Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-F0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: W 802027
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
§22 53715*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2269 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORTHING
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 120 Nm
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Nr. : RA-001182-F0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T5 Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Forthing 3 225/35R20 A01) bis A10)
A93) BF1) E44)
225/40R20
A93)
235/35R20
A01) A93) K04)
235/40R20
A01) A93a) K04)
245/35R20
A01) A93a) K04)
§22 53715*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M4 Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Forthing 4 225/40R20 A01) bis A10)
A93) BF1) E41)
235/40R20
A93a)
245/35R20
A01) K02)
245/40R20
A01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX5G Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Forthing 5 235/50R20 A01) bis A10)
BF1) E42)
245/45R20
A93)
255/45R20
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-F0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M6 HEV Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Forthing 9 235/40R20 A01) bis A10)
A93a) BF1) E43)
245/40R20
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 53715*05
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-001182-F0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22 53715*05
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5307
Anzugsmoment: 120 Nm
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Nr. : RA-001182-F0-021
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Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
E41) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 130 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø315 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 215/55R18, 245/50R18, 235/45R19, 235/40R20
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXA14AF6PZ363771
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 19.04.2023
§22 53715*05
E42) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 130 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø315 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 235/55R19, 235/50R20
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXA14AF8PZ363111
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 30.03.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-F0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
E43) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 125 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø321 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h: 2-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 6,5x18 ET49 225/55R18
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXG14DA4SZ356563
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 17.02.2025
§22 53715*05
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-F0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
E44) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 125 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø295 mm/ Ø285 mm, Bremssattel v/h: 1-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 7x18 ET49 215/55R18
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXA14AF7SZ370110
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 11.06.2025
§22 53715*05
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage 7b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 01.09.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53715*05
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024