             e9*2001/116*0068*..
D-2D                          e1*2001/116*0507*..
D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60             235/50R19                         A01) bis A10)
                                       K03)                              BF2)

                                        235/55R19
                                        K03)

                                        245/50R19
                                        K01) K04)

                                        255/45R19
                                        K03)

                                        255/50R19
                                        K01) K04) K46)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo XC60             235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                         BF2) EF0)
                                        235/55R19

                                        245/50R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70             225/45R19                         A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                        235/40R19

                                        235/45R19
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Nr. :                       RA-001135-B0-021
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Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
L                             e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 240     Volvo XC90             235/50R19                          A02) bis A10)
                                       T99)                               BF3) ER1)

                                        235/55R19
                                        A93a)

                                        245/50R19

                                        245/55R19
                                        GHP)

                                        255/50R19

                                        255/55R19
                                        G1E)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B31)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • innenbelüftete Bremsscheibe Ø375x35 mm, 4-Kolben-Festsattel.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5303
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5270
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5270
       Anzugsmoment: 160 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GFF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R21, 245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
     245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/35R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GH4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R21,
     245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22,
     275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K33)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
         Stoßleiste umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
       Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K48)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte
         zur umzulegen und aufzuweiten
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
         klemmen.

K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
       ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
       (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-B0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 10c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.03.2021