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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         W 80937
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   BORBET
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                           Lk 114,3
Radgröße:                                                       8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         72,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                             760 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        110 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        125 Nm
BF3       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               5305        120 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                         e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150           Hyundai i20 N         215/35R19                                   A01) bis A10)
                                                                                BF1) K01) K04)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                            e11*2001/116*0313*..
FDH                           e11*2001/116*0343*..
FDH                           e11*2007/46*0225*..
FDHG                          e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105    Hyundai i30, i30CW      215/35R19                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           BF1) T85)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                           e11*2007/46*0337*..
GDH                           e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                       e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100    Hyundai i30, i30CW      215/35R19                            A01) bis A10)
              (3-Türer, 5-Türer,      K58) T85)                            BF1)
              Kombi)
                                      225/30R19
                                      K04) T84)

                                      225/35R19
                                      G05) K04) K25) K58)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                         e11*2007/46*0337*..
GDH                         e11*2007/46*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
137           Hyundai I30 Turbo     225/35R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K04)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                          e11*2007/46*3807*..
PDE                          e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118    Hyundai i30            225/35R19                             A01) bis A10)
              (5-Türer, Kombi,                                             A11) BF2) E54) G2P) K01)
              Fastback)                                                    K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                           e11*2007/46*3807*..
PDE                           e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118    Hyundai i30 N Sports, 225/35R19                              A01) bis A10)
              i30 Fastback N Sports                                        A11) BF2) G1R) K01) K04)
              (5-türer, Fastback, N
              Line)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                          e11*2007/46*3807*..
PDE                          e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
184           Hyundai i30 N, i30     225/35R19                             A02) bis A10)
              Fastback N                                                   BF2)
                                     235/35R19
                                     A01) G01) K04) K27) K58)

                                     245/30R19
                                     A01) K01) K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                          e11*2007/46*3807*..
PDE                          e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
202 bis 206   Hyundai i30 N          225/35R19                             A02) bis A10)
              Performance, i30       N235)                                 BF2)
              Fastback N
              Performance            225/35R19 M+S

                                     235/35R19
                                     A01) K04) K27) K58)

                                     245/30R19
                                     A01) G01) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                          e4*2007/46*0207*..
JC                          e4*2007/46*0223*..
JC-HME                      e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94     Hyundai IX20          215/35R19                              A01) bis A10)
                                    K03)                                   BF1)

                                     225/35R19
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                          e11*2007/46*0104*..
ELH                         e11*2007/46*0192*..
LM                          e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135    Hyundai IX35          225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                           e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Hyundai Ioniq          215/35R19                             A01) bis A10)
              (Nur Fahrzeuge mit                                           A11) BF1) K04) N225)
              Hybridantrieb)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NE                           e9*2018/858*11054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 76     Hyundai Ioniq 5        235/55R19                             A02) bis A10)
              (2WD, 4WD)             A94a)                                 BF3) EF0)

                                     245/50R19
                                     A01) K01) K02)

                                     255/50R19
                                     A01) K01) K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                           e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146    Hyundai Kona, Kona     225/35R19                             A02) bis A10)
              Hybrid                 A93)                                  A11) BF1)
              (Frontantrieb)
                                     225/40R19
                                     GG4)

                                     235/35R19
                                     A93a)

                                     235/40R19
                                     G7U)

                                     245/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                          e4*2007/46*1259*..
OSE                         e4*2007/46*1522*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28     Hyundai Kona Elektro 225/40R19                               A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     235/40R19

                                     245/35R19
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      5 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                            e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 146   Hyundai Kona            225/40R19                            A02) bis A10)
              (Allradantrieb)                                              A11) BF1)
                                      235/40R19

                                      245/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                          e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
206           Hyundai Kona N        225/40R19                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  BF1)

                                      235/35R19
                                      A01) A93) K04)

                                      235/40R19
                                      A01) K04)

                                      245/35R19
                                      A01) A93a) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                          e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199   Hyundai Santa Fe,     235/50R19                              A02) bis A10)
              Grand Santa Fe        A94)                                   BF1)

                                      235/55R19
                                      A94)

                                      245/50R19
                                      A01) K03) K04)

                                      255/50R19
                                      A01) K03) K04)
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Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TM                          e4*2007/46*1318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147   Hyundai Santa Fe      235/50R19                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2) E56)

                                     235/55R19

                                     245/50R19
                                     A01) K03) K04)

                                     255/50R19
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                          e11*2007/46*2711*..
TL                          e5*2007/46*1084*..
TLE                         e11*2007/46*2724*..
TLE                         e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                     e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136    Hyundai Tucson        225/45R19                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  A11) BF1)

                                     235/45R19
                                     A01) K03) K04)

                                     245/45R19
                                     A01) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E                        e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132    Hyundai Tucson, ix35  225/50R19                              A02) bis A10)
                                    N235)                                  A11) BF3)

                                     235/50R19

                                     245/45R19

                                     255/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                          e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137    Hyundai Veloster      215/35R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     225/30R19
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 125 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
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G7U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
          hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 19 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022