Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  W 802027
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            BORBET
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 112
Radausführungskennz.:                                     Lk 112
Radgröße:                                                8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      830 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2269 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5284       150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       160 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5284       180 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R20                           A02) bis A10)
                (Baureihe B8,           N235)                               BF1) E79) T90)
                Limousine, Kombi,
                außer S4)               245/30R20
                                        A01) K03) K04) K64)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4            245/30R20                            A01) bis A10)
                (Baureihe B8,                                               BF1) E79) K03) K04) K64)
                Limousine, Kombi)                                           T90)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0430*..
B81                            e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R20                           A02) bis A10)
                (Baureihe B9,           GH1)                                BF1) E79a) T90)
                Limousine, Kombi)
                                        245/30R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi S4                225/35R20 M+S                        A02) bis A10)
                (Baureihe B9,                                               BF1) E79a) T90)
                Limousine, Kombi )     245/30R20


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                   225/35R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235)                         BF1) E82) EF0) T90)
                Baureihe 8F und 8T)
                                          245/30R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     3 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A5                   225/30R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe T85)                              BF1) E82a)
                F5)
                                          225/35R20
                                          G4X) T90)

                                         245/30R20
                                         T90)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi S5                   245/30R20 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe                                   BF1) E82a) T90)
                F5)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                  225/35R20                          A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5) G4X)                               BF1) E82a) T90)

                                         245/30R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                 225/35R20                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93a) N235) T90)                    BF1) E54) EF0)

                                         235/35R20
                                         N245) T92)

                                         245/35R20
                                         N255)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     Audi A6                 225/40R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93)                               BF1) E21) EF0)
                Frontantrieb)
                                        235/40R20
                                        A93a)

                                         245/40R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                 225/40R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A93) N235) T94)                    A11) BF1) E21) E54) EF0)
                Allradantrieb)
                                        235/40R20
                                        A93a) N245) T96)

                                         245/40R20
                                         N255)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/45R20                         A02) bis A10)
                                         A98a)                             BF1)

                                         245/40R20
                                         A98a)

                                         245/45R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                          A02) bis A10)
                                                                           BF1) N255)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   245/35R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                           BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0544*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 bis 445     Audi RS7, RS7 Sportback 245/35R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         245/40R20 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
4H                            e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L           235/45R20                           A02) bis A10)
                                       N245)                               BF2) E44)

                                         245/40R20
                                         N255)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
382             Audi S8                235/45R20 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           BF3)
                                         245/40R20 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                            e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R20                           A02) bis A10)
                                       N245)                               A11) A93a) BF4) E44) EF0)

                                         245/40R20
                                         N255)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne                                                      A94) BF4) EF0)
                Serienverbreiterung)     245/45R20

                                         255/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF4) EF0)
                                          245/45R20

                                         255/45R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF4)
                                          245/45R20 M+S

                                         255/45R20 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                             A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                       A11) A94) BF4) E44)
                Flaps vorne u. hinten)   245/45R20

                                         255/45R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/45R20                          A02) bis A10)
                Sportback                                                   A94) BF4)
                (ohne Verbreiterungs-
                Flaps vorne u. hinten)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                             A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        A11) A94) BF4) E44)
                Flaps vorne u. hinten)    245/45R20

                                         255/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             255/45R20                         A02) bis A10)
                Sportback                                                   A94) BF4)
                (mit Verbreiterungs-
                Flaps vorne u. hinten)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L                              e1*2001/116*0367*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                  255/45R20                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A93) ER2) N265)                    BF5) E78a)
                Flaps)
                                         255/45R20 M+S
                                         A93) ER2)

                                         255/50R20
                                         ER1) N265)

                                         255/50R20 M+S
                                         ER1)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                   255/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A93) ER2) N265)                   BF5) E78a)
                Flaps)
                                          255/45R20 M+S
                                          A93) ER2)

                                         255/50R20
                                         ER1) N265)

                                         255/50R20 M+S
                                         ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A93) ER2)                          BF5) E78a)
                Flaps)
                                         255/50R20 M+S
                                         ER1)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                  255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A93) ER2)                         BF5) E78a)
                Flaps)
                                          255/50R20 M+S
                                          ER1)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5284
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5284
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
         'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023