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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         W 80937
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   BORBET
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   Lk 112
Radausführungskennz.:                                            Lk 112
Radgröße:                                                       8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: *)                                             760 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               5246        120 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               5246         140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118    Skoda Octavia            225/35R19                                A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                                BF1) E45) K03) T88)
              Allrad; Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              in 15Zoll)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147   Skoda Octavia            225/35R19                           A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                           BF1) E45) K03) T88)
              Allrad; Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll oder 17Zoll)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia          215/35R19                             A02) bis A10)
              (Limousine und         T85)                                  BF1) E57) E61)
              Kombi, Ausführungen
              mit Verbundlenker-     225/30R19
              Hinterachse)           T84)

                                       225/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169    Skoda Octavia           215/35R19                            A02) bis A10)
              (Limousine und          N225) T85)                           BF1) E58) E61)
              Kombi, Ausführungen
              mit                     225/30R19
              Mehrlenkerhinterachse ) T84)

                                       225/35R19
                                       T88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia           215/35R19                            A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      T85)                                 BF1) E57) E61a)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        225/30R19
              Verbundlenker-          T84)
              Hinterachse)
                                      225/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 13c
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180    Skoda Octavia           215/35R19                            A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      N225) T85)                           BF1) E58) E61a)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        215/35R19 M+S
              Mehrlenkerhinterachse) T85)

                                      225/30R19
                                      T84)

                                      225/35R19
                                      T88)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                          e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135    Skoda Octavia Scout   225/35R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1) E61)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                           e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Skoda Octavia          225/35R19                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,     A93a)                                 BF2) E62)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-         225/40R19
              Hinterachse)
                                     235/35R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                           e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Skoda Octavia,         225/35R19                             A02) bis A10)
              Octavia RS             A93a) T88)                            A11) BF2) E62a)
              (Limousine, Kombi,
              Ausführungen mit       225/40R19
              Mehrlenker-
              Hinterachse)           235/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 13c
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                          e11*2007/46*0010*..
5L                          e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti            215/35R19                               A02) bis A10)
                                    A93) T85)                               BF1)

                                     225/35R19
                                     A93) T88)

                                     225/40R19
                                     A01) G0U) K48)

                                     235/35R19
                                     G0U) T91)

                                     245/30R19
                                     T89)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 140 Nm

E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung
       I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in
       Richtung Vorderachse einzuformen.




N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 13c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022