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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            XR
Typ                               XR 75645
Radgröße                          7,5J x 16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
LK 112       XR 75645 LK112 / ohne Ring             5/112/66,6         45        730    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50092
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             XR 75645 (s.o.)
Radgröße                          7,5J x 16H2
Einpresstiefe                     (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             60° Kegel      130                   28,5
S03       Schraube M14x1,5             60° Kegel      120                   28,5
S04       Schraube M14x1,5             60° Kegel      160                   32
S05       Schraube M14x1,5             60° Kegel      150                   33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-125         215/55R16   A33 R37                        A14 A19 Car
B8, B81                 88-140         215/55R16   A33 M+S                        Lim S03
e1*2001/116*0430*..;    88-195         225/55R16   A90
e13*2007/46*1084*..     88-195         235/50R16   A12
A-Klasse                60-142         225/45R16   K14 K1c K2b K42                A01 A12 A14
169                                                                               A19 V16 S02
e1*2001/116*0288*..
A-Klasse                66-125         215/55R16   A01 K1a K2b K5d                A12 A14 A19
176, 245G               66-125         225/50R16   A01 K1a K2b                    A57 Flh V00
e1*2007/46*0928*..;     66-125         245/45R16   A01 K1c K2b K5d                V16 X78 S02
e1*2001/116*
0470*04-..
B-Klasse                66-135         215/55R16   K2b                            A01 A12 A14
246, 245G               66-135         225/50R16   K1a K1b K2b                    A19 A58 V16
e1*2007/46*0751*..;     66-135         245/45R16   K1a K1b K2b                    X78 S02
e1*2001/116*
0470*04-..
C-Klasse                88-215         225/50R16   A12                            A14 A19 B03
204                                                                               Cpe Lim V16
e1*2001/116*0431*..                                                               S02
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse                85-155         215/55R16   A32                            A14 A19 A58
204                     85-155         215/60R16   A12                            B33 F39 Lim
e1*2001/116*            85-155         225/55R16   A90                            Po1 V16 S02
0431*29-..              85-155         235/50R16   A12
(FIN: WDD205...)        85-155         245/50R16   A01 A12 K2b R03
C-Klasse T-Modell       88-170         225/50R16   A12 T92 T93 T96                A14 A19 B03
204K                                                                              Car V16 S02
e1*2001/116*0457*..
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       85-155         215/55R16   A32                            A14 A19 A58
204K                    85-155         215/60R16   A12                            B33 Car F39
e1*2001/116*            85-155         225/55R16   A90                            Po1 V16 S02
0457*25-..              85-155         235/50R16   A12
(FIN: WDD205...)        85-155         245/50R16   A01 A12 K2b R03
CLA-Klasse              80-125         215/55R16   A01 K1a K1b K2b K5d            A12 A14 A19
117, 245G               80-125         225/50R16   A01 K1a K1b K2b                A58 Lim V16
e1*2007/46*1007*..;                                                               X78 S02
e1*2001/116*
0470*04-..
E-Klasse                100-150        215/55R16   A10 R37                        A14 A16 A19
212                     100-225        225/55R16   A32 T95 T99                    A58 B03 F38
e1*2001/116*0501*..     100-225        235/50R16   A12                            Lim V16 S02
- mit Luftfederung      100-225        245/50R16   A12 R03
- incl. Facelift 2013




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse                100-150        215/55R16   A10 R37                           A14 A19 A58
212, 212G               100-225        225/55R16   A32                               B03 F39 Lim
e1*2001/116*0501*..;    100-225        235/50R16   A12                               V16 S02
e1*2007/46*0484*..      100-225        245/50R16   A01 A12 K1a K1b
- incl. Facelift 2013
E-Klasse Coupé          120-225        215/50R16   A32                               A14 A19 A58
207                     120-225        215/55R16   A32                               B03 Cpe F39
e1*2001/116*0502*..     120-225        225/50R16   A12                               V16 S02
                        120-225        235/50R16   A12
                        120-225        245/45R16   A12
E-Klasse T-Modell       100-215        235/50R16   A12 T95 X77 146                   A14 A19 A58
212 K                   100-225        225/55R16   A32 T95 T99 146                   B03 Car F42
e1*2007/46*0200*..      100-225        245/50R16   A01 A12 K1a K1b T97 146           V16 S02
- incl. Facelift 2013   100-225        245/50R16   R03 T97 146
E-Klasse T-Modell       100 - 215      235/50R16   A12 T95 X77 146                   A14 A16 A19
212 K                   100 - 225      225/55R16   A32 T95 T99 146                   A58 B03 Car
e1*2007/46*0200*..      100 - 225      245/50R16   A12 R03 T97 146                   F38 V16 S02
- mit Luftfederung
- incl. Facelift 2013
S-Klasse                110-300        225/60R16   M+S R09                           A12 A14 A19
140                     110-300        225/60R16   R09                               B03 S05
F690,                   110-300        235/60R16   M+S R09
e1*96/27*0056*..        110-300        235/60R16   R09
S-Klasse                205-290        225/60R16   R09                               A12 A14 A19
140C                    205-290        225/60R16   M+S R09                           B03 S05
G165,                   205-290        235/60R16   R09
e1*96/27*0057*..        205-290        235/60R16   M+S R09
S-Klasse                145-225        225/60R16   R09 R35                           A11 A14 A19
220                                                                                  A61 B03 B33
e1*97/27*0099*..                                                                     NBF S05
V-Klasse                72-128         215/60R16   K2c K42 K56 R35 T94 T95 T99       A01 A12 A14
638/2                   72-128         225/55R16   K2c K42 K44 K56 T94 T95 T99       A19 S04
e9*95/54, 98/14,
2001/116*0020*..
Vito                    58-105         215/60R16   K2c K42 K56 R35 T95 T99           A01 A12 A14
638                     58-105         225/55R16   K2c K42 K44 K56 T95 T99           A19 S04
e9*93/81,98/14,
2001/116*0005*..
Vito                    60-105         215/60R16   K2c K42 K56 R35 T99               A01 A12 A14
638/1                   60-105         225/55R16   K2c K42 K44 K56 T99               A19 S04
K 393

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 6 von 9
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 x 28 mm an Achse 1.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50092 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                       Seite 8 von 9
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55001415 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 28. Januar 2015




Coen                                                                                 00222735.DOC




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