Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            W 802027
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       BORBET
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      Lk 114,3
Radausführungskennz.:                                               Lk 114,3
Radgröße:                                                           8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                             72,50 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                                 800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2269 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:        MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5305        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5305        120 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                   225/30R20                                A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab                                                   BF1) E50a) T85)
                Modelljahr 2014)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                            e13*2007/46*1972*..
BPE                           e13*2007/46*2249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137      Mazda 3                225/30R20                           A02) bis A10)
                                                                           BF2) T85)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  225/35R20                         A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a) T90)                        BF1) E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/35R20
                e1*2001/116*0448*14,
                bei Typ GHE nur          245/35R20
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             225/30R20                           A02) bis A10)
                                       A93a)                               BF1)

                                         225/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             235/45R20                           A02) bis A10)
                                       A93a)                               BF1)

                                         245/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
KFE                           e13*2007/46*1832*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5             235/45R20                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             BF1)

                                        245/40R20
                                        A93a)

                                        245/45R20

                                        255/45R20
                                        G0F)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                            e11*2001/116*0308*..
ERE                           e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7             235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        245/45R20

                                        255/45R20
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                           e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9            245/50R20                          A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                        255/45R20

                                        255/50R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30            225/40R20                         A02) bis A10)
                (2WD)                                                    BF2)
                                       235/35R20

                                        235/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 137      Mazda CX-30            225/40R20                          A02) bis A10)
                (4WD)                                                     BF2)
                                       235/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DR                            e13*2007/46*2300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81              Mazda MX-30            225/40R20                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              BF2)

                                        235/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KH01                          e13*2018/858*00255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 187     Mazda CX-60            235/50R20                          A02) bis A10)
                                                                          A94) BF2)
                                        245/45R20

                                        255/45R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001182-D0-021
Anlage-Nr. :                10c
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  W 802027


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 10c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023