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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8018
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           Lk 120
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

 * Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9018, Lk 120 (ABE-Nr. 49283*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
182, 346C, 346K, 346L, 346R, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
346X, 390L, 390X, 392C, 3C,   M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
MR/C, R/C, X1, Z89, ZR, 560X
1K2, 1K4                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
1C                            1er Coupe:                                         120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              2er:                                               120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3L                            bis Nachtrag 04:                                   120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 05:                                    120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                            bis Nachtrag 05:                                   120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 06:                                    120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K-N1, 3-V, 5L, 5K, 6C, K-N1, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
X3, X-N1, 701, 7L             M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
UKL-C/X                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18            215/40R18                  A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          K01)

                                             225/35R18             225/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             205/40R18             225/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)

                                             205/45R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)M00)                                    V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive           215/40R18 M+S        215/40R18 M+S         A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13) K25)                              W225)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18 M+S             225/35R18 M+S         A01) bis A10)
                Typ 1K4 ab                    K03)K13)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           225/35R18            255/30R18             A01) bis A10)
                                              K03)K13)                                   G01)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           215/40R18            215/40R18             A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13)K25)                               EF0)N225)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R18                 225/35R18             A01) bis A10)
                Typ 1K4 ab                    K03)K13)                                   EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           215/40R18            235/35R18             A01) bis A10)
                                              K03)K13)K25)N225)                          EF0)V00)

                                             215/40R18         245/35R18                 A01) bis A10)
                                             K03)K13)K25)N225)                           EF0)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive          215/40R18            215/40R18              A01) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17 K01)K13) K25)                               N225)
                Zoll Sommerbereifung)        225/35R18            225/35R18              A01) bis A10)
                                             K01)K13)

                                             205/40R18             225/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)K13) N215)                              V00)

                                             205/40R18 M+S         225/35R18 M+S         A01) bis A10)
                                             K03)K13) W215)                              V00)

                                             205/40R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)K13) N215)                              V00)

                                             205/40R18             255/30R18             A01) bis A10)
                                             K03)K13) N215)                              V00)

                                             205/45R18          225/40R18                A01) bis A10)
                                             K03)K13) K25) M00)                          V00)
                                             N215)

                                             205/45R18 M+S      225/40R18 M+S            A01) bis A10)
                                             K03)K13) K25) M00)                          V00)
                                             W215)

                                             215/40R18           235/35R18               A01) bis A10)
                                             K01)K13) K25) N225)                         V00)

                                             225/35R18             255/30R18             A01) bis A10)
                                             K01)K13)                                    V00)

Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    6 / 28                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,       215/40R18            215/40R18                A01) bis A10)
                M235i, M235i xDrive        K01)K13) K25)                                 N225)
                (Serie ab 18 Zoll
                Sommerbereifung)           225/35R18            225/35R18                A01) bis A10)
                                           K01)K13)

                                             225/35R18             255/30R18             A01) bis A10)
                                             K01)K13)                                    V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
346L                             e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C                             e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X                             e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R                             e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K                             e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
77 bis 142      BMW 3er                    215/40R18            215/40R18                A01) bis A10)
                (außer 330i, 330d)         K01)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    7 / 28                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
346L                           e1*98/14*0097*..
346C                           e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X                           e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R                           e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
135 bis 170     BMW 3er                  215/40R18            215/40R18                  A01) bis A10)
                (330i, 330d)             K01)

                                             225/40R18             225/40R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             225/40R18             255/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    8 / 28                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 240      BMW 3er                    215/40R18            215/40R18                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio,                                               EF0)N225)
                Coupe)
                                           225/40R18            225/40R18                A02) bis A10)
                                                                                         EF0)

                                             235/35R18             235/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                                                                         EF0)G01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        EF0)

                                             225/40R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)V00)

                                             225/40R18             265/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         EF0)G4T)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    9 / 28                                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                               e1*2007/46*0314*..
3K                               e1*2007/46*0315*..
3C                               e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 240      BMW 3er                   215/40R18            215/40R18                 A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-                                                      E66)N225)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       225/40R18            225/40R18                 A02) bis A10)
                Kombi, bis EG-Genehmig.-                                                 E66)
                Nr. e1*2007/46*0315*05;
                Coupe/Cabrio, bis EG-     235/35R18            235/35R18                 A02) bis A10)
                Gen.-Nr.                                                                 E66)
                e1*2007/46*0316*07)
                                          235/40R18            235/40R18                 A01) bis A10)
                                                                                         E66)G01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        E66)

                                             225/40R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         E66)V00)

                                             225/40R18             265/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         E66)G4T) V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    10 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                                       E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18                   235/40R18            A02) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 205/..)                                           E66a)

                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                              K13)K22)K25)                               E66a)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                              K01)                                       E66a)

                                              225/45R18             245/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66a)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                                       E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R18                   235/40R18            A01) bis A10)
                kleinsten Serienreifen 225/..)                                           E66a)G01)

                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                              K13)K22)K25)                               E66a)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                              K01)                                       E66a)

                                              225/45R18             245/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66a)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    11 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                                           E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18                   235/40R18            A02) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                                                 E66b)
                kleinsten Serienreifen 205/..)
                                               235/45R18            235/45R18            A01) bis A10)
                                               K13)K22)K25)                              E66b)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                              K01)                                       E66b)

                                              225/45R18             245/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66b)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
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Seite :                    12 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                                                           E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R18                   235/40R18            A01) bis A10)
                e24*2007/46*0022*03, mit                                                 E66b)G01)
                kleinsten Serienreifen 225/..)
                                               235/45R18            235/45R18            A01) bis A10)
                                               K13)K22)K25)                              E66b)G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                              K01)                                       E66b)

                                              225/45R18             245/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66b)V00)

                                              225/45R18             255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E66b)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    13 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V                            e1*2007/46*0559*..
3K-N1                          e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo    235/45R18            235/45R18                   A02) bis A10)


                                             245/45R18             245/45R18             A02) bis A10)


                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                             K03)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    14 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive            225/40R18            225/40R18            A01) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                                                  G01)
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 205/..) 225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)


                                              235/40R18             235/40R18            A02) bis A10)


                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                              K13)K22)K25)                               G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A02) bis A10)


                                              225/45R18             255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                              235/40R18             265/35R18            A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    15 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive            225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,
                Grand Coupe 4-türig, mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R18            235/40R18            A01) bis A10)
                                                                                         G01)

                                              235/45R18             235/45R18            A01) bis A10)
                                              K13)K22) K25)                              G01)

                                              245/40R18             245/40R18            A02) bis A10)


                                              225/45R18             255/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                              235/40R18             265/35R18            A01) bis A10)
                                                                                         G01)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
145 bis 200     BMW 5er XDrive          225/40R18            225/40R18                   A02) bis A10)


                                              225/45R18             225/45R18            A02) bis A10)


                                              235/40R18             235/40R18            A01) bis A10)
                                              K03)

                                              245/40R18             245/40R18            A01) bis A10)
                                              K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    16 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18               235/45R18                A02) bis A10)ER1)
                (Limousine, außer 550i und                                               B57)B63)
                M550D)
                                           245/45R18            245/45R18                A02) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10) ER1)
                                             K03)                                        B57)B63)

                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    17 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/45R18             235/45R18                  A02) bis A10) ER1)
                (Kombi, außer 550i und                                                   B57)B63)
                M550D)
                                         245/45R18            245/45R18                  A02) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10) ER1)
                                             K03)                                        B57)B63)

                                             225/50R18             245/45R18             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             225/50R18             255/45R18             A02) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             225/50R18             275/40R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             235/45R18             265/40R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)

                                             245/45R18             275/40R18             A01) bis A10) ER1)
                                                                                         B57)B63)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    18 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
230 bis 235     BMW 6er                        225/45R18            225/45R18            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                                                    E19a)
                Coupe; Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R18            235/45R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)

                                              245/45R18             245/45R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)

                                              255/45R18             255/45R18            A01) bis A10)
                                              K03)                                       E19a)

                                              245/45R18             275/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse          Hinterachse
                                               8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
300 bis 330     BMW 6er                        245/45R18            245/45R18            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand                                                    E19a)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 245/..) 255/45R18            255/45R18            A01) bis A10)
                                               K03)                                      E19a)G01)

                                              245/45R18             275/40R18            A02) bis A10)
                                                                                         E19a)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    19 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
155 bis 400     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/50R18            245/50R18                   A02) bis A10)
                (Baureihe F01)                                                           E50)E70)ER2)

                                             255/45R18             255/45R18             A02) bis A10)
                                                                                         E50)E70)ER2)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 190      BMW X1                  225/45R18            225/45R18                   A02) bis A10)


                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)

                                             235/45R18             235/45R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        G01)

                                             245/40R18             245/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)

                                             225/45R18             245/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/45R18             255/40R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/40R18             265/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        V00)

                                             235/40R18             275/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        V00)

                                             245/40R18             275/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    20 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 210     BMW X3                  235/50R18            235/50R18                   A01) bis A10)
                                        K01)

                                             245/45R18             245/45R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             235/50R18             255/45R18             A01) bis A10)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
100 bis 210     BMW X3, X4                 235/50R18            235/50R18                A01) bis A10)ER3)
                (kleinste Serienradgröße   K03)                                          N245)
                17Zoll)
                                           245/50R18            245/50R18                A01) bis A10)ER2)
                                           K01)

                                             255/45R18             255/45R18             A01) bis A10)ER1)
                                             K03)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    21 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/50R18            245/50R18                A01) bis A10)ER2)
                (kleinste Serienradgröße   K01)
                18Zoll)
                                           255/45R18            255/45R18                A01) bis A10)ER1)
                                           K03)

                                             245/50R18             275/45R18             A01) bis A10)ER2)
                                             K01)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                              e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
85 bis 142      BMW Z3                     225/35R18            225/35R18                A01) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692 mm) K01)K35)                                        E42)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                              e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
110 bis 170     BMW Z3                     225/35R18            225/35R18                A01) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740 mm) K35)                                            E43)

                                             225/35R18             255/30R18             A01) bis A10)
                                             K35)                                        E43)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    22 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MR/C                           e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
236 bis 239     BMW M Roadster/Coupe 225/35R18                255/30R18                  A01) bis A10)
                                         K01)K35)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
115 bis 190     BMW Z4                    225/35R18            225/35R18                 A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.
                Sommerbereifung vorn und
                hinten 225/45R17)         225/40R18            225/40R18                 A02) bis A10)


                                             235/35R18             235/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)

                                             235/40R18             235/40R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        G01)

                                             245/35R18             245/35R18             A01) bis A10)
                                             K01)

                                             225/40R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/40R18             265/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    23 / 28                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                                e1*2001/116*0499*..
ZR                                 e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
225 bis 250     BMW Z4                      225/35R18 M+S        225/35R18 M+S           A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.
                Sommerbereifung vorn
                225/.. und hinten 255/..)   225/40R18 M+S        225/40R18 M+S           A02) bis A10)


                                             235/35R18 M+S         235/35R18 M+S         A01) bis A10)
                                             K03)

                                             235/40R18 M+S         235/40R18 M+S         A01) bis A10)
                                             K03)                                        G01)

                                             245/35R18 M+S         245/35R18 M+S         A01) bis A10)
                                             K01)

                                             225/40R18             255/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             225/40R18             265/35R18             A02) bis A10)
                                                                                         V00)

                                             235/40R18             265/35R18             A01) bis A10)
                                             K03)                                        V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                         Vorderachse          Hinterachse
                                             8.0x18,ET30          9.0x18,ET35
82 bis 140      Mini Paceman                 225/45R18            225/45R18              A01) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       K01)K84)
Die Verwendung des Rades XRT-8018, Lk 120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9018 (ABE-Nr. 49283*02) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    24 / 28                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

B63) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø367x36 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
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Teiletyp :                 XRT-8018


E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
     - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
     - Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
     - Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
     - Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Teiletyp :                 XRT-8018


ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1450 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
     ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
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Teiletyp :                 XRT-8018


K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

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RA-000729-F0-015-40~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49282
Nr. :                      RA-000729-F0-015
Anlage-Nr. :               40
Seite :                    28 / 28                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8018


Die Anlage Nr. 40 mit den Blättern 1 bis 28 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.03.2017




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