Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 1/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: W 802027 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radausführungskennz.: Lk 114,3 Radgröße: 8Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm §22 53715*04 Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2269 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 2/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 121 Mazda 3 225/30R20 A02) bis A10) (4-/ 5-Türer, ab BF1) E50a) T85) Modelljahr 2014) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BP e13*2007/46*1972*.. BPE e13*2007/46*2249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 137 Mazda 3 225/30R20 A02) bis A10) BF2) T85) §22 53715*04 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. GJ e1*2007/46*1001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 143 Mazda 6 225/35R20 A02) bis A10) (bei Typ GH nur A93a) T90) BF1) E51a) Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. 235/35R20 e1*2001/116*0448*14, bei Typ GHE nur 245/35R20 Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ1 e1*2007/46*1335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 115 Mazda CX-3 225/30R20 A02) bis A10) A93a) BF1) 225/35R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 3/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Mazda CX-5 235/45R20 A02) bis A10) A93a) BF1) 245/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KF e13*2007/46*1803*.. KFE e13*2007/46*1832*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise §22 53715*04 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 143 Mazda CX-5 235/45R20 A02) bis A10) A93a) BF1) 245/40R20 A93a) 245/45R20 255/45R20 G0F) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ER e11*2001/116*0308*.. ERE e13*2007/46*1109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 191 Mazda CX-7 235/45R20 A02) bis A10) BF1) 245/45R20 255/45R20 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TB1 e13*KS07/46*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 204 Mazda CX-9 245/50R20 A02) bis A10) BF2) 255/45R20 255/50R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 4/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM e13*2007/46*2041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 143 Mazda CX-30 225/40R20 A02) bis A10) (2WD) BF2) 235/35R20 235/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM e13*2007/46*2041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 137 Mazda CX-30 225/40R20 A02) bis A10) §22 53715*04 (4WD) BF2) 235/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DR e13*2007/46*2300*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 81 Mazda MX-30 225/40R20 A02) bis A10) A93a) BF2) 235/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KH01 e13*2018/858*00255*.. KH01E e13*2018/858*00449*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 187 Mazda CX-60 235/50R20 A02) bis A10) A11) A94) BF2) 245/45R20 255/45R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 5/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL01 e13*2018/858*00760*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 187 Mazda CX-80 235/45R20 A02) bis A10) A94) BF2) ER1) 235/50R20 245/45R20 255/45R20 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen §22 53715*04 Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 6/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 53715*04 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5305 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5305 Anzugsmoment: 120 Nm E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-E0-021 Anlage-Nr. : 10c Seite : 7/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53715*04 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 10c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 11.11.2024 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 53715*04 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:23.10.2024