Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: W 802027 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radausführungskennz.: Lk 114,3 Radgröße: 8Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2269 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 120 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 120 Nm Schaftlänge 33 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 140 Nm Schaftlänge 33 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5271 130 Nm Schaftlänge 33 mm BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 110 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 116 Renault Austral 235/40R20 A02) bis A10) (ohne 4-Control BF1) E75a) Hinterachslenkung, 235/45R20 Verbundlenkerachse) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Renault Austral 235/40R20 A02) bis A10) (mit 4-Control BF2) E75) Hinterachslenkung, 235/45R20 Mehrlenkerachse) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*KS07/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 165 Renault Espace 235/45R20 A02) bis A10) A93a) BF3) 245/45R20 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Fluence 225/30R20 A01) bis A10) BF1) K84) T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 118 Renault Laguna 225/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, T85) BF4) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/35R20 195/.. oder 205/..) T90) 245/30R20 T90) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 225/35R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N235) BF4) E62) T90) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/30R20 215/.. oder 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine 5-türig, BF5) G1D) K78) T85) Coupe, Kombi, Cabriolet, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 oder 205/55R16 oder 205/50R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine 5-türig, T85) BF5) K78) Coupe, Kombi, Cabriolet, 245/30R20 Ausführungen mit K28) K77) K79) Serienreifen 205/65R15 oder 205/60R16 oder 205/55R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Renault Megane, Megane 225/30R20 A02) bis A10) Grandtour BF1) EB1) G1D) T85) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 245/30R20 A01) bis A10) Scenic BF5) G6N) K64) K82) T90) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 oder 205/55R16) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 245/30R20 A01) bis A10) Scenic BF5) K64) K82) T90) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/65R15 oder 205/60R16 oder 205/55R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 118 Renault Scenic, Grand 245/30R20 A01) bis A10) Scenic BF5) K64) K82) T90) (Ausführungen mit Serienreifen 225/50R17 ww. 225/45R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFD e11*2007/46*2969*.. RFD e2*2007/46*0653*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 165 Renault Talisman, 225/35R20 A02) bis A10) Talisman Grandtour N235) T90) BF1) 235/35R20 N245) T92) 245/30R20 T90) 245/35R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 5/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 6/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5273 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5271 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5271 Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5271 Anzugsmoment: 130 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5273 Anzugsmoment: 110 Nm E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit unbelüfteter Scheibe Ø290x11 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 7/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um 5 mm nach außen aufzuweiten. K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO Nr. : RA-001182-D0-021 Anlage-Nr. : 9b Seite : 8/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : W 802027 Die Anlage 9b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023