Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: W 802027
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radausführungskennz.: Lk 114,3
Radgröße: 8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
§22 53715*04
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2269 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5307 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(EUM)-TGRE e13*2018/858*00156*..
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92 Toyota Yaris Cross 235/35R20 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M) e6*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
192 bis 206 Toyota Yaris GR 225/30R20 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53715*04
XZ1L(EU,M) e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Lexus ES 225/35R20 A02) bis A10)
A93a) N235) A11) BF1)
235/35R20
245/30R20
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A) e6*2007/46*0035*..
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
L10(A) e6*2007/46*0034*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215 Lexus GS200T, 235/35R20 A02) bis A10)
GS250, GS300, GS300H, A11) A94a) BF2) E65) E66) T92)
GS450H
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 245/30R20 A02) bis A10)
GS460, GS450H A11) BF1) E64) T90)
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Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127 Lexus UX 225/35R20 A02) bis A10)
A93) A11) BF1)
225/40R20
A93)
235/35R20
A93)
235/40R20
G99)
§22 53715*04
245/35R20
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M) e6*2007/46*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Toyota Camry 225/35R20 A02) bis A10)
A93a) N235) A11) BF1)
225/35R20 M+S
A93a)
235/35R20
245/30R20
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota C-HR 225/35R20 A02) bis A10)
A93) A11) BF2)
235/35R20
A01) K91)
245/35R20
A01) K03) K91)
§22 53715*04
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX2T(M) e6*2018/858*00294*..
AX2T(M)-TGRE e13*2018/858*00573*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota C-HR 225/40R20 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93a) A11) BF2)
235/40R20
245/35R20
245/40R20
GM9)
HL 245/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota Corolla Cross 235/40R20 A02) bis A10)
G99) A11) BF2)
245/35R20
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Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 245/40R20 A02) bis A10)
(ohne BF1) E62)
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 245/40R20 A02) bis A10)
(mit BF1) E62)
§22 53715*04
Serienverbreiterung,
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114 Toyota RAV4 235/45R20 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab G2H) BF2) E63)
EG-Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09 245/40R20
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
§22 53715*04
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5307
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5307
Anzugsmoment: 120 Nm
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
§22 53715*04
e6*2007/46*0166*00
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G99) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19, 225/55R18,
245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53715 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001182-E0-021
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : W 802027
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 10 mm zu kürzen,
• die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
(auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
§22 53715*04
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 7a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
W 802027 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.11.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53715*04
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024