Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: W 802027
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 36 mm
§22 53715*04
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2269 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 120 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5306 130 Nm
BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5306 120 Nm
BF6 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 130 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF7 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
§22 53715*04
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 116 Renault Austral 235/40R20 A02) bis A10)
(ohne 4-Control A93a) BF1) E75a)
Hinterachslenkung,
Verbundlenkerachse) 235/45R20
245/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Renault Austral 235/40R20 A02) bis A10)
(mit 4-Control A93a) BF2) E75)
Hinterachslenkung,
Mehrlenkerachse) 235/45R20
245/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB e2*2007/46*0684*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
67 bis 116 Renault Captur 225/40R20 A02) bis A10)
(außer E-TECH Plug-In A11) BF1)
Hybrid) 235/35R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB e2*2007/46*0684*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 69 Renault Captur 235/40R20 A02) bis A10)
(nur E-TECH Plug-In A11f) A93a) BF1)
Hybrid) 245/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC e2*2007/46*0470*..
RFC e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165 Renault Espace 235/45R20 A02) bis A10)
A93) BF3)
§22 53715*04
245/45R20
255/45R20
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN e9*2018/858*30002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Renault Espace 225/40R20 A02) bis A10)
(mit 4-Control A93) GMV) N235) T94) BF2) E75)
Hinterachslenkung)
235/40R20
A93)
235/45R20
GDR)
245/40R20
A01) A93) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
RFE e2*2007/46*0586*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 225/35R20 A02) bis A10)
2300 BF1)
(2WD und 4WD) 235/35R20
245/35R20
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Renault Koleos 245/35R20 A02) bis A10)
BF4)
245/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RZG e11*2007/46*3255*..
RZG e6*2007/46*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Renault Koleos 235/45R20 A02) bis A10)
(2WD und 4WD) BF5)
§22 53715*04
245/40R20
A01) G01)
245/45R20
255/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 225/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, T85) BF6) E62)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/35R20
195/.. oder 205/..) T90)
245/30R20
A01) K01) K04) K28) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N235) BF6) E62) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/30R20
215/.. oder 225/..) A01) K01) K04) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Renault Laguna 225/30R20 A01) bis A10)
(Allradlenkung) K03) N235) T85) BF6)
225/35R20
K03) N235) T90)
245/30R20
K01) K04) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
§22 53715*04
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 225/30R20 A01) bis A10)
(Limousine 5-türig, BF7) G1D) K04) K28) K77) K78)
Coupe, Kombi, K79) T85)
Cabriolet,
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder
205/55R16 oder
205/50R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 225/30R20 A01) bis A10)
(Limousine 5-türig, BF7) K04) K28) K77) K78) K79)
Coupe, Kombi, T85)
Cabriolet,
Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15
oder 205/60R16 oder
205/55R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RCB e2*2018/858*00018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Renault Scenic e-tech 225/40R20 A01) bis A10)
electric BF1) K01)
235/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJB e2*2007/46*0684*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 Renault Symbioz 225/35R20 A02) bis A10)
A93a) BF1)
225/40R20
235/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
RFD e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 53715*04
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165 Renault Talisman, 225/35R20 A02) bis A10)
Talisman Grandtour N235) T90) BF1)
235/35R20
N245) T92)
245/30R20
A93a) T90)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53715*04
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5273
Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
§22 53715*04
Zubehörkit: 5306
Anzugsmoment: 130 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: 5306
Anzugsmoment: 120 Nm
BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5271
Anzugsmoment: 130 Nm
BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5273
Anzugsmoment: 110 Nm
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GMV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 53715*04
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng
an die Radhauskante anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 17b
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
• der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
§22 53715*04
mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 17b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.11.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53715*04
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024