Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: XR 75735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 120
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 740 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 26 mm
BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/50R17 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K64) N215) BF1) K03) K04)
205/50R17 M+S
K64)
215/45R17
K57) N225)
225/45R17
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K04) K64) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K01) K64) BF1) K04)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr. 215/45R17
e1*2007/46*0273*03; K03) K57)
beim Typ 1K4 bis
Genehmigungs-Nr. 225/45R17
e1*2007/46*0283*03) K01) K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01) K04) K64) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 M+S A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K03) BF2) EF0) K04)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr. 215/45R17 M+S
e1*2007/46*0273*04; A94a)
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr. 225/40R17 M+S
e1*2007/46*0283*04) A94a) G01) K03)
225/45R17 M+S
K03) K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K03) K04) N215) BF2) EF0)
1K2 ab Genehmigungs-
Nr. 205/50R17 M+S
e1*2007/46*0273*04; K03) K04) W215)
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr. 215/45R17
e1*2007/46*0283*04) A94a) K04) N225)
215/45R17 M+S
A94a) K04) W225)
225/45R17
K03) K04) K13) N235)
225/45R17 M+S
K03) K04) K13)
235/45R17
G01) K02) K03) K13) K25) K28) N245)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 205/50R17 A01) bis A10)
(Serie bis einschließlich K13) BF2) K03) K04)
17 Zoll Sommerbereifung)
215/45R17
A94a)
225/40R17
A94a) G01)
225/45R17
K13)
235/45R17
G01) K13) K25)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K13) K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M235i, M240i, M235i K13) BF2) EF0) K03) K04)
xDrive, M240i xDrive
(Serie ab 18 Zoll 215/45R17 M+S
Sommerbereifung) A94a)
225/45R17 M+S
K13)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 205/50R17 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) BF1)
215/45R17
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 205/50R17 A02) bis A10)
(330i, 330d) BF1)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01) G01) K01) K15) K32)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3er 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A94) N215) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
205/50R17 M+S
A94)
215/45R17
A94) N225)
215/45R17 M+S
A94)
225/45R17
A94) N235)
225/45R17 M+S
A94)
235/45R17
G1D) N245)
235/45R17 M+S
G1D)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3er 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- A94) N215) BF1) E66) EF0)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 205/50R17 M+S
Kombi, bis EG- A94)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 215/45R17
Coupe/Cabrio, bis EG- A94) N225)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 215/45R17 M+S
A94)
225/45R17
A94)
235/45R17
G1D)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94) BF2) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 215/50R17
mit kleinsten A94)
Serienreifen 205/..)
215/55R17
A01) A94a) G01)
225/50R17
A94a)
235/45R17
A94)
235/50R17
A01) G01) K04)
245/45R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A94a) BF2) E66a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A94a) BF2) E66a) EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 235/45R17
mit kleinsten A01) A94) G01)
Serienreifen 225/.. )
235/50R17
A01) G01) K04)
245/45R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A94a) BF2) E66a) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 205/55R17 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94) BF2) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 215/50R17
e24*2007/46*0022*03, A94)
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 215/55R17
A01) A94a) G01)
225/50R17
A94a)
235/45R17
A94)
235/50R17
A01) G01) K04)
245/45R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A94a) BF2) E66b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A94a) BF2) E66b) EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/45R17
e24*2007/46*0022*03, A01) A94) G01)
mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/50R17
A01) G01) K04)
245/45R17
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)
A94a) BF2) E66b) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/50R17 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94) BF2)
Grand Coupe 4-türig, 235/45R17
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/50R17 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94) BF2) EF0)
Grand Coupe 4-türig, 235/45R17
mit kleinsten A01) G01)
Serienreifen 225/..)
245/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/45R17 A02) bis A10)
A94) BF1) EB2)
225/50R17
235/45R17
245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/50R17 A02) bis A10)
A94a) BF1)
235/45R17
A94)
245/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A01) bis A10)
N225) BF3) K01)
215/60R17 M+S
225/55R17
N235)
235/55R17
245/50R17
K02)
255/50R17
K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 215/60R17 M+S A02) bis A10)
(kleinste W225) A94) BF2) EB1) EF0) ER2)
Serienradgröße 17Zoll)
225/55R17
225/60R17
235/55R17
245/55R17
A01) K03) K04)
255/50R17
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K03) BF2) EB1) EF0) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 205/50R17 A01) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 K31) K35) N215) BF1) E42) K01) K02)
mm)
215/45R17
N225)
225/45R17
K31) K35)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 215/45R17 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 N225) BF1) E43)
mm)
225/45R17
A01) K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A01) bis A10)
Countryman Allrad BF2) EF0) K01) K02)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A01) bis A10)
Cooper Works BF2) K01) K02)
205/55R17 M+S
215/50R17 M+S
225/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 205/55R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) K04) BF2) K01) K85)
215/50R17
K02)
225/50R17
K02) K84)
245/45R17
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 205/55R17 M+S A01) bis A10)
Cooper Works K04) BF2) K01) K85)
215/50R17 M+S
K02)
225/50R17 M+S
K02) K84)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/30/340 ATE mit belüfteter Scheibe
Ø348x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW 60/30/340 ATE mit belüfteter Scheibe
Ø348x30 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BI2 TRW BMW 46/20 mit belüfteter Scheibe
Ø330x20 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
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Teiletyp : XR 75735
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 49149 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000758-D0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 16 / 16
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : XR 75735
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ XR 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.08.2018