Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8018 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 120 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 346C, 346K, 346L, 346R, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 390X, 392C, 3B, 3C, 3C, 3/CNG, 560X, M3/B, M3B, X1, Z89, ZR, 3K 1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 04: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3L bis Nachtrag 04: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 05: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 3K bis Nachtrag 05: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 06: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm 701, 7L, 5L, 5K, 6C, K-N1, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine Kombi) K03a)K04a)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K17)K26) K33)K49)L21)V00) F547/NT14E 890/1030 5/120/72 RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine Kombi) K03)K04)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26)K33) K49)L21)V00) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10) (Benzin/Erdgasantrieb) K03a)K04a)K17)K26) 245/35R18 K36)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K17)K26) K36)K49)L21)V00) F547/Nt14E 815/915 5/120/72 e1*96/79*0084*02 815/950(1050) Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3 er Compact 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26) 245/35R18 K36)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26)K36) K49)L21)V00) e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5 e1*98/14*0017*10 RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03a)K04a)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03a)K04a)K17)K26) K33)K49)L21)V00) F920/NT09E 890/1060 5/120/72 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03)K04)K17)K26) 245/35R18 K33)K49)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K17)K26)K33) K49)L21)V00) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 217 BMW M3 245/35R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Limousine) K03a)K04a)K17)K26) K33)K49) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K04a) K17)K26)K33)K49)V00) G191/NT06E 910/1090 Typ: M3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 BMW 3 er 245/35R18 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Limousine) K03)K04)K17)K26)K33) K49) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)K04) K17)K26)K33)K49)V00) e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5 RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Touring) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A01) bis A10) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5 e1*2001/116*0112*15E Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A01) bis A10) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A01) bis A10) K33) 245/35R18 K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K04)K33)V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K04)K64) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R18 Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K68) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) 225/40R18 A01)K01)K04)K68) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01)K01)K04)K68)N215)T86) 205/45R18 A01)K01)K04)K68)M00)N215)T86) 215/40R18 A01)K01)K04)K68)N225) 225/35R18 A01)K01)K02)K68)T87) 225/40R18 A01)K01)K02)K68) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) K01) K02)K68)T87) V00) 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K01)M00) K02)K68) V00) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, Cabrio, N215)T86) EF0) Coupe) 205/45R18 G4S)M00)N215)T86) 215/40R18 N225)T89) 225/40R18 N235) 235/35R18 N245) 235/40R18 A01)G01)N245) 245/35R18 A01)K03)N255) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- N215)T86) E66)EF0) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04; 205/45R18 Kombi, bis EG- G8N)M00)N215)T86) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05) 215/40R18 N225)T89) 225/40R18 235/35R18 235/40R18 A01)G01) 245/35R18 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 BMW 3er 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine (Außer Allrad) A94) E19a)E66a) ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 225/45R18 kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K04) 235/40R18 A01)K04) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E19a)E66a)V00) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine (außer Allrad) A01)K04) E19a)E66a) ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E19a)E66a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 BMW 3er 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, außer Allrad; ab A94) E19a) EG- Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06, mit 225/45R18 kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K04) 235/40R18 A01)K04) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E19a)V00) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi, außer Allrad; ab A01)K04) E19a)EF0) EG- Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06, mit 235/40R18 kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K04) 235/45R18 A01)G01)K04)K13)K22)K25) 245/40R18 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) E19a)EF0)V00) Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) 245/40R18 e1*2001/116*0322*07E 1090/1300 (1430) 5/120/72.5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 225/50R18 A02) bis A10) A01)K01)K02)N235) 235/50R18 A01)K01)K02) 245/45R18 A01)K01)K02) 255/45R18 A01)K01)K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K01) K02) V00) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 190 BMW X1 225/45R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)K03)K04) 235/45R18 A01)G01)K03)K04) 245/40R18 A01)K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 190 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10) (serienmäßig kl. Sommerbereifung 17Zoll) 225/40R18 235/35R18 A01)K03)K04) 235/40R18 A01)G01)K03)K04) 245/35R18 A01)K01)K04) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 250 BMW Z4 225/35R18 M+S A02) bis A10) (serienmäßig kl. Sommerbereifung 18Zoll) 225/40R18 M+S 235/35R18 M+S A01)K03)K04) 235/40R18 M+S A01)G01)K03)K04) 245/35R18 M+S A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 701 e1*2001/116*0490*.. 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/50R18 A02) bis A10)B35)B40) A94) E50)ER1) 245/50R18 M+S A94) 255/45R18 A94) 255/45R18 M+S A94) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 230 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/50R18 A02) bis A10)B35)B53) (Limousine, außer 550i und A94) M550D) 235/45R18 A94) 245/45R18 A94) 255/45R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)B35)B53) A94) V00) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)B35)B53) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 300 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/45R18 A02) bis A10) (Limousine, nur 550i und A94)N255) B35)B53)ER1a) M550D) 255/45R18 A01)K03)N265) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 230 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/50R18 A02) bis A10) (Kombi, außer 550i und A94) B35)B53)ER1a) M550D) 235/45R18 A94) 245/45R18 A94) 255/45R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10)B35)B53) A94) ER1a)V00) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10)B35)B53) ER1a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 300 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/45R18 A02) bis A10) (Kombi, nur 550i und A94) B35)B53)ER1a) M550D) 255/45R18 A01)G01)K03) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 BMW X3 225/50R18 A02) bis A10)ER1b) (kleinste Serienradgröße A01)A94)K03)K04) 17Zoll) 225/55R18 A01)A94a)K03)K04) 235/50R18 A01)A94a)K03)K04) 245/50R18 A01)K01)K04) 255/45R18 A01)A94a)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 230 BMW X3 245/50R18 A02) bis A10)ER1b) (kleinste Serienradgröße A01)K01)K04) 18Zoll) 255/45R18 A01)A94a)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A02) bis A10) Countryman Allrad A01)K01)K02)M00)N215) RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 235 BMW 6er 225/45R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) E19a) Coupe. Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 225/50R18 A94) 235/45R18 A94) 245/45R18 A94) 255/45R18 A01)A94a)K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B35) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm B40) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x36 mm B53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø367x36 mm, Kennz. BMW 60/36 - Achse 2 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø345x24 mm, Kennz. BMW 44/25 E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011: - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1433 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER1a) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER1b) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1429 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:, - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von ca.100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der aufgeweiteten Radhausausschnittkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49282 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000729-A0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 09.05.2013 RA-000729-A0-015-01~BM-5-120-72_5-ET30.docx