Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            W 80937
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      BORBET
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                              Lk 114,3
Radgröße:                                                          8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,50 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                                760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5305        120 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RP                              e4*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Kia Carens               235/35R19                                A01) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge die                                                BF1) K01) K04) K27) K28)
                wahlweise auch mit der                                            K65)
                Serienreifengröße
                225/45R18 ausgerüstet
                sind)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                               e4*2001/116*0121*..
ED                               e4*2007/46*0132*..
EDG                              e11*2001/116*0339*..
EDI                              e13*2007/46*1091*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         215/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Kombi)                                            BF1) T85)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e4*2001/116*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Pro Ceed           215/35R19                            A02) bis A10)
                (3-türer)              T85)                                 BF1)

                                         225/30R19
                                         T84)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed               215/35R19                            A01) bis A10)
                (3-Türer)              K62) K63) T85)                       BF1) K01)

                                         225/30R19
                                         K04) T84)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                              e4*2007/46*0496*..
JD                              e4*2007/46*0497*..
JDG                             e50*2007/46*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed                 215/35R19                          A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)         K62) K63) N225) T85)               BF1) K01)

                                         225/30R19
                                         K04) T84)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/30R19                            A01) bis A10)
                (3-Türer)              T84)                                 BF1) K01) K04)

                                         225/35R19
                                         K62) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/30R19                           A01) bis A10)
                (5-Türer)              T84)                                BF1) K01) K04)

                                         225/35R19
                                         K62) K63)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                              e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                         A01) bis A10)
                (5-türer Limousine, 5-                                     A11) BF1) K01)
                türer Coupe, Kombi)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                              e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                         A01) bis A10)
                (5-türer Limousine, 5-                                     BF1) K01)
                türer Coupe)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CV                            e9*2018/858*11073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81       Kia EV6                235/55R19                           A01) bis A10)
                (2WD, 4WD)                                                 A94) BF1) EF0) K01)
                                       245/50R19
                                       K02)

                                         255/50R19
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               225/35R19                           A02) bis A10)
                                       A93a) G5W) N235)                    BF1)

                                         225/35R19 M+S
                                         A93a) G5W)

                                         225/40R19
                                         G3U) N235)

                                         225/40R19 M+S
                                         G3U)

                                         235/35R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/40R19                         A02) bis A10)
                Sportswagon                                                BF1)
                                         235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                         e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K04)
                                         235/55R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                            e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         235/55R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                           e4*2007/46*1530*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148     Kia Sorento            235/55R19                           A02) bis A10)
                                       A93) A94)                           A11) BF1)

                                         255/50R19
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                            BF1) GF6)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                  225/35R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF1)
                                          225/40R19

                                         235/35R19
                                         A01) K04)

                                         245/35R19
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                 225/35R19                          A02) bis A10)
                (ohne                                                       BF1)
                Serienverbreiterung)     225/40R19

                                         235/35R19
                                         A01) K04)

                                         245/35R19
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                          e9*2007/46*6160*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81       Kia Soul EV            225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         235/35R19

                                         245/35R19
                                         A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3                           e4*2007/46*1365*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29       Kia e-Soul             225/40R19                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        235/40R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                            e11*2007/46*3139*..
QL                            e5*2007/46*1080*..
QLE                           e11*2007/46*3144*..
QLE                           e5*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage           225/45R19                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              A11) BF1)

                                        235/45R19

                                        245/45R19
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                            e4*2007/46*0130*..
YN                            e4*2007/46*0131*..
YNS                           e4*2007/46*0261*..
YNS                           e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga              215/35R19                          A01) bis A10)
                                       K03)                               BF1)

                                        225/35R19
                                        K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001135-C0-021
Anlage-Nr. :                19a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 80937


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
       um 10 mm aufzuweiten.

K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
         umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 19a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.10.2021