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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-001415-A04-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Fertiger/Zulieferer               Borbet GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Hersteller                        Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            XR
Typ                               XR 75645
Radgröße                          7,5J x 16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK 112       XR 75645 LK112 / ohne Ring             5/112/66,7          45          730    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             XR 75645 (s.o.)
Radgröße                          7,5J x 16H2
Einpresstiefe                     (s.o.)
Giessereikennzeichen              CMA
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,25            60° Kegel      140                    30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55001415-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           55-001415-A04-VTGA01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Fertiger/Zulieferer              Borbet GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tour-   70-141         205/60R16   A91 K2b                              A06 A14 A19
er                     70-141         215/55R16   A12 K1a K2a K2b                      A57 B29 Flh
UKL-L, F2AT            70-141         215/60R16   A12 K1a K2a K2b                      V00 V16 S02
e1*2007/46*            70-141         225/55R16   A12 K1c K2c K8d
0371*13-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Gran Tourer    70-110         205/60R16   A91 K2b                              A06 A14 A19
UKL-L, F2GT            70-110         215/55R16   A12 K1a K2a K2b                      A57 B29 V00
e1*2007/46*            70-110         215/60R16   A12 K1a K2a K2b                      V16 Ver S02
0371*18-..;            70-110         225/55R16   A12 K1c K2c K8d
e1*2007/46*1677*..
Mini Clubman           75-110         205/55R16   A31 A58 K2b                          A06 A14 A19
One/Cooper ,/D,/S      75-110         215/55R16   A12 A58 K1b K2b K6w                  Car V00 V16
UKL-L, FMK             75-110         225/50R16   A12 A58 K1a K1b K2b K6w              S02
e1*2007/46*            75-155         205/55R16   A31 A57 K2b M+S
0371*19-..,            75-155         215/55R16   A12 A57 K1b K2b K6w M+S
e1*2007/46*1683*..
Mini Countryman        100-110        205/65R16   A33                                  A06 A14 A19
FMX                    100-110        215/60R16   A12 K2b                              A57 KMV S02
e1*2007/46*1682*..     100-110        215/65R16   A12 K2b
                       100-110        225/60R16   A12 K2b
                       100-110        235/60R16   A12 K1b K2b
Mini One/Cooper ,/D,   55-155         205/50R16   K1a K1b K2b K4i K6w                  A06 A12 A14
/S                     55-155         215/45R16   K1a K1b K2b K4i K6w                  A19 A58 Cbo
UKL-L, FML2, FML4,     55-155         225/45R16   K2b K4i K6x R03                      Flh V16 S02
FMCA
e1*2007/46*
0371*10-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-001415-A04-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Fertiger/Zulieferer            Borbet GmbH

                                                                                   Seite 3 von 5
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-001415-A04-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Fertiger/Zulieferer            Borbet GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-001415-A04-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 16H2 Typ XR 75645
Fertiger/Zulieferer            Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/50R16     225/45R16
Nr.   2   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   3   205/60R16     225/55R16
Nr.   4   215/55R16     235/50R16
Nr.   5   225/50R16     245/45R16
Nr.   6   225/55R16     245/50R16
Nr.   7   225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
van (z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Oktober 2014 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Oktober 2017




Coen

BW/CC                                                                                  00280388.DOC



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