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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   W 802027
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              BORBET
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                  8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          27 mm
§22 53715*04




               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,60 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        830 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2269 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                           140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                          140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                          140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                           e1*2018/858*00123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180     BMW 2er Coupe          225/35R20                           A02) bis A10)
                                                                                          A94) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1*2007/46*2017*..
               G3L                           e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 210      BMW 3er                225/35R20                           A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)          N235) T90)                          A11) BF1) EF0)

                                                        225/35R20 M+S
                                                        T90)
§22 53715*04




                                                        235/35R20
                                                        A01) G01) K04) N245) T92)

                                                        235/35R20 M+S
                                                        A01) G01) K04) T92)

                                                        245/30R20
                                                        A01) K04) N255) T90)

                                                        245/30R20 M+S
                                                        A01) K04) T90)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                             e1*2007/46*2017*..
               G3L                             e1*2007/46*1947*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 3er                  225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          N235)                             A11) BF1) EF0) T90)

                                                        225/35R20 M+S

                                                        245/30R20
                                                        A01) K04) N255)

                                                        245/30R20 M+S
                                                        A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3C                           e1*2007/46*2126*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er Coupe, Cabrio 225/35R20                            A01) bis A10)
                                                      T90)                                BF1) K04)

                                                        235/35R20
                                                        G01) T92)

                                                        245/30R20
                                                        T90)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                           e1*2018/858*00122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 53715*04




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     245/35R20                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) EF0) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                            e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20                          A02) bis A10)
                               xDrive, BMW 5er Hybrid N245) T92)                          A11) BF1) E21)
                               (Limousine, außer
                               M550i xDrive und        245/35R20
                               M550d xDrive)           T95)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5L                             e1*2007/46*1688*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390     BMW 5er                  245/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                               (Limousine, nur M550i                                      BF1) E21) EF0)
                               xDrive und M550d
                               xDrive)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                           e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 5er                225/40R20                           A02) bis A10)
                               (Limousine)            T94)                                A11) B84) BF1) EF0)

                                                        235/40R20

                                                        245/35R20

                                                        245/40R20

                                                        HL 245/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53715*04




               G6K                           e1*2018/858*00360*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW 5er                245/40R20                           A02) bis A10)
                               (Touring)                                                  A11) B84) BF1) EF0)
                                                      HL 245/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6GT                          e1*2007/46*1791*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1) EF0)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                             e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 330     BMW 7er                 245/40R20                          A02) bis A10)
                               (Baureihe G11)                                             A11) BF1) EF0)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                             e1*2007/46*1906*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235 bis 250     BMW 840d xDrive, 840i 245/35R20 M+S                        A02) bis A10)
                               xDrive                                                     A94) BF1)
                               (Coupe 2-türer, Cabrio)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               G8C                             e1*2007/46*1906*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               390             BMW M850i xDrive         245/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                               (Coupe 2-türer, Cabrio)                                    A94) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/35R20                           A01) bis A10)
                               xDrive                                                     BF2) E72) K01) K02) K89)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53715*04




               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 235/40R20                           A01) bis A10)
                                                      K04) N245)                          A11) BF1) K01)

                                                        245/40R20
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                235/40R20                           A01) bis A10)
                                                      K04) N245)                          BF1) K01)

                                                        245/40R20
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 115     BMW X2                 225/40R20                         A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11) BF3) K01)

                                                       235/40R20
                                                       K02)

                                                       245/35R20
                                                       K02)

                                                       HL 245/35R20
                                                       K02)
§22 53715*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX2                225/40R20                         A01) bis A10)
                                                      K04) T94)                         BF3) K01)

                                                       235/40R20
                                                       K02) T96)

                                                       245/35R20
                                                       K02) T95)

                                                       HL 245/35R20
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     BMW X3                 235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) ER1)
                                                       245/40R20

                                                       245/45R20
                                                       ECE)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3X                           e1*2007/46*1797*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) EF0)
                                                       245/45R20 M+S
                                                       ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                          e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              BMW iX3                245/45R20                                A02) bis A10)
                                                                                               A94a) BF1) ER1)
§22 53715*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 235/45R20                                A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF1)
                                                       245/40R20

                                                       245/45R20
                                                       ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                              A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF1)
                                                       245/45R20 M+S
                                                       ECE)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4Z                           e1*2007/46*1949*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250     BMW Z4                 225/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF1)
                                                       245/30R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/35R20 M+S        245/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                            A94a)              BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/35R20                            A01) bis A10)
                                                      K04)                              A11) BF2) K01)

                                                       245/30R20
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/35R20                            A01) bis A10)
§22 53715*04




                               John Cooper Works                                        BF2) K01) K04)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 53715*04




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z.
                    B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als
                      der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§22 53715*04




                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
                         Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
                      • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
                      • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
                         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
§22 53715*04




                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001182-E0-021
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  W 802027


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 11.11.2024
§22 53715*04
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53715*04




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024