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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  XRT-8519
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             LK120
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment




RA-000726-A0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2 / 18                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


1K4, 1K2, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                        120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
390X, 392C, X1, Z89, ZR, 3C
3L                            bis Nachtrag 04:                                                       120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 05:                                                        120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                            bis Nachtrag 05:                                                       120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 06:                                                        120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                        140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
5L, 5K, 6C, 701, 7L, X3, K-N1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                        140 Nm
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




Typ:                          346L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3                    225/35R19                                    A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)        T88)                                         K01)K04)K33)

                                                                         235/35R19
                                                                         G01)
e1*98/14*0097*16E     1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei               5/120/72.5
                      Anhb.



Typ:                         346C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170     BMW 3 (Coupé)           225/35R19                                     A01) bis A10)
                                       T88)                                          K01)K04)K33)

                                                                         235/35R19
                                                                         G01)
e12001/116*0112*15E   1000/1100(1210)                                                5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ:                          346R
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 170   BMW 3 (Cabrio)           225/35R19                                A01) bis A10)
                                        T88)                                     K01)K04)K33)

                                                235/35R19
                                                G01)
e1*2001/116*0146*13    1030/1165(1250)                                           5/120/72.5



Typ:                         346K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0167*.. , e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 141    BMW 3 (Kompakt-Lim.)    225/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                 K01)K04)K33)
                                                235/35R19
                                                G01)
e1*2001/116*0167*09E   935/1045(1160)                                            5/120/72.5



Typ:                          346X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 170   BMW 3 (Allrad)           225/35R19                                A01) bis A10)
                                        T88)                                     K01)K04)K33)

                                                235/35R19
                                                G01)
e1*2001/116*0144*08E   1075/1180 (1250)                                          5/120/72.5



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
701                                   e1*2001/116*0490*..
7L                                    e1*2007/46*0276*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400            BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19                         A02) bis A10)
                                               A94)                              E50)ER1)

                                                255/40R19
                                                A94)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230     BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19                                  A02) bis A10)
                (Kombi, außer 550i und   A94)                                      ER1)
                M550D)
                                         235/40R19
                                         A94)T95)

                                           245/40R19
                                           A01)K03)

                                           255/40R19
                                           A01)K03)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R19            245/40R19          A02) bis A10)ER1)
                                                                                   V00)

                                           225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)ER1)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                                e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 300     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19                                  A02) bis A10)ER1)
                (Kombi, nur 550i und       A01)K03)
                M550D)
                                           255/40R19
                                           A01)G01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5 / 18                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190     BMW X3                     225/45R19                            A02) bis A10)ER1)
                (kleinste Serienradgröße   A94)
                17Zoll)
                                           235/45R19
                                           A01)A94a)K04)

                                            245/45R19
                                            A01)K03)K04)

                                            255/40R19
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/35R19                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01)K01)K02)K69)N225)T85)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/35R19                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K04)K68)T85)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
                Typ 1K4 bis                   A01)K01)K04)K69)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6 / 18                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                  225/40R19                                 A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                          235/35R19
                                          A01)K03)K04)

                                          245/35R19
                                          A01)K03)K04)

                                          255/35R19
                                          A01)K03)K04)K78)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                               K04)K78)           V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     BMW Z4                    225/35R19                               A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.          A01)K03)K04)
                Sommerbereifung 17Zoll)
                                          235/35R19
                                          A01)G01)K03)K04)K74)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                    225/35R19                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, G4S)N235)T88)                           EF0)
                Coupe)
                                           235/30R19
                                           A01)K03)N245)T86)

                                           235/35R19
                                           A01)G01)K03)N245)

                                           245/30R19
                                           A01)K03)K04)N255)T89)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                                K04)               EF0)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 300     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19                                  A02) bis A10)ER1)
                (Limousine, nur 550i und A01)K03)N255)
                M550D)
                                          255/40R19
                                          A01)K03)K04)N265)




RA-000726-A0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     8 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230     BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19                                  A02) bis A10)
                (Limousine, außer 550i und A94)
                M550D)
                                           235/40R19
                                           A94)

                                           245/40R19
                                           A01)K03)

                                           255/40R19
                                           A01)K03)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                                                                   V00)

                                           225/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                                                K04)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250     BMW Z4                    225/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.          A01)K03)K04)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                          235/35R19 M+S
                                          A01)G01)K03)K04)K74)

                                           245/30R19 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                           K03)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     9 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 230     BMW X3                     245/45R19                                A02) bis A10)ER1)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K03)K04)
                18Zoll)
                                           245/45R19 M+S
                                           A01)K03)K04)

                                            255/40R19
                                            A01)K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      BMW 3er                        225/40R19                            A02) bis A10)
                (Limousine (Außer Allrad) A01)G1Y)K04)                              E19a)E66a)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K04)

                                            235/40R19
                                            A01)G1X)K01)K04)K13)K22)K25)K82)

                                            245/35R19
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            255/35R19
                                            A01)G2A)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E19a)E66a)G1Y)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     10 / 18                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                        225/40R19                            A02) bis A10)
                (Limousine (außer Allrad) A01)K04)                                  E19a)E66a)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K04)

                                            235/40R19
                                            A01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)

                                            245/35R19
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            255/35R19
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E19a)E66a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                        225/40R19                            A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, Grand          A94)T93)                             E19a)
                Coupe. Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R19
                                               A94)

                                            235/40R19
                                            A94)

                                            245/35R19
                                            A01)A94)K03)T93)

                                            245/40R19
                                            A01)A94)K03)

                                            255/35R19
                                            A01)A94)K01)

                                            255/40R19
                                            A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     11 / 18                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  225/45R19                                 A02) bis A10)
                                        A01)K01)N235)

                                          245/40R19
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                               e1*2007/46*0315*..
3L                               e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                   225/35R19                               A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-       G8N)T88)                                E66)EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       235/30R19
                Kombi, bis EG-            A01)K03)T86)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*05)       235/35R19
                                          A01)G01)K03)

                                          245/30R19
                                          A01)K03)K04)T89)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                                               K04)               E66)EF0)V00)




RA-000726-A0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     12 / 18                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      BMW 3er                        225/40R19                            A02) bis A10)
                (Kombi, außer Allrad; ab       A01)G1Y)K04)                         E19a)
                EG- Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit 235/35R19
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K04)

                                            235/40R19
                                            A01)G1X)K01)K04)K13)K22)K25)K82)

                                            245/35R19
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            255/35R19
                                            A01)G2A)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E19a)G1Y)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW 3er                        225/40R19                            A02) bis A10)
                (Kombi, außer Allrad; ab       A01)K04)                             E19a)
                EG- Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit 235/35R19
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K04)

                                            235/40R19
                                            A01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)

                                            245/35R19
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            255/35R19
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                                                 K02)K82)           E19a)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000726-A0-015
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     13 / 18                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  XRT-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit
     Klebegewichten ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49284 nach § 22 STVZO
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A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     - Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
     - Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1446 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/35R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20,
     225/40R19, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.




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G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20,
     225/40R19, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/30R19,
     255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



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K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
         äußere Karosserieblech anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
         und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
         Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
         gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.

K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
     hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 5 mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
         die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.




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K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


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T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013




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