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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        W 80937
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  BORBET
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                          Lk 114,3
Radgröße:                                                      8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                              48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        72,50 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                            760 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  5305        120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RP                            e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130    Kia Carens              235/35R19                                A01) bis A10)
              (Nur Fahrzeuge die                                               BF1) K01) K04) K27) K28)
              wahlweise auch mit                                               K65)
              der Serienreifengröße
              225/45R18
              ausgerüstet sind)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e4*2001/116*0121*..
ED                            e4*2007/46*0132*..
EDG                           e11*2001/116*0339*..
EDI                           e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105    Kia Ceed, Ceed SW       215/35R19                            A02) bis A10)
              (5-türer, Kombi)                                             BF1) T85)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                          e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105    Kia Pro Ceed          215/35R19                              A02) bis A10)
              (3-türer)             T85)                                   BF1)

                                      225/30R19
                                      T84)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                          e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100    Kia Ceed              215/35R19                              A01) bis A10)
              (3-Türer)             K62) K63) T85)                         BF1) K01)

                                      225/30R19
                                      K04) T84)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                           e4*2007/46*0496*..
JD                           e4*2007/46*0497*..
JDG                          e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100    Kia Ceed               215/35R19                             A01) bis A10)
              (5-Türer, Kombi)       K62) K63) N225) T85)                  BF1) K01)

                                      225/30R19
                                      K04) T84)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                          e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150           Kia Ceed GT           225/30R19                              A01) bis A10)
              (3-Türer)             T84)                                   BF1) K01) K04)

                                      225/35R19
                                      K62) K63)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                          e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150           Kia Ceed GT           225/30R19                              A01) bis A10)
              (5-Türer)             T84)                                   BF1) K01) K04)

                                      225/35R19
                                      K62) K63)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118    Kia Ceed, Pro Ceed      225/35R19                            A01) bis A10)
              (5-türer Limousine, 5-                                       A11) BF1) K01)
              türer Coupe, Kombi)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
150           Kia Ceed, Pro Ceed      225/35R19                            A01) bis A10)
              (5-türer Limousine, 5-                                       BF1) K01)
              türer Coupe)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CV                          e9*2018/858*11073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81     Kia EV6               235/55R19                              A01) bis A10)
              (2WD, 4WD)                                                   A94) BF1) EF0) K01)
                                    245/50R19
                                    K02)

                                      255/50R19
                                      K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                          e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Kia Niro              225/35R19                              A02) bis A10)
                                    A93a) G5W) N235)                       BF1)

                                     225/35R19 M+S
                                     A93a) G5W)

                                     225/40R19
                                     G3U) N235)

                                     225/40R19 M+S
                                     G3U)

                                     235/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
SG2                         e9*2018/858*11241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Kia Niro              225/40R19                              A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                     235/35R19
                                     A01) K04)

                                     245/35R19
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                          e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132    Kia Optima, Optima    225/40R19                              A02) bis A10)
              Sportswagon                                                  BF1)
                                    235/35R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                       e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204   Kia Sorento           235/50R19                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K04)
                                     235/55R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      5 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                          e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204   Kia Sorento           235/50R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     235/55R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                         e4*2007/46*1530*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148   Kia Sorento           235/55R19                              A02) bis A10)
                                    A93) A94)                              A11) BF1)

                                     255/50R19
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                          e4*2001/116*0139*..
AM                          e4*2007/46*0133*..
AMG                         e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103    Kia Soul              225/35R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1) GF6)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                           e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150    Kia Soul               225/35R19                             A02) bis A10)
              (mit                                                         BF1)
              Serienverbreiterung)   225/40R19

                                     235/35R19
                                     A01) K04)

                                     245/35R19
                                     A01) K04)
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Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                           e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150    Kia Soul               225/35R19                             A02) bis A10)
              (ohne                                                        BF1)
              Serienverbreiterung)   225/40R19

                                     235/35R19
                                     A01) K04)

                                     245/35R19
                                     A01) K03) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                        e9*2007/46*6160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81     Kia Soul EV           225/35R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     235/35R19

                                     245/35R19
                                     A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3                         e4*2007/46*1365*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29     Kia e-Soul            225/40R19                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     235/40R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                          e11*2007/46*3139*..
QL                          e5*2007/46*1080*..
QLE                         e11*2007/46*3144*..
QLE                         e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136    Kia Sportage          225/45R19                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  A11) BF1)

                                     235/45R19

                                     245/45R19
                                     A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      7 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E                        e4*2018/858*00079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132    Kia Sportage          235/45R19                               A02) bis A10)
                                    A93a)                                   A11) BF1)

                                     235/50R19

                                     245/45R19
                                     A93a)

                                     255/45R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                          e4*2007/46*0130*..
YN                          e4*2007/46*0131*..
YNS                         e4*2007/46*0261*..
YNS                         e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94     Kia Venga             215/35R19                               A01) bis A10)
                                    K03)                                    BF1)

                                     225/35R19
                                     K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      8 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937



G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GF6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte
          umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10
       mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53538 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001135-D0-021
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   W 80937


K65)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
          umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 19a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ W 80937 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2022