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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Borbet GmbH
                                Hauptstraße 5
                                59969 Hallenberg-Hesborn
                                QM-Nr. 49 02 0231709

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          XR
Typ                             XR 75645
Radgröße                        7,5J x 16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
LK 112       XR 75645 LK112 / ohne Ring           5/112/66,7           40          730    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50092
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           XR 75645 (s.o.)
Radgröße                        7,5J x 16H2
Einpresstiefe                   (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                        30                  5276

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe          80-110          205/55R16   K1a K1b K2a K2b K8z                 A01 A12 A14
F1H                    80-110          215/55R16   K1c K2c K8z                         A19 A58 Flh
e1*2007/46*2018*..     80-110          225/50R16   K1c K2c K5b K6i K8m                 V16 Z16 S01
BMW 2er Active Tour-   90-115          205/65R16   A33                                 A14 A19 A58
er                     90-115          215/60R16   A01 A12 K2b                         BW4 Flh NoE
U2AT                   90-115          215/65R16   A01 A12 K2b                         NoP S01
e1*2018/858*00117*..   90-115          225/60R16   A01 A12 K2b K4i

BMW 2er Active Tour-   70-141          205/60R16   A12 K1a K2a K2b                     A01 A14 A19
er                     70-141          215/55R16   A12 K1c K2c K8d                     A57 B29 Flh
UKL-L, F2AT            70-141          215/60R16   A12 K1c K2c K8d                     V00 V16 S01
e1*2007/46*            70-141          225/55R16   A12 K1c K2c K8i
0371*13-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Active Tour-   100             205/65R16   A33                                 A14 A19 A56
er PHEV                100             215/60R16   A01 A12 K2b                         BW4 Flh NoE
U2AT                   100             215/65R16   A01 A12 K2b                         S01
e1*2018/858*00117*..   100             225/60R16   A01 A12 K2b K4i
- Plug-in Hybrid
BMW 2er Gran Coupe     85-110          205/55R16   K1a K1b K2a K2b K8z                 A01 A12 A14
F2GC                   85-110          215/55R16   K1c K2c K8z                         A19 A58 Lim
e1*2007/46*2064*..     85-110          225/50R16   K1c K2c K5b K6i K8m                 V16 Z16 S01
BMW 2er Gran Tourer    70-110          205/60R16   A12 K1a K2a K2b                     A01 A14 A19
UKL-L, F2GT            70-110          215/55R16   A12 K1c K2c K8d                     A57 B29 V00
e1*2007/46*            70-110          215/60R16   A12 K1c K2c K8d                     V16 Ver S01
0371*18-..;            70-110          225/55R16   A12 K1c K2c K8i
e1*2007/46*1677*..
Mini Clubman           75-110          205/55R16   A12 A58 K1b K2b K6w                 A01 A14 A19
One/Cooper ,/D,/S      75-110          215/55R16   A12 A58 K1c K2a K2b K6x             Car V00 V16
UKL-L, FMK             75-110          225/50R16   A12 A58 K1c K2c K6x                 S01
e1*2007/46*            75-155          205/55R16   A12 A57 K1b K2b K6w M+S
0371*19-..,            75-155          215/55R16   A12 A57 K1c K2a K2b K6x M+S
e1*2007/46*1683*..
Mini Cooper SE         75 (135)        205/50R16   K1c K2c K4i K6x                     A01 A12 A14
FML2E                  75 (135)        215/45R16   K1c K2b K4i K6x                     A19 A58 Flh
e1*2007/46*2063*..     75 (135)        225/45R16   K2c K4i K6x R03                     V16 S01
- Elektro

Mini Countryman        75-110          205/65R16   A11 K2b                             A01 A14 A19
FMX                    75-110          215/60R16   A33 K2b                             A57 KMV
e1*2007/46*1682*..     75-110          215/65R16   A12 K2b                             NoH
                       75-110          225/60R16   A12 K1b K2b                         S01
                       75-110          235/60R16   A12 K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                      Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One/Cooper ,/D,   55-155        205/50R16    K1c K2c K4i K6x                      A01 A12 A14
/S                     55-155        215/45R16    K1c K2b K4i K6x                      A19 A58 Cbo
UKL-L, FML2, FML4,     55-155        225/45R16    K1c K2c K4i K6x                      Flh V16 S01
FMCA
e1*2007/46*
0371*10-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei


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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
den.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B29     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

BW4     Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Ach-
se 1.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                    Seite 5 von 7
Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                  Seite 6 von 7
K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8z     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Rad-
mitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    185/50R16       205/45R16
Nr. 2    185/60R16       205/55R16
Nr. 3    195/40R16       215/35R16
Nr. 4    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 5    195/50R16       215/45R16
Nr. 6    205/45R16       225/40R16
Nr. 7    205/50R16       225/45R16
Nr. 8    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 9    205/60R16       225/55R16
Nr. 10   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr. 11   215/55R16       235/50R16
Nr. 12   225/40R16       245/35R16
Nr. 13   225/50R16       245/45R16
Nr. 14   225/55R16       245/50R16
Nr. 15   225/60R16       245/55R16




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55001415 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
van (z.B. Verso, Gran, ...)

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juli 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Juli 2023




Wagner                                                                 00412840.DOC




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